Imer langsam mit den jungen Pferden.
Es wurde behauptet, dass es strafbar sei, etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!
Nicht umsonst gibt es den gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) (und ja, ich kenne auch §935): in dem von mir genanten Beispiel erwirbt der dritte deshalb Eigentum, obwohl es mir als Besitzer "nicht gehört hat". Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir durchaus bekannt.
Ob es sich im vorliegenden Fall um Unterschlagung oder eine andere Straftat handelt, kann ohne Wissen der konkreten Tatumstände nicht gesagt werden. Allein die Tatsache, dass zufällig ein iPhone ohne Rechnung verkauft wird als Indiz zu deuten, ist doch etwas weit hergeholt.