ZitatOriginal geschrieben von DesmondHume
Anschwärzen bei Ebay wegen den Falschaussagen
Solange ebay Kohle mit dem User verdient, werden die einen Teufel tun - du sägst dir doch auch nicht den Ast ab auf dem du sitzt, oder?
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ZitatOriginal geschrieben von DesmondHume
Anschwärzen bei Ebay wegen den Falschaussagen
Solange ebay Kohle mit dem User verdient, werden die einen Teufel tun - du sägst dir doch auch nicht den Ast ab auf dem du sitzt, oder?
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Und negativ bewerten sollte ich den Typen auch, schon um die anderen zu warnen.
Ich kann nur hoffen, dass du den Vorfall auch wirklich in die Bewertung reinschreibst! Man könnte es zwar je nach schwere und möglicher Rückabwicklung auch bei einer neutralen Bewertung belassen, aber dann muß aus dem Text eben klar hervorgehen, dass absichtlich gebrauchte Ware als Neuware verkauft wurde.
Wenn die Nachverhandlungen über die Bühne sind, werde ich euch über das Ergebnis berichten.
Zwischenzeitlich habe ich mir ein weiteres N82 organisiert. Laut Foto eine black edition und knapp über 100€ gebraucht.
Nun hat sich rausgestellt, dass es eigentlich ein silbernes mit umgebauter schwarzer Schale ist. Davon kein Wort in der Beschreibung - ich könnte kotzen...
Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie frustrierend es ist, in Sachen Technik grds. IMMER in die Scheiße zu greifen. Und das ist bei mir IMMER so :mad:
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Nein.
Ist hier ja Gebrauchtware, daher kann die Verjährung auf ein Jahr verkürzt werden. Evtl. ist das im Innenverhältnis zwischen Saturn und MA sogar so geregelt (z.B. in den Bedingungen zum Mitarbeitereinkauf), auf der Rechnung steht dazu jedenfalls nichts.
Aber auf der Rechnung Saturn>Mitarbeiter steht doch nichts von Gebrauchtgerät und eingeschränkter Gewährleistung, oder? Also muss Saturn auch 24 Monate Gewährleistung bieten. Oder hab ich jetzt nen :gpaul: ?
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Aber auf der Rechnung Saturn>Mitarbeiter steht doch nichts von Gebrauchtgerät und eingeschränkter Gewährleistung, oder? Also muss Saturn auch 24 Monate Gewährleistung bieten. Oder hab ich jetzt nen :gpaul: ?
Ist ein wenig verzwickt:
MA kauft Vorführgerät bei seinem AG Saturn. Unstreititg Gebrauchtware, daher wenn AN als Vebraucher einzustufen Verkürzung auf minimal 1 Jahr möglich. Rechnung wird für den MA aber ohne entsprechenden Hinweis ausgestellt, auch Mitarbeiterverkauf wird nicht vermerkt.
Vermutlich wird Saturn aber in den Bedingungen zum MA-Verkauf festlegen, dass auf Aussteller/Vorführware nur 1 Jahre Gewährleistung gegeben wird.
Komme ich mit meiner Rechnung, auf der ja jeder Vermerk erstens über Verkürzung zweitens MA-Verkauf fehlt in den/ einen anderen Saturn und verlange Nacherfüllung, weiß man dort normalerweise nichts von einer Verkürzung, so dass ich auch nach einem Jahr noch gute Chancen hätte.
Tatsächlich kann der Erstkäufer in Sachen Mängelrechten nur das an mich abtreten, was ihm zusteht. Aber aufgrund fehlender Hinweise in der Rechung dürfte das in der Praxis nicht auffallen.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Nun hat sich rausgestellt, dass es eigentlich ein silbernes mit umgebauter schwarzer Schale ist. Davon kein Wort in der Beschreibung - ich könnte kotzen...
Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie frustrierend es ist, in Sachen Technik grds. IMMER in die Scheiße zu greifen. Und das ist bei mir IMMER so :mad:
Kauf dir deine Sachen in deutschem Fachgeschäft Vorort, wenn du IMMER in die Scheiße greifst!
ZitatOriginal geschrieben von rebelstar
Kauf dir deine Sachen in deutschem Fachgeschäft Vorort, wenn du IMMER in die Scheiße greifst!
Da ist es mir ebenso häufig passiert. Im Internet kann ich es wenigstens ohne Diskussion zurückgeben. Den Preisvorteil mal außen vorgelassen.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Da ist es mir ebenso häufig passiert.
wie jetzt?
du hast im fachgeschäft falsch deklarierte ware (oberschale getauscht / gebraucht) erhalten?
dann sollte der umtausch ja wohl auch kein problem gewesen sein ...
ZitatOriginal geschrieben von hawkwins
wie jetzt?
du hast im fachgeschäft falsch deklarierte ware (oberschale getauscht / gebraucht) erhalten?
dann sollte der umtausch ja wohl auch kein problem gewesen sein ...
Es geht mir in diesem Zusammenhang weder um Handys noch Oberschalen im Speziellen, sondern um den Gattungsbegriff "Technik". Ich möchte es nicht zusammenrechnen, kann mich aber in jüngerer Vergangenheit bspw. an 3 defekte LCDs erinnern, gekauft bei Media Markt/ MediMax vor Ort. Also sehe ich im Kauf vor Ort keinen Vorteil, es sei denn, ich kann dort die Ware vor dem Kauf auf Herz und Nieren prüfen, was leider nur sehr selten geht.
Mich wundert es, dass der Verkäufer das Handy mit über 90% Rabatt gekauft hat. Dann ist es auch kein Wunder, dass man es gleich weiter vertickt. Aber ein Vorführgerät als neu zu verkaufen, und dann noch nicht einmal die Bilder, ... im Handy zu löschen, ist mehr als blöd.
Für mich ein klarer Fall von Betrug.
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