Erfahrungen mit Verkauf von Austellungsgeräten an MA bei Saturn/Media-Markt?

  • Ich weiß jetzt nicht, auf was Du abstellst. Bei der Metro ist konzernweit der MA-Einkauf bis zur steuerrechtlichen Grenze des geldwerten Vorteils "erlaubt". Bei Überschreiten der Grenze wird eine eidesstattliche Erklärung eingefordert, daß es dem Privatverbrauch dient. Damit hat es sich dann schon. Selbstverständlich sind gewerbliche Aktivitäten untersagt, weil man in Konkurrenz zum Arbeitgeber tritt. Irgendwelche Haltefristen wie bei Jahreswagen gibt es nicht. Der Rest ist der 23405959. ebay- Artikel mit falscher Beschreibung.

  • ot


    Zitat

    Original geschrieben von Lipfit2000
    Suchtipps wären: Nokia N82, abgeschlossenen Auktionen, neu, und den Preis noch ein wenig einschränken,



    1. Jetzt steh ich auf der Leitung. Wie kann ich nach abgeschlossenen Auktionen suchen. Ich dachte dazu braucht man wenigstens die Art-Nr.???


    2. Ich war auf der Suche nach einen preiswerten freien Handy <=30€ zum verschenken und bin bei der Suche auf einen Verkäufer gestoßen, welcher schon ganze Ladungen von ein und dem selben Handy verkauft hat. Er verkauft es als neu in neutraler Verpackung mit Garantie über Hersteller. Kein Wort von Rechnung und er schließt als Privat die Garantie und Rücknahme aus. Habe ihn mal angeschrieben, ob den eine Rechnung dabei ist, um auch die Garantie beim Hersteller zu nutzen => darauf bekam ich keine Antwort.


    Achso, nun noch zum Thema was: Vielleicht ist es ja der Ebay-Verkäufer auch der Filialleiter, der etwas Geld braucht


    d

  • Der Fall ist für mich erledigt, ich habe heute eine Überweisung erhalten, so dass ich für das N82 insgesamt gute 95€ gezahlt habe. Bei dem Preis kann ich auch mit einem Vorführer leben.


    Vermutlich gebe ich dem Verkäufer sogar eine positive Bewertung mit negativem Tenor. Mir ggü. hat er sich nach der Reklamation einwandfrei verhalten, dennoch möchte ich andere "warnen".


    In dem Fall des zweiten N82 (zur Erinnerung: Beschrieben und abgebildet wurde ein schwarzes N82, beiläufig stand im Angebot, eine silberne Schale würde mitgeliefert) kristallisiert sich nun heraus, dass der Verkäufer ein silbernes N82 mit Nachbauteilen selbst zum einem "schwarzen" N82 umgebaut hat, ohne davon nur ein Wort zu erwähnen.


    Als ich ihn gefragt habe ob mit Originalteilen oder Nachbauteilen und im NSC oder selbst umgebaut bekam ich eine patzige Antwort: "hallo, sie hätte sich vorher mal erkundigen können!?" Bei einer Nichtabnahme solle ich die ebay-Gebühren tragen ;)


    Ich bin grds. jemand, der vorher fragt, siehe anderes N82. Aber bei einem nicht reservierungsfähigen Sofortkauf in der Preislage bleibt dafür nicht die Zeit.


    Jetzt habe ich ihm erstmal geschrieben, dass es seine Pflicht gewesen wäre, den Artikel zutreffend zu beschreiben. Er kann nicht ein schwarzes N82 anbieten, das in Wirklichkeit ein silbernes ist, laienhaft mit Nachbauteilen unter Verlust der Herstellergarantie umgebaut. Werde ihn vor die Wahl stellen, ob er freiwillig vom Kaufvertrag Abstand nimmt und ggf. Gebühren bei ebay in Kauf nimmt (lässt sich mit meiner Zustimmung auf Aufhebung der Transakton eh vermeiden) oder auf eine Abwicklung besteht. Dann werde ich ihm, da das N82 sachmangelbehaftet ist, zunächst die Einrede der Mangelhaftigkeit entgegenhalten. Die Beschaffung eines mangelfreien, schwarzen N82 dürfte ihn sicherlich teurer kommen als allfällige ebay-Gebühren.


    dany2: Probiers mal mit "Beendete Angebote".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Die Beschaffung eines mangelfreien, schwarzen N82 dürfte ihn sicherlich teurer kommen als allfällige ebay-Gebühren.


    Unter Privatleute kannst Du das aber nicht verlangen.
    Es reicht wenn der Käufer die Ware zurücknimmt und dir keine kosten entstehen (er muss auch den Rückversand tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Unter Privatleute kannst Du das aber nicht verlangen.
    Es reicht wenn der Käufer die Ware zurücknimmt und dir keine kosten entstehen (er muss auch den Rückversand tragen.


    Natürlich kann ich das verlangen: §439 I Alt. 2 BGB.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Für 95€ ein N82 als Vorführgerät gekauft zu haben, ist top, da hätte ich auch zugeschlagen. :D Der Verkäufer hat ja immer noch fast 100% Gewinn gemacht.
    Wie lange war das Gerät eigentlich im Markt ausgestellt? Das kann man ja leicht nachvollziehen, wann das erste Bild und das letzte Bild gemacht wurde und auch an denn Entwürfen im SMS Speicher.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Es sind Bilder aus Januar und Februar 2007 dabei. Scheint also das Datum falsch eingestellt gewesen zu sein, denn da gab es noch kein N82.


    Anhand der Entwürfe wohl seit Sommer 2008.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dauerposter:


    glückwunsch, für den Preis hätte ich es auch genommen!
    Bemerkennswert ist aber wirklich , das der Ebay- Veräufer andauernd immer andere Handys zum Verkauf anbietet! Und das als Privater, immer mit dem Text "Ich Verkaufe hier mein ..." :flop:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
      Dauerposter:


    glückwunsch, für den Preis hätte ich es auch genommen!
    Bemerkennswert ist aber wirklich , das der Ebay- Veräufer andauernd immer andere Handys zum Verkauf anbietet! Und das als Privater, immer mit dem Text "Ich Verkaufe hier mein ..." :flop:


    Kann bei mir aber auch passieren, dass sich innerhalb kürzester zeit drei oder vier Geräte ansammeln und gleichzeitig auf die Reise gehen...

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