(schlechte) Erfahrungen mit 321mio.de, Handyvertrag.mobi, Focusline GmbH

  • Hallo zusammen,


    bisher war ich ja super überzeugt von Telefon-Treff.de Händlern und konnte es kaum glauben, dass es schlechte Erfahrungen gab, aber leider bin ich diesmal auch in die Falle getappt.


    321mio.de lockte mit Kostnix Angeboten, in meinem Fall mit einem Nintendo DS und zwei super Verträgen die ich bisher auch noch regelmäßig genutzt habe..


    Zuerst kam es mir suspekt vor, das der Nintendo DS aus den USA importiert worden ist, da Nintendo ist bei einem Garantiefall mit Produkten ausserhalb der EU nicht kulant ist.
    Aber gut, wenn ein Händler dadurch ein gutes Angebot liefern kann, warum nicht.


    Leider war der Touchscreen des DS schief eingebaut, wodurch dieser zwar funktionierte, aber dieses krumme Display kann durchaus stören.
    Die Hintergrundbeleuchtung scheint in der Dunkelheit aus den Schlitzen heraus.


    Nun denn, da das Angebot jedoch gut war und ich bei Händlern im TT irgendwie bisher ein gewisses Sympathiegefühl hatte, dachte ich mir: "Dieses kleine Manko kann man verkraften und das hin und her will ich mir und 321mio.de ersparen."


    2 Wochen später kam es leider zu einem Bruch des DS Scharniers.


    Da es nicht möglich sich im Scharnier irgendwie Hinten oder Vorn (siehe Bild) zu verhaken oder es ohne irgendwelche Gewalteinwirkung zu zerstören gehe ich schwer von einem Materialmangel aus.


    Es ist mir passiert als ich das Scharnier schließen wollte. Der DS macht beim Schließen einen kleinen Knack (also beim Einrasten und Ausrasten) gepaart mit einem kleinen Widerstand bevor es Knackt.
    Der Widerstand war nicht stärker als sonst, nur der Knack lauter.
    Schon war das DS Display nur labbrig ohne Feststellmöglichkeit.
    Der DS ist jetzt unbenutzbar, da das Display beim normalen Spielwinkel entweder nach hinten oder nach vorne knallt.


    Gut dachte ich mir, Shit happens, also frage ich mal zunächst bei 321mio.de nach wie wir weiter verfahren.


    "Kein Problem" sagte man mir, ich solle einfach den DS mit der Problembeschreibung an die "Focusline GmbH" in Karlsruhe schicken.


    Mein DS kam, nachdem ich ihn abgeschickt habe, komplett unangerührt zurück.
    Es gab ein neues Paket und meine mitgelieferten Notizen zu dem Schadensfall (incl. Email von 321mio.de) waren herausgenommen. Der DS jedoch war noch komplett defekt und es gab auch keine weitere Info.


    Zuerst fragte ich bei 321mio.de nach was das soll und man versicherte mir eine Rückinfo. 2 Wochen später kam, nach noch einer Rückfrage von mir, die Antwort:


    Zitat

    wir haben nun Infos erhalten. Laut unseren Informationen war das der Nintendo DS wo der untere Bildschirm angeblich verschoben und eine Halterung vom Display gebrochen war.


    Das Display funktioniert einwandfrei und ist nicht beeinträchtigt. Der Bruch der Halterung ist womöglich durch unsachgemäße Bedienung entstanden und daher können wir hier keinerlei Garantieansprüche geltend machen.


    Wunderbar, Garantieansprüche interessieren mich nicht, da diese freiwillig sind.
    Mein Fall ist doch ein klarer Gewährleistungsfall und es lässt sich definitiv nicht nachweisen, egal wie man es biegt, dass dies durch eine unsachgemäße Bedienung entstanden ist.


    Meine weitere Mail war natürlich nicht so freundlich und ich erläuterte das Problem nochmals (incl. Bildern, sogar schön bemalt) und wies klipp und klar auf meinen Gewährleistungsanspruch hin.


    Nachdem eine Woche verging habe ich heute nochmals nachgefragt. Ich sagte auch, dass ich hoffe, dass dies keine dieser Firmen ist die erst nach dem Einschalten eines Anwalts tätig werden.


