VW Umweltprämie: VW zahlt zusätzlich bis zu 7.500€ beim Neuwagenkauf

  • Zitat

    Original geschrieben von Qwerty
    habe ich was vergessen?


    - Du verkaufst von Privat und bist nicht in der Gewährleistungspflicht. Es ist zwar Herstellergarantie auf dem Fahrzeug, es gibt auch die Möglichkeit auf Kulanz zu hoffen, aber das Gewährleistungsrecht bis hin zur Wandlung etc. gegenüber dem Hersteller ist für den Käufer bei Kauf von Privat nicht möglich.
    Entsprechend haben Fahrzeuge von Händlern höhere Preise bzw. höheren Wert als Autos (auch Neuwagen) von Privat.


    - Die Inseratspreise sind nicht die Verkaufspreise.


    - Es kann sein, daß du sehr lange Standzeiten in Kauf nimmst, bis der Sharan verkauft ist. Die Käufer sind derzeit aus mehreren Gründen sehr zurückhaltend (obwohl das Frühjahr kommt :cool: ) und im Gegensatz zum Händler kannst du keine Finanzierungen anbieten, die dem Kunden die Kaufentscheidung erleichtern (Ähnliche Probleme haben derzeit auch Werksangehörige / Belegschaftsvereine mit den 9- bis 12-Monats-Autos.).


    Wenn Du bereits einen zuverlässigen Käufer hast, sieht das Risiko besser aus.

  • auf grund der umweltprämie plus von vw und der prämie vom staat kommt man beim sharan auf 10000€ (+ ca 15% auf liste) rabatt gegenüber der uvp.


    deshalb kauft auch keiner jahreswagen von privat - zumindest wenn er ein auto zum verschrotten hat.


    könnte also schwer werden so einen käufer derzeit aufzutreiben - außerdem könnten noch mehr leute auf diese idee kommen.


    das risiko wäre mir zu groß
    @staatsprämie: würde mir da noch keine sorgen machen: denk, dass die noch bis in den sommer reichen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martiny
    1. Natürlich nicht. Wieso denn bitte zur Verschrottung HU machen :confused:


    Weil es bei der Abmeldung sonst Probleme geben kann, je nach Überschreitung gibt es Bußgeld bzw. FL-Punkte...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Weil es bei der Abmeldung sonst Probleme geben kann, je nach Überschreitung gibt es Bußgeld bzw. FL-Punkte...


    Das Strassenverkehrsamt darf Verwarnungsgelder erheben?
    http://www.tuv.com/de/verwarnu…hoben_werden_koennen.html


    Zitat


    Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins:
    - Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €
    - Vier bis acht Monate überschritten: 25 €....


    Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des AU-Termins
    - Zwei bis acht Monate: 15 € ....

  • Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt. Wenn die ihre Sache genau nehmen, prüfen die bei der Abmeldung, ob das Fahrzeug fristgemäß zur HU / AU vorgeführt worden ist.



    Nach dem aktuell gültigen Katalog sind es bei >8 Monate zwei Punkte in FL:


    http://www.bmvbs.de/-,302.1494/Bussgeldkatalog.htm

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    http://www.bmvbs.de/-,302.1494/Bussgeldkatalog.htm


    Der Bussgeldkatalog gilt für Fahrzeugbesitzer oder für Teilnehmer am Strassenverkehr?
    Das Strassenverkehrsamt darf Punkte verteilen? :top:


    pitmeisterr wird in 8 Monaten keine Umweltprämie mehr bekommen, wenn es mit den BAFA Anträgen so weitergeht. :D


    Zur Außerbetriebsetzung wird gebraucht:
    * Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
    * Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
    * Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen) und ggf. Abmeldebescheinigung


    * Verwertungsnachweis des Verwertungsbetriebes gemäß Altauto-Verordnung
    oder
    * Verbleibserklärung bei anderweitigem Verbleib des Fahrzeuges


    * Erfolgt die Außerbetriebsetzung nicht durch den Fahrzeughalter sondern durch eine andere Person (z.B. dem TÜV, dem Verschrotter), ist deren Personalausweis erforderlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von notch
    Der Bussgeldkatalog gilt für Fahrzeugbesitzer oder für Teilnehmer am Strassenverkehr?
    Das Strassenverkehrsamt darf Punkte verteilen?


    In diesem Fall für den Halter des Fahrzeugs.


    Das Straßenverkehrsamt ist regelmäßig auch Bußgeld bzw. Fahrerlaubnisbehörde und damit nach § 4 StVG zuständig. Falls sachlich unzuständig, wird der Sachbearbeiter den Sachverhalt der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringen.


    Hier eine grafische Erklärung:


    http://www.kba.de/cln_005/nn_1…er/VZR/Meldeweg__vzr.html

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Falls sachlich unzuständig, wird der Sachbearbeiter den Sachverhalt der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringen.


    Sachverhalt?
    Tatbestand?
    Bei der Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug seit vielen Jahren auf Privatgelände gestanden haben oder wird auf einem Anhänger transportiert. Sachverhalt? Tatbestand?


    OT, BTT.

  • Zitat

    Original geschrieben von notch
    Sachverhalt?
    Tatbestand?
    Bei der Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug seit vielen Jahren auf Privatgelände gestanden haben oder wird auf einem Anhänger transportiert. Sachverhalt? Tatbestand?


    OT, BTT.


    Was sollen deine dummen Frage-Antwort-Spielchen?


    Ein für den Straßenverkehr zugelassenenes Fahrzeug ist zur HU/AU vorzuführen, egal ob es im Straßenverkehr bewegt wird oder ob darin im Garten die Ratten wohnen oder es in Einzelteile zerlegt im Keller liegt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ehm, ..., Freunde.
    Könnten wir mal wieder auf das Fredthema zurückkommen? :top:
    (VW Umweltprämie, ...)

    Beste Grüße & einen schönen Tag wünscht
    ANDARC

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