Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ..Warum genau ist der Erfolg jetzt begrenzt?..


    Die Pfändungsfreigrenzen sind für mich als Gläubiger eindeutig zu hochQuelle
    Wie lange sollte ich denn als Gläubiger auf mein Geld warten, wenn Kinder vorhanden sind und durch Eherechtsstreitigkeiten kein Geld fliesst. Von daher dachte ich es gäbe noch andere (einfachere) Möglichkeiten.
    Das klingt jetzt zwar hart, aber für mich ist das eine Stange Geld, die aufgrund einer unvorhergesehenen Änderung meiner Lebenssitutation entstanden ist. Leider konnte ich mir den Schuldner nicht aussuchen. Der Schuldner im Besitz wertvollerer Güter als ich es bin, inwieweit man diese Güter z.B. Auto pfänden kann weiss ich nicht.


    Hab jetzt noch ein recht interessante Quelle gefunden. Ist vllt auch für andere interessant. Gerichtliches Mahnverfahren
    Ich hoffe nicht, dass es zu der Situation kommt, dass ich entsprechende Verfahren einleiten muss.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • die pfändungsfreigrenzen gelten aber immer und unabhängig davon, ob du durch nen vollstreckungstitel (mahnbescheid) oder urteil (anwalt / klage) pfändest.
    von den pfändungsfreigrenzen würde ich mich zunächst nicht abschrecken lassen. diese gilt ja nur für den lohn und nicht für pfändbare vermögensgegenstände oder bankguthaben.


    da gibt es keine legale alternative. ich denke mal du suchst hier keine tel-nr. von russisch inkasso.


    der mahnbescheid ist für dich noch die kostengünstigste möglichkeit. der anwalt kostet erstmal geld, auch das gericht will erstmal geld und dann besteht bei einer klage immer ein gewisses risiko dass der richter nen schlechten tag hat...


    edit: handelt es sich hier um unterhaltsansprüche? wenn ja, gibt es ein urteil? normalerweise sind diese direkt pfändbar wenn nicht gezahlt wird. wenn es kein urteil gibt, bleibt dir nix anderes als der anwalt übrig, stell dich auf einen langen kampf ein...

  • qwer640: Gerichtliches Mahnverfahren = Mahnbescheid


    Da du (wahrscheinlich) nicht genau weißt, wie viel Geld der Schuldner hat, ist die Annahme, die Freibeträge seien zu hoch, nur Spekulation. Auch weißt du nicht, ob der Schuldner nicht pfändbare Gegenstände besitzt, das kann nur der Gerichtsvollzieher beurteilen. Dieser wird aber erst mit einem Vollstreckungsbescheid tätig, den brauchst du also so oder so. Hinzu kommt, dass du auf die Verjährung achten musst. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nur 3 Jahre, mit einem Vollstreckungsbescheid aber 30!


    Wenn der Schuldner zudem angibt, unter der Pfändungsfreigrenze zu liegen, muss er außerdem eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dies ist mit enormen Nachteilen verbunden (Schuldnerverzeichnis, Schufa, etc.), vielleicht kann er ja dann plötzlich doch noch Geld auftreiben, um das abzuwenden...

  • stanglwirt,


    mir fallen nicht wirklich Alternativen ein:


    - die Güter (welche möchte ich nicht nennen) wieder in meinen Besitz bringen, scheidet aufgrund der aktuellen Situation aus. Vllt mache ich nur die Pferde scheu, aber in diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit zuviel negatives passiert. Dies hat mich wiederum schon zuviel Geld gekostet und mich noch vorsichtiger/ängstlicher gemacht.


    Jimmythebob,


    genau, die Materie ist eigentlich für mich fremd und ich wollte mich damit nie auseinandersetzen. Aber leider kommt es immer anders als man denkt.
    Bisher ist eine vergleichbare Transaktion gut gegangen und ich konnte mich auf die Zuverlässigkeit anderer verlassen...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640


    - die Güter (welche möchte ich nicht nennen) wieder in meinen Besitz bringen, scheidet aufgrund der aktuellen Situation aus.


