Was muss auf die Quittung für eine Schulung?

  • Tach!


    Ich bräuchte dringend einen kompetenten Rat. Wenn ich für eine Schulung Geld verlange und die Einnahmen später als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (bin "hauptberuflich" normaler, abhängig beschäftigter Arbeitnehmer) angebe, was muss ich auf die Quittung schreiben?


    Habe mir einen Quittungsblock besorgt; oben steht der Betrag inkl. MwSt, darunter "Von" und "für". Was muss ich eintragen?
    Reicht bei "Von" der Name des Teilnehmers? Reicht bei "Für" die Bezeichnung der Schulung? Oder was muss da noch drauf?


    Danke vorab für hilfreiche Antworten! :)

  • da ich selbst schulungen gebe (zwar als angestellter) und dort auch die rechnungen schreibe, kann ich das bestätigen.


    wichtig ist bei der Bezeichnung der Leistung das Leistungsdatum. Da ist unsere Buchhalterin immer ganz kritisch ;)


    also z.B. "Schulung über Nasebohren am 11.11.08"
    dann Nettobetrag, MwSt und Gesamtbetrag.

  • keine mehrwertsteuer ausweisen, wenn du kleingewerbetreibender bist oder noch kein gewerbe angemeldet hast.

  • Gewerbe anmelden brauche ich nicht, da das wie gesagt freiberuflich erfolgt. Ich mache das nur einmalig neben meine regulären Job. Laut meinem "Konz für Berufsanfänger" kann ich dann am Jahresende eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Anhang GSE machen.


    An das Datum der Veranstaltung hätte ich jetzt gar nicht gedacht. :rolleyes: Danke fürs erinnern! :top: :)

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