Hallo Gemeinde, ich habe mich hier wegen eines Problems registriert, bei dem ich allein keine Lösung mehr finde.
Und ich denke hier gibts mit Sicherheit ein paar Mitglieder, die darauf eine Antwort haben. Denn ich denke das ähnliche Fälle schon öfter vorgekommen sein müssen.
Also folgender Sachverhalt:
Ich habe über Ebay ein gebrauchtes Handy mit Restgarantie ersteigert. Leider machte das Gerät mit der Zeit Probleme, weswegen ich als O2-Kunde das O2-Gerät in der Garantiezeit auch dort zur Reparatur einschickte. Das Ganze musste ich wegen des gleichen Defekts wiederholen, und auch nach dem 2. Reparaturversuch liegt das Problem noch aktuell vor. Nun soll das Gerät getauscht werden.
Allerdings bekomm ich von O2 fast bei jedem Anruf andere Aussagen. Zuerst teilte man mir mit das ich lediglich die Rechnungskopie (die habe ich) und die Reparaturbelge mit dem Gerät einsenden soll. Im Anschluss würde ich ein neues Gerät bekommen.
Nächste Aussage war, dass das neue Gerät auf jeden Fall zum ursprünglichen Käufer gesendet wird, da er auch de Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Und die letzte Aussage von O2 war, dass das Gerät für immer dem ursprünglichen Käufer gehört, da die EMAI-Nr des Geräts auf Ihn registriert ist.
Es gäbe als keine Möglichkeit das ich das Tauschgerät ohne Umweg des eigentlichen Käufers bekomme.
Zur Zeit sehe ich die Chancen ein funktionierendes Gerät zu bekommen eher als schlecht an. Und das Risiko, das ich das Gerät zum Tausch einschicke und der ursprüngliche Käufer es zurückerhält ohne es mir weiter zu senden gehe ich nicht ein.
Kann mir hier evtl. jemand sagen ob O2 mit der Aussage, dass das Tauschgerät nicht direkt an mich gesendet werden kann, recht hat?
Evtl. wäre es ja möglich vom ursprünglichen Käufer eine Bestätigung zu erhalten, dass er das Gerät an mich veräußert hat, und das neue Gerät ebenfalls an mich gesendet werden soll. Dann bestünde wenigstens nicht das Risiko das ich das Gerät nie wieder sehe.
Wäre euch echt für ein paar Meinungen dankbar.