Ware gekauft, nicht erhalten, aber angeblich doch erhalten. Was nun?

  • Habe folgendes Problem, ich habe einen Artikel aus einem Online-Shop gekauft, der Shop hat den Artikel geliefert und angeblich wurde die Ware auch ausgeliefert, habe aber keine erhalten.


    Sendungsnummer sagt aus, das die Ware abgestellt wurde, da eine unterschriebene Abstellgenehmigung von meiner Ehepartnerin vorliegt.


    Ich habe einen negativen Kommentar zu dem Shop abgegeben mit:
    Ich habe die Ware nicht erhalten.


    Jetzt hat der Shop einen Rechtsanwalt eingeschaltet und möchte das ich diesen negativen Kommentar mit Fristsetzung entferne und den Widerruf unterschreibe und die Anwaltskosten übernehme, da laut Sendungsnummer die Ware ausgeliefert worden ist bzw. abgestellt werden durfte.


    Wie soll ich mich hier verhalten und habe ich eine Möglichkeit die Ware irgendwie noch zu erhalten?

  • Wenn die Abstellgenehmigung wirklich vorliegt und diese auch für deine Sendungen
    gilt (ist zu klären), hast Du wirklich Pech gehabt und der Shop ist im Recht.


    Gruß


    Tommy

  • Gab es diese Genehmigung / Unterschrift denn wirklich? Warum gleich ne negative Bewertung und nicht einfach mal nachgefragt?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Der Shop argumentiert so, das es von der Abstellgenehmigung nichts wusste, aber diese beim Versanddienst GLS von der Ehepartnerin unterschrieben worden ist und das Paket abgestellt werden durfte, also das Paket als zugestellt gilt.

  • Erfasst der Garagenvertrag deiner Frau dem Wortlaut nach nur Sendungen, die an sie gerichtet sind oder auch Sendungen an die Anschrift / den Ehepartner?


    Wenn letzteres, müsste man prüfen, ob nicht ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich zu deinen Lasten) vorliegt.


    Wenn du Verbraucher bist, dann geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware dem Gesetz nach erst mit Übergabe der Ware an dich bzw. bei Annahmeverzug auf dich über. Ob sich eine solche Übergabe, die an sich nie stattgefunden hat (beweispflichtig hier der Verkäufer) durch windige Garagenvertrag-AGB, noch dazu ohne deine Zustimmung, ersetzt werden kann, halte ich für mehr als fragwürdig.


    Ebenso sehe ich keinen Anspruch auf Widerruf der Bewertung, da du eine wahre Tatsachenbehauptung abgegeben hast. Die Ware hast du nie erhalten. Für diese Tatsache wäre Zeugen ideal...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Hat denn deine Frau nun sowas unterschrieben oder nicht: http://www.gls-group.eu/276-I-…es/abstellererlaubnis.pdf


    Das sollte wohl als erstes geklärt werden....


    Selbst wenn, hat das rechtlich keine Auswirkungen für Sendungen gerichtet an den TE.


    "Bitte erlauben Sie uns deshalb auch zukünftig die Niederlegung
    der an Sie gerichteten Sendung(en)."


    Der Garagenvertrag von GLS ist personen-, und nicht adressbezogen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Genau diese Abstellgenhemigung hat meine Frau unterschrieben, mit dem Wortlaut: Ware ist hinten im Hof abzustellen auf den Reifen.


    Der Shop verweist auf die AGBs von GLS, dass das Paket an die im Haushalt lebenden Personen abgegeben werden darf und mit der Abstellgenehmigung auch die AGBs von GLS anerkannt worden sind und GLS für die Zustellung verantwortlich ist und die Ware angeblich ordnungsgemäß zugestellt worden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Genau diese Abstellgenhemigung hat meine Frau unterschrieben, mit dem Wortlaut: Ware ist hinten im Hof abzustellen auf den Reifen.


    Der Shop verweist auf die AGBs von GLS, dass das Paket an die im Haushalt lebenden Personen abgegeben werden darf und mit der Abstellgenehmigung auch die AGBs von GLS anerkannt worden sind und GLS für die Zustellung verantwortlich ist und die Ware angeblich ordnungsgemäß zugestellt worden ist.


    Hier mal die entsprechende Klausel aus den GLS-AGB:


    Code
    2.5.3 Der Versender ist einverstanden, dass Pakete - nach erfolglosem Zustellversuch bei dem Empfänger - bei einer im Haushalt oder Geschäft des Empfängers [B]anwesenden[/B] Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder in einem nahe gelegenen GLS Germany Paket Shop mit befreiender Wirkung zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), sofern nach den konkreten Umständen keine begründe-ten Zweifel bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Versen-ders oder Empfängers widerspricht. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Versender hat die Möglichkeit, die alternative Zustellung auszuschließen.


    Deine Frau war jedoch nicht anwesend. Also liegt danach keine Zustellung vor.


    Und:


    Code
    2.5.5 Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle ordnungsgemäß abgestellt worden ist.


    Du als Empfänger hast keine solche Genehmigung erteilt, die Genehmigung deiner Frau ist dir nicht ohne Weiteres zuzurechnen.


    Also auch hiernach keine Zustellung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hat Deine Frau den gleichen Nachnamen wie Du?


    Aufrichtiges Beileid an den Shop, der Kerl liefert nachweislich Ware, Du hast eine bescheuerte Abstellgenehmigung (Freibrief für krumme Dinge aller Art und absolutes Eigentor) und muss sich nun mit Dir herum schlagen. Die Bewertung 'Ware nicht erhalten' ist auch viel zu allgemein gehalten und suggeriert, dass Du bezahlt und der Verkäufer nicht verschickt hätte, folglich würde ich die Bewertung ebenfalls notfalls gerichtlich entfernen lassen.

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