    Heute bekam ich folgende freche Antwort:

    Zitat

    Guten Tag,
    leider können wir nichts gegen tun wenn der Hersteller die Garantie verweigert. Wir selbst haben bisher keine weitere Rückmeldung erhalten. Für die Herstellergarantie, ist nur der Hersteller selbst dafür verantwortlich.
    Ob Sie mit einem Anwalt etwas erreichen können, am besten mal beim Anwalt nachfragen.


    Unglaublich wie man als Händler nichtmal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen kann.


    Ich überlege mir ob ich gleich morgen zum Anwalt gehen muss, oder ob das nicht fruchtet, da bei einem Kostnix Angebot das ganze ja theoretisch 0€ kostet.
    Gut, der Händler hat an mir dennoch verdient und ich pumpe ihm vermutlich noch Kohle in den Hintern indem ich die beiden Verträge ausgiebig verwende, aber ich weiß nicht ob man darauf irgendwelche Ansprüche hat.


    Hat da jemand von euch Erfahrungen zu diesem Thema?


    Ansonsten kann ich nur ausdrücklich vor 321mio.de, Handyvertrag.mobi (sind wohl die selben) und evtl. auch noch vor der Focusline GmbH (wie da die Rolle mit denen geregelt ist weiß ich nicht so genau, aber das ganze kam mir schon ziemlich suspekt vor) warnen.


    Beim Anlegen des Vertrages ging alles ganz schnell und freundlich, aber sobald es um den Alltagsbetrieb eines Händlers geht scheinen die unfähig zu sein.


    Ich würde mich sehr über einen Ratschlag freuen.
    Danke fürs Lesen


    Gruß
    -Thomas

  • Sorry, bei uns gibt es kein Problem, doch wir selbst haben auch keine Chance (noch nicht, du bist etwas ungeduldig, so schnell spielt der Hersteller auch nicht mit leider) ein neues zu bekommen.


    Am 08.12 Unterlagen von dir erhalten
    Am 09.12 Gutschrift überwiesen
    Am 10.12 Ware raus gegangen
    Am 12.12 Hast du die Ware erhalten


    Am 02. Januar schreibst du die Nintendo sei von anfang an beschädigt.
    Du bist dazu verpflichtet den Fall SOFORT zu melden! Warum erst 3 Wochen später? Ist sie dir vielleicht wie der Hersteller uns schriftlich bestätigt hat und darum den Garantieanspruch verweigert hat runtergefallen?


    Es ist ärgerlich, aber wenn du uns nicht mal einbisschen Zeit gibst, und wir versuchen schon das "wir" das Problem so schnell wie möglich lösen und stattdessen uns schlecht machen willst... sorry, das muss nicht sein.

    S & P Express GbR
    handyvertrag.mobi by 321mio.de
    Jetzt neu: http://www.handy-allnetflat.de


    Droste-Hülshoff-Str. 10
    48336 Sassenberg
    eMail: info[at]321mio.de

  • Deine Aussagen sind falsch @ 321mio.


    Beim Verbrauchsgüterkauf (eine Kaufvertragspartei handelt für gewerbliche und die andere für private Zwecke) muss der Käufer Mängel nicht unverzüglich anzeigen. Es reicht wenn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Übergabe der Kaufsache der Mangel angezeigt wird. Außerdem hat beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten der Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Sache noch nicht bestand. Erst wenn der Mangel nach 6 Monaten angezeigt wird muss der Käufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe nicht frei von Mängeln war.


    Außerdem scheinst du den Unterschied zwischen freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung in keinster Weise zu kennen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers die vertraglich vereinbart werden kann z. B. wenn der Händler bzw. Hersteller eine bestimmte Eigenschaft zusichert und auch Mängel die nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind, ganz oder teilweise auf eigene Kosten beseitigt. Bei der Gewährleistung hingegen handelt es sich um eine gesetzliche Regelung laut BGB in dem der Hersteller bzw. Händler für Mängel, die bei Übergabe der Sache vohanden sind, haftet.

    LG,
    yangstar

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