Hallo,
erstmal sorry, für den merkwürdigen Betreff aber das war die knappste Inhaltsangabe, die mir eingefallen ist.
Wir haben im Zuge einer Komplettsanierung letztes Jahr auch neue Türen einbauen lassen und zwar durch einen Schreinerfachbetrieb.
Da immer noch diverse Mängel vorhanden sind, hatte ich schon am 15.12. der Firma ein Fax geschickt, mit einer kurzen Mängelauflistung und der Bitte um telefonische Terminabsprache. Darauf gab es aber nie eine Reaktion.
Vor ca. 3 Wochen war ich dann persönlich da. Einer der Chefs (zwei Brüder) meinte, dass er das Fax zwar bekommen hätte, aber sie erstens so viel zu tun hätten und zweitens sie an unserer Baustelle sowieso kaum was verdient hätten. Damit spielte er wahrscheinlich u.a. auf eine Zarge an, die beim Einbau beschädigt wurde und dann ausgetauscht werden musste...
Aber wollte sich aber "in den nächsten Tagen" melden.
Ein Abnahmeprotokoll existiert übrigens nicht!
Als diese Rückmeldung ausblieb, habe ich der Firma schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Nachbesserung bis zum 3.2.09 gesetzt.
Am Montag, dem 2.2., rief dann der Chef tatsächlich noch an und vereinbarte mit mir einen Termin für heute, 4.2., um 8 Uhr. Das war zwar schon außerhalb der Frist aber ich war froh, dass er sich überhaupt gemeldet hat.
Nun gut, heute habe ich bis 9 Uhr gewartet und dann in der Firma angerufen, wo er denn bliebe.
Es war der Vater (Seniorchef) dran und teilte mir mit, dass sein Sohn angeblich mit einer Mandelentzündung im Bett liege. Auf meine Frage, warum der Termin nicht abgesagt wurde kam nur: "Wie soll er das denn, wenn er krank im Bett liegt?". Auf meinen Einwand, dass der andere Sohn ja auch noch da wäre, ging der Vater gar nicht ein. Es müsse ein neuer Termin gemacht werden, wenn Sohn 1 wieder gesund ist.
Hallo!!??
Die Firma ist ein mittelständischer Betrieb mit meheren Angestellten, Vater und Mutter auch noch im Boot und es ist keinem möglich, bei den betroffenen Kunden, die Termine abzusagen!?
Ich glaube die Geschichte sowieso nicht aber sei's drum.
Eigentlich ist die Frist ja schon abgelaufen. Muss ich trotzdem noch auf eine weitere Terminvereinbarung eingehen?
§ 637 BGB sagt:
"Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. "