Ja, das musst Du wohl selbst zahlen....
Ware gekauft, nicht erhalten, aber angeblich doch erhalten. Was nun?
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Zitat
Original geschrieben von 2934K
Habe dazu einen Anwalt eingeschaltet, habe jetzt auch die Kosten für die Ware vom Verkäufer zurück bekommen.Muss ich jetzt selber die Kosten für meinen Anwalt tragen, da schon beauftragt?
Erstmal Glückwunsch, hatte ich dir ja prophezeit.
Bezüglich RA-Kosten: Wenn sich der Verkäufer in Sachen Erstattung des Kaufpreises nicht in Schuldnerverzug befunden hat, sieht es eher schlecht aus. Aber das wird dir dein RA auch erklären.
In Sachen Bewertungsrücknahme kannst du auch ohne weitere Schritte zum RA und bei Obsiegen dem Abmahnenden die Kosten auferlegen, da du dich gegen eine unbegründete Forderung zu Wehr setzen darfst. Evtl. kann man ja die RA-Kosten aus der Sache mit dem Kaufvetrag in diese Richtung abwälzen Einfach den Gegenstandswert ein wenig pushen...
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Wann würde der Verkäufer sich den in Verzug befinden?
Kaufdatum ist Ende November.
Ich habe den Verkäufer nicht richtig gemahnt, da das Lieferproblem mit dem Versanddienst geklärt werden musste.Ich möchte die Bewertung nicht unbedingt zurücknehmen, aber der Verkäufer will das, da sofort geliefert.
Es gibt schon ein paar Urteile zu negativen Bewertung, die sind aber stets unterschiedlich ausgefallen. -
Hast du jemals ernsthaft und endgültig die Nachlieferung der Ware verlangt? Hast du dem Verkäufer den Rücktritt vom oder den Widerruf des Kaufvertrags erklärt?
Entscheidend ist nicht, ob er sofort ausgeliefert hat. Entscheidend ist, dass die Ware den Verbraucher auch erreicht, schließlich haftet er als Unternehmer auch für den Transportweg.Du hast in der Bewertung geschrieben, dass du die Ware nicht erhalten hast. Das ist eine wahre Tatsachenbehauptung. Was also soll der Verkäufer dagegen unternehmen können?
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Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt, das ich die Ware nicht erhalten habe und dieser doch die Ware liefern soll oder das Geld zurück zahlen soll,
der Verkäufer hat mir mitgeteilt, das der Versanddienst benachrichtigt wurde und das es geklärt werden musste, da angeblich ausgeliefert.Im Ergänzungskommentar zu der Bewertung habe ich später geschrieben, aufgrund der erhaltenen Sendungsnummer vom Verkäufer: Artikel wurde geliefert, nur ist es falsch ausgeliefert.
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moin moin
ZitatOriginal geschrieben von TSA
(...)Aufrichtiges Beileid an den Shop, der Kerl liefert nachweislich Ware, Du hast eine bescheuerte Abstellgenehmigung (Freibrief für krumme Dinge aller Art und absolutes Eigentor) und muss sich nun mit Dir herum schlagen. Die Bewertung 'Ware nicht erhalten' ist auch viel zu allgemein gehalten und suggeriert, dass Du bezahlt und der Verkäufer nicht verschickt hätte, folglich würde ich die Bewertung ebenfalls notfalls gerichtlich entfernen lassen.
...unabhängig ob nun die Ware als zugestellt gilt oder nicht...
auf solche Kunden würde ich auch gern verzichten. Aber erstmal eine negative Bewertung "reindrücken",... zumal da ja noch etwas "geklärt" werden sollte.
Und wehe dem GLS-Zusteller, wenn mal ein Paket wieder mitgenommen wird, weil der Name falsch geschrieben oder "nur" die Frau zu Hause ist... .
Natürlich ist das alles ärgerlich... aber irgendwie nachvollziehbar. Eine negative Bewertung halte ich übertrieben.
Gruesse vom KURTi
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Hallo zusammen,
ich stimme H&S und TSA zu.
Nachdem was bisher mitgeteilt wurde, ist die Bewertung nicht angemessen.
Umso mehr löst es Verwunderung aus, dass sich der TE weigert,
die Bewertung zurückzunehmen bzw. nicht selbst auf die Idee gekommen ist.In diesem Fall drücke ich dem Händler die Daumen und kann nachvollziehen,
warum der die juristische Keule auspackt.Viele Grüße
Qwerlk
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