VW Umweltprämie: VW zahlt zusätzlich bis zu 7.500€ beim Neuwagenkauf

  • Achtung, beim netcar Angebot zum Sondermodell genauer nachschauen.
    Der Rabatt von netcar.de auf das Sondermodell beträgt nicht 16,3 %.
    Die 16,3 % bekommt man lediglich auf die Sonderausstattung.
    Auf das Auto selber bekommt man etwas unter 14 %.


    Schönen Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    Für alle die es interessiert - die BAFA nimmt, wenn ich es nicht falsch verstanden habe, keine Anträge mehr an

    Ich haenge hier mal ne Detailfrage zur Umweltpraemie an.


    Laut Richtlinie muss der Erwerb des Fahrzeugs 2009 erfolgen:

    Zitat

    (4.3) Der Erwerb des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgt sein. Die Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 erfolgt sein.

    Genuegt es, dafuer 2009 eine verbindliche Bestellung abgegeben zu haben, auch wenn das Fahrzeug erst Anfang 2010 geliefert wird? Oder was ist hier hinsichtlich des "Erwerbs" relevant?

  • Zitat

    Genuegt es, dafuer 2009 eine verbindliche Bestellung abgegeben zu haben, auch wenn das Fahrzeug erst Anfang 2010 geliefert wird?


    Genau so ist es.
    VW hat die Umweltprämie bis 30.09.2009 verlängert.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn


    Laut Richtlinie muss der Erwerb des Fahrzeugs 2009 erfolgen: Genuegt es, dafuer 2009 eine verbindliche Bestellung abgegeben zu haben, auch wenn das Fahrzeug erst Anfang 2010 geliefert wird? Oder was ist hier hinsichtlich des "Erwerbs" relevant?


    Ich vermute, das BAFA wird sich hierbei am Rechnungsdatum orientieren, welches bei der dann eher nach Fristende liegen wird.


    Die Richtlinie des BAFA ist nicht eindeutig, so dass der Begriff "Erwerb" auslegungsbedürftig ist.


    Normalweise versteht man juristische unter dem Begriff Erwerb den Eigentumserwerb an einer Sache, nicht den Zeitpunkt der obligatorischen Einigung zur Übereignung der Sache.


    M.E. ist daher nicht der Zeitpunkt des Abschluss des Kaufvertrags relevant, sondern der Zeitpunkt der Eigentumsverschaffung bzw. Besitzverschaffung (bei Finanzierung etc.) am PKW.


    Also das Auslieferungsdatum, wobei sich das BAFA eher auf das Datum der Rechnung stützen wird, da einfacher nachweisbar.


    Bei der Erhöhung der USt. läuft es auch so ab, d.h. dort ist nicht entscheidend, ob der PKW vor Erhöhung bestellt / gekaufet worden ist, sondern wann dem Käufer Verfügungsgewalt am PKW verschafft wird.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Skorpion75: Mir gehts erst mal um die staatliche Umweltpraemie.


    Dauerposter: Welchen Sinn macht dann aber die Frist zur Zulassung bis 30.06.10? Warum sollte man den frisch gelieferten Neuwagen ein halbes Jahr unzugelassen rumstehen lassen?

  • Zitat


    Dauerposter: Welchen Sinn macht dann aber die Frist zur Zulassung bis 30.06.10? Warum sollte man den frisch gelieferten Neuwagen ein halbes Jahr unzugelassen rumstehen lassen?


    Damit hast Du Dir die Frage doch eigentlich selbst beantwortet. Die Fristen wurden ja gerade verlängert, damit die "Spätproduzierten" nicht in die Röhre gucken müssen. Mit Erwerb dürfte das Datum des Kaufvertrages gemeint sein - sie auch die FAQ der Bafa:


    Zitat

    Welches Datum ist bei der Online-Antragstellung in das Antragsfeld „Datum des Erwerbs“ einzutragen?
    Das Datum des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Damit hast Du Dir die Frage doch eigentlich selbst beantwortet. Die Fristen wurden ja gerade verlängert, damit die "Spätproduzierten" nicht in die Röhre gucken müssen.

    Vermuten tue ich das auch, aber ich wuerde gerne von konkreten Erfahrungen anderer profitieren :)

    Zitat

    Mit Erwerb dürfte das Datum des Kaufvertrages gemeint sein - sie auch die FAQ der Bafa:

    Da gehts nur um die Reservierung... die FAQ habe ich auch schon gelesen, zu der konkreten Fragestellung findet sich dort leider nichts.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rotucko
    Achtung, beim netcar Angebot zum Sondermodell genauer nachschauen.
    Der Rabatt von netcar.de auf das Sondermodell beträgt nicht 16,3 %.
    Die 16,3 % bekommt man lediglich auf die Sonderausstattung.
    Auf das Auto selber bekommt man etwas unter 14 %.


    Schönen Gruß


    :confused:
    Man bekommt auf den Listenpreis 16,3 %!

    Grüße
    iThink84


    Schatz, ich liebe Dich!

  • Das solltest Du nochmal nachrechnen, um Deinem Namen alle Ehre zu machen :)


    Zitat

    Die Reservierung gilt seit 10. Juni 2009 für neun Monate. Entscheidend ist der im Reservierungsbescheid ausgewiesene Reservierungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vornehmen.


    http://www.bafa.de/bafa/de/wir…/umweltpraemie/index.html

  • Richtig. Und in der Richtlinie steht der oben von mir zitierte Text (Erwerb bis 31.12.09, Zulassung bis 30.06.10). :(


    Ich hab den Prozess schon einmal hinter mir, allerdings wurde da ein sofort verfuegbarer EU-Reimport gekauft. Nun gehts um einen Bestell-Golf.

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