ZitatEin für den Straßenverkehr zugelassenenes Fahrzeug ist zur HU/AU vorzuführen, egal ob es im Straßenverkehr bewegt wird oder ob darin im Garten die Ratten wohnen oder es in Einzelteile zerlegt im Keller liegt.
Ist das wirklich so oder gilt das nur, wenn sich das Fahrzeug auch im Straßenverkehr bewegt ?