SIM-Karte nach Vertragsende zurückgeben

  • Ich habe diese Tage 2 Kündigungsbestätigungen von O2 bekommen und in keiner wurde was von der Rückgabe der Simkarte geschrieben.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von kalle25
    Wird dieses Kartenpfand eigentlich grundsätzlich erst kassiert nach Vertragsablauf (und Ausbleiben der SIM-Rücksendung)?


    ja. Bei Vertragsabschluß mehr zahlen müssen (auch wenn man es irgendwann zurückbekommt) könnte einige Kunden zur Konkurrenz treiben.


    Kartenpfand ist ironisch gemeintes Schlagwort, korrekt wäre Entschädigung für die Nichtrückgabe der SIM-Karte, welche nach AGB üblicherweise Eigentum des Anbieters bleibt.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von gerry7710
    Ich habe diese Tage 2 Kündigungsbestätigungen von O2 bekommen und in keiner wurde was von der Rückgabe der Simkarte geschrieben.


    Mein o2 Vertrag ist diese Woche auch ausgelaufen...Von dem zurücksenden der Sim, war in der Kündigungsbestätigung nicht die Rede.

  • Bei o2 muss die SIM Karte nach Vertragsschluss auch nicht zurückgegeben werden.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • AldiTalk(medionmobile) möchte laut deren AGB´s Punkt 6.4. ,auch die SIM-Karte zurückhaben nach Beendigung des Prepaidvertrages.

  • Zitat

    Original geschrieben von kalle25
    Wird dieses Kartenpfand eigentlich grundsätzlich erst kassiert nach Vertragsablauf (und Ausbleiben der SIM-Rücksendung)?
    ...


    üblicherweise mit der (vor)letzten rechnung.
    dann soll man die karte nach deaktivieren zurücksenden & bekommt es dann wieder.


    mal gucken, was telco sagt, wenn ich die karten vorzeitig zurücksende & ihnen den erhöhten einzug untersage & ne rücklastschrift androhe auf deren kosten ;)

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  • Re: Re: Re: Re: SIM-Karte nach Vertragsende zurückgeben


    Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Was natürlich so nicht stimmt.
    Für Dich gelten die bei Abschluß akzeptierten AGB.
    Sie sind immerhin Vertragsbestandteil und der Netzbetreiber kann bei Dir als Privatperson Dein Stillschweigen nicht als Willenserklärung werten, wenn das Schweigen in den alten AGB nicht als beidseitiges Recht zur Willenserklärung festgelegt wurde (was es sicherlich nicht war).


    Dann schau Dir die AGB mal genauer an - beispielsweise Simply (Zitat):
    simply wird die Änderungen dem Kunden schriftlich per E-Mail mitteilen. Sofern der Kunde nicht
    binnen vier (4) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail einzelnen oder
    allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. simply wird den
    Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines
    Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich
    der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf
    der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.


    oder o2 (Zitat):
    Schweigt der Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmit-teilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.


    In beiden Fällen wird deutlich auf die Folgen des Schweigens hingewiesen ;)

    Zitat

    Edit:
    Und selbst wenn, müsste O2 erst einmal den Zugang dieses AGB-Veränderungsvertrages beweisen.


    Das glaube ich jetzt weniger. Niemand wird eine AGB-Änderung mit Einschreiben/Rückschein versenden, nur um die Zustellung zu dokumentieren - und selbst in diesem Falle wäre über den Inhalt des Schreibens nichts ausgesagt.
    Und bei einer E-Mail (Beispiel Simply) hast Du ja noch weniger Sicherheit, daß sie ankommt, als bei einem Brief.


    Gruß, Diet

  • Zitat

    Original geschrieben von Danee
    Talkline verlangt auch 10 Euro wenn man die Karte nicht zurückschickt.


    Kann jemand bestätigen das Talkline noch immer ein Kartenpfand erhebt?
    In den AGB finde ich nichts hierzu.

  • kann man nach vertragsende eines o2 vertrages die rufnummer in einen o2 prepaid-tarif umwandeln oder ist dies nicht möglich?

  • Moin,


    wenn ich richtig informiert bin, es nicht möglich. Zu anderen Anbietern funktioniert die Portierung. Warum das O2 in all den Jahren nicht gebacken kriegt, versteh ich nicht...


    Tina<

    TT - Gleichgesinnt gesellt sich gern

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