    Ja was denn nun?
    Schuldet er Dir Geld oder Sachen?
    Wenn Du einen Titel gegen den Schuldner hast geht der Gerichtsvollzieher zum Schuldner und pfändet Sachen die dann in die Versteigerung gehen aus deren Erlös dann versucht wird Deine Geldforderung zu begleichen. Es läuft nicht so, dass er dem das Auto im Wert 5.000 € wegnimmt und Dir gibt weil Du 5.000 € von ihm bekommst.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Schuldet er Dir Geld oder Sachen?


    Das Geld für die Sachen gemäß Vertrag.


    Das ich nicht das komplette Geld erhalte ist mir klar. Aber der GV wird sich wohl die einfachste Möglichkeit raussuchen - denke ich zumindest aufgrund diverser TV-Berichte :D - und ein Auto für 8k (plus Rest für den Schuldner) ist doch wohl besser als bspw. 30 Handys für etwa 5k zu veräußern.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Ohne da jetzt zu sehr auf die Euphoriebremse treten zu wollen:


    Sofern er nicht gerade einen Fuhrpark hat wird der GV das Auto nicht kassieren, wenn der Schuldner es zur Berufsausübung oder aus anderen wichtigen Gründen (gesundheitlich, Familie etc. pp.) benötigt. Genaus gilt mittlerweile an Farb-TV (auch der neue Flach-Plasma) und vieles mehr zum unpfändberen Hausstand.


    Eine Pfändung von Sachen ist oder wäre nur dann interessant, wenn der Schuldner irgendwelche Goldmünzensammlungen oder eben 3 Flachfernseher in der Wohnung stehen hat. Einen zahlungsunwilligen (=nicht zahlungsunfähigen!) Schulder kannst Du auch mit einem Mahnbescheid oder einem Vollstreckungstitel nur wenig bis gar nicht beeindrucken. Im besten Fall lässt sich der Schuldner zu einer Ratenzahlung über x Monate bewegen.

  • ChickenHawk,


    natürlich drückst nicht weiter meine Hoffnung. Wenn es denn soweit kommen sollte (Mahnbescheid etc), habe ich das Geld schon längst - traurigerweise - gedanklich abschreiben müssen.


    Ein TV ist doch eh kaum was wert.


    Wie gesagt, ich hoffe immer noch das ich nicht so weit gehen muss... da der Schuldner doch einen vernünftigen Eindruck incl der Lebensumstände gemacht hat. Aber man kann niemanden in den Kopf schauen, nur davor... :-(

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ohne da jetzt zu sehr auf die Euphoriebremse treten zu wollen:


    Sofern er nicht gerade einen Fuhrpark hat wird der GV das Auto nicht kassieren, wenn der Schuldner es zur Berufsausübung oder aus anderen wichtigen Gründen (gesundheitlich, Familie etc. pp.) benötigt. Genaus gilt mittlerweile an Farb-TV (auch der neue Flach-Plasma) und vieles mehr zum unpfändberen Hausstand.


    Bei einem sündteueren Flach-TV wird ein vernünftiger Gliedvorzeiger aber über eine Austauschpfändung nachdenken.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • In der Theorie ja in der Praxis wohl eher weniger (es sei denn wir reden hier von dem 50.000 € Modell vom MM).


    Zum einen weil der Gläubiger da ja auch mit im Boot ist (entweder den Austauschgegenstand stellen oder Geld für diesen Bezahlen) und zum anderen weil es sich in der Regel bei Elektrogeräten einfach nicht lohnt. Selbst wenn das Ding vor einem guten halben Jahr noch 2.000 € gekostet hat da gibt es ja nun wirklich nicht die Welt für. Und auch sowas muss ein GV eben berücksichtigen.


    Anders natürlich wenn sich jemand einen 80.000 € Wagen neu vor die Tür stellt aber behauptet er habe kein Geld...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!