Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?

  • Musst Du Dir halt überlegen, ob sich bei den von Dir genannten Umständen die Durchführung des Mahnverfahrens lohnt.
    Du musst auch bedenken, dass für den Mahnbescheid und evtl. der späteren Vollstreckungsbescheid Gerichtsgebühren anfallen, die Du als Gläubiger vorstrecken musst.
    Auch evtl. später anfallende weitere Kosten (Gericht, Gerichtsvollzieher) musst Du vorschießen.
    Wenn sich später herausstellen sollte, dass bei dem Schuldner wirklich nix zu holen ist, hast Du draufgezahlt.


    Gruß,
    Loyo

  • Na toll der Betrug war Ende 2005 da machte ich auch die Anzeige dann habe ich nie wieder was gehört. Habe dann 2008 auf eigene Faust nachgefragt und erfahren das das Verfahren im März 2006 war. Eine Mitteilung über den Ausgang bekam ich nie. Nun habe ich gleich 2008 das Mahnverfahren eingeleitet. Heisst das dann das es schon verjährt ist ? Weil 3 Jahre sind ja rum. Andererseits hat das Amtsgericht ja meinen Mahnbescheid recht gegeben und wollte ihn zustellen. Hätten die ihn nicht gleich abgelehnt wenn die im PC gesehen hätten, das es schon 3 Jahre her ist ? Man ich glaube die 250 € kann ich abschreiben. Scheiße !

  • Zitat

    Musst Du Dir halt überlegen, ob sich bei den von Dir genannten Umständen die Durchführung des Mahnverfahrens lohnt.
    Du musst auch bedenken, dass für den Mahnbescheid und evtl. der späteren Vollstreckungsbescheid Gerichtsgebühren anfallen, die Du als Gläubiger vorstrecken musst.
    Auch evtl. später anfallende weitere Kosten (Gericht, Gerichtsvollzieher) musst Du vorschießen.
    Wenn sich später herausstellen sollte, dass bei dem Schuldner wirklich nix zu holen ist, hast Du draufgezahlt.

    Das stimmt schon aber dann werde ich ihm 30 Jahre lang auf den Sack gehen, wenn ich so einen Titel bekommen sollte. Denn sowas ist das letzte für mich !

  • wenn du keinen titel hast, dann ist es am 31.12.08 verjährt.


    imho wirkt nur die zustellung mahnbescheids verjährungshemmend. das ist jedoch nicht geschehen.


    in deinem fall hättest du einfach früher aktiv werden müssen um die anschrift heraus zu bekommen.


    ansonsten hätte es imho auch noch die möglichkeit gegeben, eine klage einzureichen und diese öffentlich zustellen zu lassen. dabei wird die klage öffentlich beim amtsgericht ausgehängt und gilt dann ebenfalls irgendwann als wirksam.

  • Zitat

    Original geschrieben von JansWorld
    Na toll der Betrug war Ende 2005 da machte ich auch die Anzeige dann habe ich nie wieder was gehört. Habe dann 2008 auf eigene Faust nachgefragt und erfahren das das Verfahren im März 2006 war. Eine Mitteilung über den Ausgang bekam ich nie. Nun habe ich gleich 2008 das Mahnverfahren eingeleitet. Heisst das dann das es schon verjährt ist ? Weil 3 Jahre sind ja rum. Andererseits hat das Amtsgericht ja meinen Mahnbescheid recht gegeben und wollte ihn zustellen. Hätten die ihn nicht gleich abgelehnt wenn die im PC gesehen hätten, das es schon 3 Jahre her ist ? Man ich glaube die 250 € kann ich abschreiben. Scheiße !


    Dann ist es jetzt bereits zu spät! Ansprüche aus 2005 sind seit dem 31.12.2008 verjährt.
    Du hättest unabhängig vom Strafverfahren ein Mahnverfahren einleiten sollen; die strafrechtliche Komponente hat mit der zivilrechtlichen nämlich nichts zu tun.
    Das Gericht prüft übrigens eine evtl. Verjährung nicht von Amts wegen, da dies eine sog. Einrede ist, d.h. der Schuldner muss diese geltend machen.

  • Verurteilt wurde er erst Anfang 2006. Heisst das dann nicht das die Frist Ende 2009 abläuft ? Wie auch immer, sollte ich seine Addi rausbekommen schicke ich den Mahnantrag trotzdem zu. Bezahlt ist er ja schon und wenn er trotzdem zahlt kann er es nicht mehr rückgängig machen. Weiterhin wurde mir nie ein ausgang des Verfahrens mitgeteilt. Damit hatte ich keine Kenntnis, evtl kann man da ansetzten. bei der deutschen Justiz kann sowas ja auch mal 3 Jahre dauern, daher habe ich mir nicht dabei gedacht, weil nichts mit der Post kam. Na mal sehen.....

  • Ich weiß, ich bin ein Ar.., aber wg. 250 EUR würde ich mir nicht 3 Jahre lang solche Mühe machen. Aber wo setzt man, alle persönlichen Aspekte wie Einkommen, Prinzipenreiterei etc. berücksichtigend, die Grenze? Ich glaube, ab 1000 EUR würde ich mir auch die Arbeit machen. Rechne doch einfach mal die Zeit x 5 EUR pro Stunde (kalkulatorisch als Stundenlohn). Die kriegst du doch gar nicht ersetzt. Und dann musst du noch alle Kosten vorschießen (Gericht, etc.), die du vielleicht auch nie wieder siehst.

