Hi,
solange der Schuldner nicht zahlt fallen auch keine Kosten an.
Die Berechnen Ihren Satz und noch einen Abschlag von deiner Forderung (ca.10%) wenn Sie Forderung einhollen können. Hat bis jetzt bei mir ganz gut geklappt, du gibst alles online ein.
Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?
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Zitat
Original geschrieben von devilrider
Hi,
solange der Schuldner nicht zahlt fallen auch keine Kosten an.
Die Berechnen Ihren Satz und noch einen Abschlag von deiner Forderung (ca.10%) wenn Sie Forderung einhollen können. Hat bis jetzt bei mir ganz gut geklappt, du gibst alles online ein.Wo finde ich das mit dem Abschlag der Forderung von ca. 10% auf der Homepage?
Und ich müsste ganz sicher nur zahlen, wenn ich auch Geld vom Schuldner bekomme?Hört sich irgendwie zu gut an, denn es gibt sicher genug erfolglose Fälle und umsonst können die ja auch nicht arbeiten!
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solche "dienste" schicken meist auch nur mahnungen und machen allenfalls nen mahnbescheid oder was automatisiert durch ihre software erfolgen kann.
wenns kompliziert wird, und es stehen höhere kosten auf dem spiel, werden sie bei ner 600€ forderung (mögliche einnahmen: 60€) nicht großartig das recherchieren etc. anfangen. würde mir da nicht zu viel erhoffen.
für jemanden der selbst nen mahnbescheid machen kann und weiß wie er pfänden kann, sind solche anbieter eigentlich überflüssig. -
Zitat
Original geschrieben von conzi
Und ich müsste ganz sicher nur zahlen, wenn ich auch Geld vom Schuldner bekomme?Hört sich irgendwie zu gut an, denn es gibt sicher genug erfolglose Fälle und umsonst können die ja auch nicht arbeiten!
Ich hab da mal angefragt wie das ist wenn man deren Dienste in Anspruch nimmt wenn schon ein Titel gegen den Schuldner besteht. Ein Auszug aus deren Angebot das zurückkam:Zitat
- EuroTreuhand Inkasso übernimmt während des gesamten Verfahrens das
finanzielle Risiko der Langzeitüberwachung.
- Sofern Vollstreckungs- oder Recherchekosten durch EuroTreuhand Inkasso
verauslagt wurden, werden diese im Falle einer positiver Realisierung der
titulierten Forderung zuerst verrechnet.
- Danach erfolgt eine Verrechnung der Schuldnerzahlung auf Haupt- und
Nebenforderung im Verhältnis 50% zu Ihren Gunsten und 50% zu Gunsten
von EuroTreuhand Inkasso.
Grade der erste Punkt hört sich für mich ganz danach an. -
das mit den 10% muss irgentwo in den AGB versteckt sein, War mir eigenlicht egal, da ich den Kunden schon mehrmals angemahnt habe, und selber einen Mahnbescheid beantragt habe, gegen den er Einspruch eingelegt hat.
"Offizielle" Schreiben scheinen da mehr zu wirken ?!?
Jedenfalls hat sich die Forderung für den Schuldner fast verdoppelt.
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Re: Selbes Problem, aber Titel
ZitatOriginal geschrieben von conzi
Welche weitere Möglichkeiten und Schritte würdet ihr mir empfehlen??
Ich weiß wo die Eltern des Schuldners wohnen und sehe auch gelegentlich das Auto des Schuldners dort stehen.
Gibt es evtl. die Möglichkeit das Auto, das auf den Schuldner selbst zugelassen ist, zu pfänden?Mit Titel ist es schon einfacher.
Natürlich kannst Du den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Autos und Taschenpfändung (Geldbeutel) beauftragen. Du musst halt die Kosten vorstrecken ud bleibst ggf. drauf sitzen. Eine Versteigerung des Autos sollte also genug bringen. Erfolgsversprechend dürfte das nur sein, wenn der GV so nett ist und auf "Zuruf" arbeitet, also kommt, wenn Du das Auto parken siehst. Da würde ich zuallererst mal nit dem GV reden.Hast Du schon an eine Kontopfändung gedacht? Wenn er die Raten überwiesen hat, hast Du ja seine Bankdaten, bzw. Deine Bank.
