Frage bezueglich einem Kaufvertrag!!

  • Hallo!


    Brauche dringend Hilfe!


    Letzte Woche habe ich ueber ein forum jemanden per PM angesprochen der eine xbox360 gesucht hat. Ich bat ihm meine an. WIr schrieben dann anschliessend per emailw eiter.


    Er hat am Mittwoch das Geld ueberwiesen. Ich sagte ihm, das ich Freitag uebers wochenende ins ausland fahre und meine Mutter ihm die box verschickt. Ausser er zeigt mir einen ueberweisungsnachweis, dann koennte ich schon versenden bevor das geld auf dem konto ist. Nunja.. Freitag bin ich losgefharen (morgens)


    Mittags war das geld da... meine Mutter hat die ware am Samstag also heute versendet. Nun will er sein geld zurueck weil das ding weder gestern noch heute angekommen ist!? Und beruft sich aufs fernabsatzgesetz??


    Ich mein Mittwoch hat er ueberwiesen, freitag kam das geld, heute wurde versendet.. ich denke montag spaetestens dienstag hat er das ding. ER meint er schickt sie sofort back und will sein geld bis mittwoch sonst kommt ne anzeige!?


    Bis jetzt nimm ich das locker, ich denke naemlich das geht so net wie er will.


    Weis da jemand nen rat?? Denke jetzt doch drueber nach und will keine probleme von diesem freak. Der drohts hcon das er sogar 400km faehrt und sich die kohle selber holt.

  • Re: Frage bezueglich einem Kaufvertrag!!


    Zitat

    Original geschrieben von x360
    Weis da jemand nen rat?? Denke jetzt doch drueber nach und will keine probleme von diesem freak. Der drohts hcon das er sogar 400km faehrt und sich die kohle selber holt.


    lass ihn labern...das KANN ja noch gar nicht bei ihm sein...die Drohung ist albern, das macht keiner und mit den Fakten lachen sie ihn morgen früh auch aus, wenn er bei der Polizei steht. Hast Du ne Trackingnummer zum Paket?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • na dann warte bis die box zurück und alles in ordnung damit ist.
    dann kannste ja das geld zurücküberweisen, aber vorher würde ich nichts überweisen. und dass das verschicken von paketen nunmal paar tage dauert, sollte auch dem käufer bekannt sein...

  • Auf das Fernabsatzgesetz kann der Käufer sich mein ich auch gar nicht berufen, da dies nicht bei Privatverkäufen gilt.


    Zitat

    § 1 Anwendungsbereich Fernabsatzgesetz
    (1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden,......

  • ich will meine xbox aber nicht :). Ich wollte sie verkaufen und habe einen guten Preis bekommen. Ja, ich habe eine Tracking Number.


    ER sagt mir, wenn sie ankommt wird er die annahme verweigern von der Post. Was kann ich machen??

  • Den Spinner auflaufen lassen! Der Versand braucht eben 1-3 Tage und Montag dürfte er seine Box haben.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von x360
    ich will meine xbox aber nicht :). Ich wollte sie verkaufen und habe einen guten Preis bekommen. Ja, ich habe eine Tracking Number.


    ER sagt mir, wenn sie ankommt wird er die annahme verweigern von der Post. Was kann ich machen??


    dann bekommst Du die Box zurück und wenn die dann da ist, überweist Du ihm sein Geld und suchst n neuen Käufer.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von risingSUN
    Auf das Fernabsatzgesetz kann der Käufer sich mein ich auch gar nicht berufen, da dies nicht bei Privatverkäufen gilt.


    Genau so ist es. Genau genommen gibt es das Fernabsatzgesetz auch gar nicht mehr. Das ist seit 2002 in §§ 312ff BGB geregelt. Soviel also zu seinen juristischen Kenntnissen. Es wurde ein gültiger Kaufvertrag geschlossen und Verträge sind zu halten (pacta sunt servanda, wie der Jurist sagt).


    Musst du wissen, ob dir das der Stress wert ist. Ich würd ihn einfach auf die ignore-Liste setzen und gut ist. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    dann bekommst Du die Box zurück und wenn die dann da ist, überweist Du ihm sein Geld und suchst n neuen Käufer.


    kann er machen, aber warum sich des Risikos aussetzen, einen niedrigeren Preis zu erzielen, wenn er selbst seinen Teil des zweiseitigen Vertrages erfüllt hat? Im Gegensatz zu einem Unternehmer, der ständig handelt und die sinnlosen Aufwendungen durch Rückgaben auf andere Kunden umlegen kann, bliebe der Private auf seinem Verlust sitzen. Der Käufer ist hier in Annahmeverzug. Der Käufer kann die Kaufsache jetzt auf Kosten des Käufers einlagern und ihn auf Abnahme verklagen oder nach Setzung einer Frist von sagen wir 14 Tagen die Kaufsache bei ebay versteigern und den Erlös mit dem bereits überwiesenen Kaufpreis verrechnen.


    http://www.it-recht-kanzlei.de…angegebener-adresse.html#

  • kann er natürlich auch. Klar. Ist lediglich die Meinung, was ich in dem Fall machen würde, dürfte die streßfreiste Variante sein.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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