Krankengeld ab der ersten Woche ?

  • Hallo zusammen,
    vielleicht könntet Ihr uns bitte aufklären bzw. helfen.


    Meine Lebensgefährtin arbeitet seit 17 Jahren in einer Praxis. Vor etwa 6 Jahren stellte Ihr " Alter Chef " einen " neuen Arzt" ein. Die Praxis lief von da an unter einen Doppelnamen und die Arbeitsverträge wurden nicht geändert.


    Am Ende des letzten Jahres hat der " alte Chef " aufgehört und die Praxis läuft nun ( seit 1 Januar diesen Jahres ) auf den Namen des " neuen Arztes " . Die Arbeitsverträge wurden auch diesmal nicht erneuert.


    Vor einer Woche bekam meine LG einen rheumatischen Anfall und ist dementsprechend krankgeschrieben. Jetzt bekam Sie Post von Ihrer Krankenkasse, Sie solle sich doch bitte beim MDK melden !!!
    Erstaunt darüber, rief Sie bei der Krankenkasse an, und fragte warum. Darauf hin erklärte die nette Dame am anderen Ende der Leitung, das Ihr Arbeitsverhältnis unter 4 Wochen beträgt, und Sie deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
    Die nette Dame begründet das so, das Ihr " neuer Chef " eine neue Praxis angemeldet hat, und Sie damit " Neu " angestellt ist ( es bleibt die alte Praxis nur das ein Name gestrichen wurde ) .


    Sry aber wir beide verstehen das jetzt nicht mehr . Sie wurde nie in den 17 Jahren gekündigt noch wurde Ihr ein neuer Arbeitsvertrag angeboten bzw. gegeben. :confused:


    Habt Ihr Vor - oder Ratschläge was Wir machen könnten ?


    Gruß


    der Jörch

  • Ich bin der Meinung, das ist ein typischer Betriebsübergang nach § 613a BGB. Problem ist, daß dieser Paragraph nur die Arbeitnehmerrechte ggü. dem neuen Arbeitgeber regelt; die Wartezeit für die Lohnfortzahlung beträgt bei einer Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber ja tatsächlich vier Wochen. Sinn des Paragraphen ist es allerdings IMO, die Arbeitnehmer fürs Erste so zu stellen, als hätte keine Veränderung stattgefunden, sie also in ihren Rechten und Pflichten nicht zu berühren. Wäre sicher spannend zu erfahren, wie unsere Rechtsgelehrten hier im Forum das sehen.


    Ich selbst habe bereits einen Betriebsübergang aktiv - als Arbeitgeber - vollzogen und habe damals für eine zu dem Zeitpunkt kranke Mitarbeiterin die Lohnfortzahlung geleistet. Allein aus Neugier würde ich nun schon gerne erfahren, ob ich das Geld damals hergeschenkt habe.


    cu


    NoTeen

  • Grundsätzlich ist es so, dass ein neuer Arbeitgeber in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Bei einem Betriebsübergang ist es aber im rechtlichen Sinne kein neuer Arbeitgeber. Dafür spricht auch, dass kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat greifen hier die Regelungen aus dem BGB.


    Daraus abgeleitet folgt dann auch, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten muss weil es eben nicht ein neuer Arbeitgeber ist.


    Hier gibt es auch nochmal einen Kommentar zur Entgeltfortzahlung bei Betriebsübergang: http://books.google.de/books?i…snum=6&ct=result#PPA23,M1


    Die Krankenkasse sollte also nochmal über den Umstand informiert werden bzw. wenn sie das schon weiß sich selber mal informieren ;) Bestimmt eine kleinere BKK oder so, die kennen diese Sonderregelungen meistens nicht.


    Gruß


    DJBonsai

  • ich meine mal in nem ähnlichen Zusammenhang (Arzt ist gestorben) gehört zu haben das es bei Ärzten anders als bei Unternehmen läuft da Freiberufler.


    Es wurde also vermutlich das Geschäft eben nicht übernommen...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ein (hier: schleichender) Betriebsübergang ist schon deshalb gegeben, weil - zeitlich gesehen - der übernehmende Arzt schon vorher in die Praxis eingetreten und erst später der abgebende Arzt aus der Praxis ausgetreten ist.
    Somit war eine Betriebsübergabe von vornherein beabsichtigt.
    (Vermutlich hätte der neue sonst auch keine Zulassung bekommen)


    Anders wäre es gewesen, wenn z. B. der neue 1:1 anstelle des alten eingetreten wäre.


    Da will sich nur wieder mal ein Gutverdiener um die Lohnfortzahlung drücken - und womöglich bei der Gelegenheit Stellen abbauen.


    Eine linke Tour - denke ich.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Wie wäre es denn einfach mal mit dem Arzt und in dem Falle ja auch dem Chef zu reden?


    Schließlich ist er ja schon ne Weile (6 Jahre) Chef da.


    Gruß Gunn

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  • Prüft bitte als erstes ob es ein Betriebsübergang nach BGB §613a ist. Das wurde hier ja schon geschrieben.
    Es hört sich stark danach an, da der Arbeitsvertrag und somit das Arbeitsverhältnis übernommen wurde. Ansonsten hätte es eine Änderungskündigung benötigt.


    Wenn es ein Betriebsübergang war, dann ist sie geschützt und das aktuelle Vorgehen wäre falsch.

  • Wir möchten uns erstmal ganz herzlich bei Euch bedanken :top:
    Wir sind der Meinung, das es ein Betriebsübergang im Sinne des BGB ist und werden das auch am Montag bei der BKA so ansprechen.


    Des weiteren werden Wir auf jeden Fall noch ein Gespräch mit dem " neuen Chef " führen, den das was .me geschrieben hat, ist in der Tat auch einer Kollegin meiner LG passiert ( erst Kündigung vom alten Chef mit nicht Einhaltung der Kündigungsfrist dann Kündigung von beiden Chefs obwohl der eine schon draussen war und dann erneutet Kündigung vom neuen Chef wo wieder die Frist nicht gerecht ist !!!! )


    Wir halten Euch auf den laufenden ......


    Nochmals Besten Dank für Eure Mühe und Zeit :top:


    LG


    der Jörch mit Anhang

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