Naja. Wenn du den Dienst vorher wirklich genutzt hast, halte ich es für gut vertretbar.
E-Plus: Talkyoo Telefonkonferenzen u.v. weitere Dienste/Nummern mehr gesperrt!
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Original geschrieben von LDSer
Ist das eigentlich auch ein Grund für eine Sonderkündigung oder meint Ihr das wird nix? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht?Hättest Du denn schon eine Alternative :confused:
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Original geschrieben von blaugrau2000
Hättest Du denn schon eine Alternative :confused:Auch wenn die Frage jetzt nicht an mich gerichtet war.
Ich habe meinen Festnetzanschluß abgeschafft, da ich mit der Base-Lösung kostengünstiger fahre.
Wenn die jetzt bestimmte Nummern sperren, ist das zu teuer und ich besorge mir wieder einen Festnetzanschluß.
Ich rufe z.Bsp. relativ oft im Ausland an und wenn mir e-plus z.Bsp. den Zugang zu Budgetmobil sperrt und ich somit die hohen e-plus-Minutenpreise zahlen muss, lohnt sich Base einfach nicht mehr.
Und wenn die jetzt mit dem Sperren anfangen, funktioniert meine Sparruf-Festnetznummer bald bestimmt auch nicht mehr.
Ich bin übrigens niemand, der seine Festnetzflat "auslutscht".
Wenn die Zugänge zu Chats sperren, wo Leute teilweise mehrere Stunden dranhängen, kann ich das, auch wenn das vertragswidrig ist, aus Sicht des Netzbetreibers nachvollziehen.
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Sonderkündigung läßt E-Plus nicht durch, habe schon einen regen Schriftwechsel letztes Jahr mit denen gehabt weil ich damit einen Vertrag vorzeitig abschießen wollte *g*
Nach 5 Schreiben war es mir zu blöd und Anwalt hätte sich bei einem Streitwert von ca. 80€ ( Grundgebühr bis Vertragsende, war nur ein Vetrag mit 10€ Grundgebühr ) nicht gelohnt, dann habe ich auf weiteres verzichtet....
Aber denke schon dass ich mit einer fristlosen Kündigung durchgekommen wäre, das ganze ist ja Leistungsverweigerung, also erfüllt E-Plus seine Vertragspflicht nicht. Deshalb wäre eine fristlose Kündigung des Dienstvertrags nach §626 BGB möglich. Meiner Meinung nach. Aber alles nicht komplett ohne Risiko. Und mit hohem Zeitaufwand.
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Folgendes hat die BNetzA auf eine ANfrage von mir geschrieben:
"Im Telekommunikationsrecht gibt es keine Regelung, nach der Anbieter von Telefondiensten generell verpflichtet wären, ihren Kunden sämtliche Rufnummern erreichbar zu schalten. Wesentlich ist insofern, welche Erreichbarkeiten der Anbieter seinem Kunden vertraglich zugesichert hat.
Hinsichtlich der Nutzung von Ortsnetzrufnummern ergeben sich nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur folgende Schlussfolgerungen:
Eine Nutzung von Ortsnetzrufnummern, bei der eine Vielzahl von Anrufen eine entsprechend hohe Abfragekapazität gegenüberstehen, stellt definitionsgemäß keinen Massenverkehr dar.Calling-Card Dienste sind keine Premium-Dienste (die unter Ortsnetzrufnummern nicht erbracht werden dürfen).
Über Rufnummern zu Calling-Card Dienste werden keine Dienste realisiert, die einer Betreiberauswahl im Sinne des § 40 TKG (Call by call, Preselection) entsprechen.
Bei der Frage, ob und inwieweit in den vorliegenden Fällen Verkehrsdrosselungsmaßnahmen zulässig sind, ist aus telekommunikationsrechtlicher Sicht zu berücksichtigen, dass nach § 109 Abs. 2 TKG Netzbetreiber verpflichtet sind, Schutzmaßnahmen gegen Störungen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsnetze beeinträchtigen. Sollten in den vorliegenden Fällen die Verkehrsdrosselungsmaßnahmen aus Gründen des Schutzes der Netzintegrität nicht geboten oder sollten weitergehende Maßnahmen zum Nachteil anderer Marktteilnehmer erfolgt sein, so ist möglicherweise zu klären, ob es sich um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt. Dies fällt aber nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, weil es sich bei den zu beurteilenden Handlungen nicht um Fragen einer rechtswidrigen Nummernnutzung handelt.
Darüber hinaus wäre die Frage, ob in den vorliegenden Fällen gegenüber den Endkunden die zugesagten Leistungen - insbesondere aus Flatrate-Verträgen - vollständig erbracht werden, auf der Grundlage der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ebenfalls zivilrechtlich zu klären. ..."
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Diesen Standard-Text nutzt die BNetzA seit mindestens Mitte 2008. Bleibt nur die Frage, ob das Verhalten von Eplus oder das der BNetzA peinlicher ist.
Wer an bestimmten PoI Überlastungen hat, muss diese eben aufbohren. Eplus und o2 sperren jedoch lieber Rufnummern, ist ja auch billiger. Erstaunlich ist doch, dass sowohl Vodafone und T-Mobile trotz deutlich höherer Kundenzahlen solche Sperrungen nicht nötig haben.
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Gut,derzeit sperren T-Mobile und Vodafone noch nicht.Mal angenommen,man wechselt zu einem der beiden Anbieter und plötzlich geht das dort auch los !?
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Die Frage bleibt aber doch immer noch: sperrt E-Plus hier vertraglich zugesicherte Leistungen, oder dürfen sie juristisch korrekt diese und ähnliche Nummern sperren?
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Zitat
Original geschrieben von TheDoc
Die Frage bleibt aber doch immer noch: sperrt E-Plus hier vertraglich zugesicherte Leistungen, oder dürfen sie juristisch korrekt diese und ähnliche Nummern sperren?Die Antwort steckt doch in der von dir selbst geposteten Antwort der Bundesnetzagentur: man muss erst von einem Gericht prüfen lassen, ob die Massnahme als Schutzmassnahme für die Aufrechterhaltung des Netzes notwendig ist.
Interessant ist übrigens, wie Provider (hier: debitel) sich zu der Sperrung positionieren. (die müssen ja quasi ausbaden, was ihnen der Netzbetreiber eingebrockt hat).
"Eine Entsperrung der gewünschten Rufnummer ist leider nicht möglich, wenn der Anbieter xyz keine Rahmenvereinbarung mit E-Plus geschlossen hat."
Da ist ja überhaupt nicht mehr die Rede von Schutzmassnahmen zur Aufrechterhaltung des Netzes.
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