ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
..Warum genau ist der Erfolg jetzt begrenzt?..
Die Pfändungsfreigrenzen sind für mich als Gläubiger eindeutig zu hochQuelle
Wie lange sollte ich denn als Gläubiger auf mein Geld warten, wenn Kinder vorhanden sind und durch Eherechtsstreitigkeiten kein Geld fliesst. Von daher dachte ich es gäbe noch andere (einfachere) Möglichkeiten.
Das klingt jetzt zwar hart, aber für mich ist das eine Stange Geld, die aufgrund einer unvorhergesehenen Änderung meiner Lebenssitutation entstanden ist. Leider konnte ich mir den Schuldner nicht aussuchen. Der Schuldner im Besitz wertvollerer Güter als ich es bin, inwieweit man diese Güter z.B. Auto pfänden kann weiss ich nicht.
Hab jetzt noch ein recht interessante Quelle gefunden. Ist vllt auch für andere interessant. Gerichtliches Mahnverfahren
Ich hoffe nicht, dass es zu der Situation kommt, dass ich entsprechende Verfahren einleiten muss.