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  • Ja das stimmt schon und ich kann schon damit leben 250 € mal in Sand gesetzt haben. Ich nehme das eher persönlich. Bis jetzt hatte ich nur 20 Minuten Aufwand und einmalig halt 23 €. Wenn es Arbeit wäre, würde ich es nicht tun. Aber mal ein Formular ausfüllen ist ja keine Arbeit. Mir gehts nicht um die 250 €, sondern darum das nicht jeder machen kann was er will. Er verdient zwar nur 800 € im Monat, aber dann tut es ihm wenigstens richtig weh und DAS will ich.
    Wenn das verjährt ist, hab ich halt Pech gehabt. Allerdings hatte ich an die Sache auch schon Monate nicht mehr gedacht und im Dezember 08 ist es mir wieder eingefallen das da noch was war und hab den Mahnbescheid halt abgeschickt. Klar hätte ich eher reagieren müssen, aber wie gesagt irgendwann vergißt man es auch und wenn man nicht hört vom Gericht ( was auch nicht ok ist ) dann wird man nicht dran erinnert - was nicht heisst das es nicht passiert ist. Und der Kerl war schon vorbestragt wegen Betrugs und wenn ich ihm mit den 250 € Schaden kann, dann mach ich das. Mir egal ich als Arschloch gesteh oder nicht. Manche Sachen macht man einfach nicht und dann hat man Pech gehabt. Jetzt sind mir die 250 € nicht so wichtig, aber damals war ich Azubi und da war es viel Geld.

  • Das strafrechtliche Verfahren einschließlich des abschließenden Urteils hat für die Verjährung Deiner zivilrechtlichen Ansprüche keinerlei Bedeutung. Du mußt grundsätzlich Deine zivilrechtlichen Ansprüche gesondert verfolgen. Oft ist es in Betrugsfällen sinnvoll den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten um so eine Beweiserleichterung durch Herbeiziehung der Akten des Strafverfahrens zu erreichen, aber man muß da eben die Verjährung im Auge behalten.
    Wenn seit Vertragssschluß mehr als drei Jahre vergangen sind und keine Hemmung gem. §§ 203-208 BGB vorliegt, sind Deine Ansprüche verjährt. Im Falle des Mahnbescheids genügt für die Hemmung übrigens gem. § 167 ZPO bereits der Eingang des Antrags bei Gericht. Inwieweit aber die falsche Anschrift schädlich ist, vermag ich mangels ZPO-Kommentar nicht zu beurteilen.
    Eine ganz andere Frage ist, ob der Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises oder Schadensersatz überhaupt fällig ist. Hast Du dem Verkäufer beweisbar eine Frist zur Lieferung der Kaufsache gesetzt? Nur wenn eine solche gesetzt und verstrichen ist, könntest Du durch Rücktrittserklärung bzw. Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung einschließlich fruchtloser Fristsetzung einen fälligen Anspruch erlangen. Wenn Du den Mahnbescheid ohne Vorliegen dieser Voraussetzungen beantragt hast, ist er ohnehin unbegründet.
    Im übrigen prüft das Mahngericht bei Beantragung des Mahnverfahrens den Anspruch nicht auf materielle Rechtfertigung, also ob Dein Anspruch berechtigt ist.
    Du kannst aber natürlich Glück haben und der Schuldner leistet auf den verjährten Anspruch, denn das kann er wegen § 214 II S. 1 BGB nicht kondizieren.

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  • Selbes Problem, aber Titel


    Ich habe dasselbe Problem und wollte die Tage auch schon einen Thread starten!


    Konkret geht es bei mir um eine Restschuld von ca. 600,- Eur. Bisher hat der Schuldner monatliche Raten gezahlt. Als die Rate letzten Monat ausfiel, musste ich feststellen, dass der Schuldner verzogen ist und natürlich bei EMA keine neue Adresse angegeben wurde.


    Ich finde die von devilrider gepostete Euro-Treuhand-Inkasso sehr interessant.
    Fallen dort wirklich keien Kosten für mich an - wenn der Schuldner gefunden wird, zahlt er mir meine Forderung und der ETI die entstandenen Gebühren; wird der Schuldner nicht gefunden, habe ich keinen Verlust, da die ETI dann keine Gebühren von mir verlangt??
    Das würde ich auf jeden Fall machen, denn einen Nachteil habe ich daraus nicht und für die ETI ist es natürlich eine gewisse Motivation den Schuldner zu finden, um nicht auf den Kosten für die Suche sitzen zu bleiben!


    Weiter sehe ich auch imgeposteten Service von Bürgel eine Möglichkeit. Kosten hier einmalig 20,- Eur Einrichtungsgebühr + die jeweilige Ermittlungsstufe. Fragt sich nur, ob und wie lange die an die geprüfte Adresse auch wirklich zugestellt werden kann und wie Bürgel bei Nicht-Zustellbarkeit reagiert?



    Welche weitere Möglichkeiten und Schritte würdet ihr mir empfehlen??
    Ich weiß wo die Eltern des Schuldners wohnen und sehe auch gelegentlich das Auto des Schuldners dort stehen.
    Gibt es evtl. die Möglichkeit das Auto, das auf den Schuldner selbst zugelassen ist, zu pfänden?


    Wäre euch für jede Hilfe dankbar, da ich echt keinen Nerv mehr für die ständige Prüfung habe und meine 600,- Eur endlich zurück möchte!

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