Gruß oern1
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Re: Re: Selbes Problem, aber Titel
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Mit Titel ist es schon einfacher.
Natürlich kannst Du den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Autos und Taschenpfändung (Geldbeutel) beauftragen. Du musst halt die Kosten vorstrecken ud bleibst ggf. drauf sitzen. Eine Versteigerung des Autos sollte also genug bringen. Erfolgsversprechend dürfte das nur sein, wenn der GV so nett ist und auf "Zuruf" arbeitet, also kommt, wenn Du das Auto parken siehst. Da würde ich zuallererst mal nit dem GV reden.Hast Du schon an eine Kontopfändung gedacht? Wenn er die Raten überwiesen hat, hast Du ja seine Bankdaten, bzw. Deine Bank.
Gruß oern1
Er ist Mal eine relativ blöde Frage: Sitzt ein GV bei jedem Amtsgericht, wo finde ich den nächsten GV?
Sind die Kosten, die ein GV für ein Pfändung erhebt festgesetzt? Mit welchem Betrag müsste ich in Vorlage treten, um die 600,- Eur pfänden zu lassen?Eine Kontoverbindung habe ich leider nicht, weil die Ratenzahlungen vom Konto des Bruders getätig wurden.
Kann das Auto oder der Lohn des Schuldners ohne weiteres gekündigt werden?
Ich denke der Schuldner hat ja Anspruch auf eine gewisses Mindestvermögen aber auch auf ein Auto?
Das Auto z.B. ist ein ältere Opel Omega, der ohnehin nicht mehr als 1500,- Eur bringen dürfte. -
An den Amtsgerichten gibt es sogenannte Gerichtsvollzieherverteilerstellen. Dort erhältst Du alle weiteren Informationen. Eine Pfändung ist erstmal nicht so teuer.
Die Verwertung eines 1500,- Euro Autos, dass in der Versteigerung dann 500,- bringt, ist dann wohl kaum kostendeckend.
Da der Schuldner anscheinend noch nicht mal ein eigenes Konto hat, sieht es wohl z.Zt. eher schlecht aus...
Gruß Oern1
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mein potentieller Schuldner ist zwar noch nicht verzogen, allerdings macht mir die Zahlungsbereitschaft ein wenig Sorgen.
Der fällige Betrag bewegt sich grob im Rahmen von 5k Euro. welches Verfahren ist dazu am ehesten Erfolg versprechend, d.h. schnell möglich viel Geld?
Ein Mahnbescheid ist nur begrenzt von Erfolg gekrönt Quelle
Mit Mahnbescheide kann ich ja wie ich gerade lustig bin verschicken QuelleNatürlich ist der Weg über einen Anwalt möglich, jedoch auch relativ teuer und ob das die RSV übernimmt ist fraglich.
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Zitat aus deinem Link: Nach Zustellung eines Mahnbescheides hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Damit allein erreicht er aber noch nicht all zu viel. Nur wenn er zusätzlich beantragt, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird, kommt es zu einem Prozess. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Gegen diesen kann der Schuldner dann erneut innerhalb von zwei Wochen vorgehen. Allerdings muss er nun keinen Widerspruch, sondern Einspruch einlegen. Tut er das, ist das Gericht verpflichtet, sich noch einmal mit dem Fall zu befassen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid bleibt aber weiter möglich. Unternimmt der Schuldner nichts, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, und er kann sich kaum noch gegen die Forderung wehren.
Warum genau ist der Erfolg jetzt begrenzt?
Ein MB ist auf jeden Fall die kostengünstigste Möglichkeit an seinen fälligen Anspruch zu kommen. Sollte er Schuldner keinen Widerspruch einlegen, kannst du vollstrecken lassen. Sollte er doch Widerspruch einlegen, musst du ihn eben verklagen, dann trägt er aber auch alle Kosten.
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