Musst Du Dir halt überlegen, ob sich bei den von Dir genannten Umständen die Durchführung des Mahnverfahrens lohnt.
Du musst auch bedenken, dass für den Mahnbescheid und evtl. der späteren Vollstreckungsbescheid Gerichtsgebühren anfallen, die Du als Gläubiger vorstrecken musst.
Auch evtl. später anfallende weitere Kosten (Gericht, Gerichtsvollzieher) musst Du vorschießen.
Wenn sich später herausstellen sollte, dass bei dem Schuldner wirklich nix zu holen ist, hast Du draufgezahlt.
Gruß,
Loyo