Verlorenes iphone bei ebay

  • Imer langsam mit den jungen Pferden.


    Es wurde behauptet, dass es strafbar sei, etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!
    Nicht umsonst gibt es den gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) (und ja, ich kenne auch §935): in dem von mir genanten Beispiel erwirbt der dritte deshalb Eigentum, obwohl es mir als Besitzer "nicht gehört hat". Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir durchaus bekannt.


    Ob es sich im vorliegenden Fall um Unterschlagung oder eine andere Straftat handelt, kann ohne Wissen der konkreten Tatumstände nicht gesagt werden. Allein die Tatsache, dass zufällig ein iPhone ohne Rechnung verkauft wird als Indiz zu deuten, ist doch etwas weit hergeholt.

  • Da würd ich wirklich eher über die Grünen Männchen gehen...


    Wenn es schon als defekt inseriert ist wird er wohl wissen warum.
    Und ich glaub kaum, dass er die IMEI ausspuckt...


    Ist ne Handynummer für Rückfragen in der Auktion angegeben?


    Link zum Artikel?


    Der hier? 280309251810

  • Genau deswegen kam ich auf den.


    Der akzeptiert Zahlung mit Paypal - sollte also nicht wirklich das Problem sein.


    Paypal-Zahlung sofort, dann Abholung vereinbaren und gut ist. ;)


    Wenn´s gleich zu den Grünen und Meldung machen zwecks Sicherung der Beweise - gleich bei Abholung kannste se ja nicht mitnehmen.


    Wenn´s das eigene ist, Kohle über Käuferschutz zurückholen.
    Wenn´s nicht das eigene ist kriegste das mit ner schicken Beschreibung mindestens für 50 mehr auch wieder los in der Bucht... :top: :top: :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Imer langsam mit den jungen Pferden.


    Es wurde behauptet, dass es strafbar sei, etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!

    Jedenfalls verwirklicht der Verkauf ohne den Willen des Eigentümers (mit Ausnahme eines berechtigten Pfandverkaufs) stets den Straftatbestand der Unterschlagung nach § 246 I StGB.


    Zitat

    Nicht umsonst gibt es den gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) (und ja, ich kenne auch §935): in dem von mir genanten Beispiel erwirbt der dritte deshalb Eigentum, obwohl es mir als Besitzer "nicht gehört hat". Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir durchaus bekannt.

    § 932 BGB soll den gutgläubigen Erweber und den Rechtsverkehr schützen und nicht die Unterschlagung legalisieren. Auch wenn der Erwerber Eigentümer wird, liegt seitens des Veräußerers regelmäßig eine Unterschlagung vor. Vorliegend ist aber mangels Freiwilligkeit des Besitzverlustes wegen § 935 BGB ohnehin kein gutgläubiger Erwerb möglich.


    Zitat

    Ob es sich im vorliegenden Fall um Unterschlagung oder eine andere Straftat handelt, kann ohne Wissen der konkreten Tatumstände nicht gesagt werden. Allein die Tatsache, dass zufällig ein iPhone ohne Rechnung verkauft wird als Indiz zu deuten, ist doch etwas weit hergeholt.

    In Frage kommt vorliegend nur eine Unterschlagung oder ggf. ein Diebstahl, sofern der TE des Gewahrsams nicht zufällig verlustig wurde.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Es würde schon reichen, wenn der Verkäufer Dir die IMEI des Telefons schickt...


    Die würde ich auch als ehrlicher Verkäufer keinem Kaufinteressenten geben, nachher gibts 100 Geräte mit "meiner" IMEI

  • Man könnte sich ja die letzten 5 Stellen geben lassen... Zwecks Fertigungscharge zum widerherstellen mit bösen tools oder so. :D


    Nur so mal ein Verdacht: Ihr habt aber schon mit der Polizei telefoniert, oder???
    Schildert doch einfach mal was Sache ist, die sagen euch mit sicherheit eher was verlässliches als so ein komisches Internetforum :D

  • Was soll die Polizei schon sagen? Solange nicht irgendwelche eindeutigen Merkmale des eBay-Angebots den hinreichenden Verdacht begründen, daß es sich um das verlorene iphone handelt, können sie überhaupt nichts machen, außer vielleicht den Verkäufer über die Herkunft des Geräts zu befragen. Jedenfalls stellt die zeitliche und örtliche Nähe zwischen Verlust und eBay-Angebot keinesfalls einen ausreichenden Tatverdacht für einen Durchsuchungsbeschluß dar, solange sich das ganze nicht gerade in einem 50-Seelen-Weiler zugetragen hat.

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  • Wenn der ebay Verkäufer wirklich das iPhone von mr.ridge anbietet, wie will mr.ridge beweisen, wenn der ebay Verkäufer ihm die imei-Nr. nicht nennt, dass das er das iPhone von mr.ridge verkauft, dass geht nur, wenn er die Imei-Nr. vor Ort mit Zeugen, oder der Polizei kontrolliert,
    denn mr.ridge könnte doch viel erzählen, wenn er es zu Hause hat.
    Ich würde dem ebay Verkäufer anmailen und ihn fragen, ob er einen Eigentumsnachweis für das Gerät hat.


    JJ

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  • Der Verkäufer hat aber keine Pflicht, Mr.Ridge einen Eigentumsnachweis zu schicken.
    Die einzige Möglichkeit ist Kaufen; oder eben nach einem Teil der IMEI fragen - wenn es sich doch um Eigentum des Verkäufers handelt, habt ihr vielleicht Glück und er schickt euch einige Stellen.

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