Jemand vom e-plus-Kundenservice hier, der mir helfen könnte?

  • Jochen :


    das mit der Einzugsermächtigung sehe ich ganz genauso .... könnte übel nach hinten losgehen . Ich habe ihm einfach nur den Tipp gegeben weil er ja schon so lange gegen Windmühlen läuft .... oder sich besser gesagt im Kreis dreht bei seinen Bemühungen .... mehr eben nicht .... ich verfahre normalerweise in solchen Dingen recht diplomatisch .... nur manchmal muss man eben auch einen anderen Weg gehen ... wenn alle anderen Versuche gescheitert sind . Aber eben erst dann . Und sofern hier jemand im TT über sein Problem Bescheid weiß und ihm hilft dann ist es doch sehr gut :top:

    wie sage ich immer so schön : nett ist die Schwester von hässlich ;-) Tarif : o2 Mobile L Plus (2024). Handy : S9, S8+,S7, S6, S5, S4, S3, S2, S1, OnePlus 1, 2, 3, 3T, 5, 5T, X, 6, 6T, 8T, 10T, 12

  • Also Entschuldigung, aber wenn ich hier lese das man wegen der Entziehung der Einzugsermächtigung einen Schufa Eintrag bekommen kann, dann frage ich mich wo ich bin. Ich meine ja nicht damit, dass man seine Rechnung nicht bezahlt, sondern schon bevor eine falsche Rechnung beglichen wird, man dies mit E- Plus lösen kann... und dann gleich den richtigen Betrag überweisen kann und vielleicht sieht dann auch E- Plus mal ein das es so nicht weitter gehen kann!


    @TE Kannst Du vielleicht Einzeilheiten nennen, was denn falsch berechnet worden ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Also Entschuldigung, aber wenn ich hier lese das man wegen der Entziehung der Einzugsermächtigung einen Schufa Eintrag bekommen kann, dann frage ich mich wo ich bin.


    Auf dem Planeten Erde.
    Weisst Du, was ein Entziehen der Einzugsermächtigung bedeutet? Es ist eine Zahlungsverweigerung. Das wird der Netzbetreiber anmahnen, dann entstehen Mahnungsgebühren, Inkasso etc.pp.. Nicht zwangsläufig, aber es kann im schlimmsten Fall darauf hinaus laufen. Das kann sich dann auch negativ auf Deine Schufa auswirken. Ausserdem tauschen sich die Netzbetreiber auch untereinander aus, meiner Meinung nach.
    Und wozu das Ganze? Das kann man doch von Anfang an umgehen.


    Klar, wenn mein Nachbar ständig mit einem Reifen durch meinen Garten fährt, wenn er in seine Einfahrt fährt, dann kann ich auch einen Stacheldrahtzaun aufstellen, eine Selbstschussanlage installieren und auf seine Reifen schiessen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Es ist eine Zahlungsverweigerung.

    Also das ist mir ja ganz neu, der Widerruf der Einzugsermächtigung kann keine Zahlungsverweigerung sein, wenn ich den Betrag überweise... ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber das ist totaler Quatsch! Du kannst immer die Einzugsermächtigung zurückziehen ohne etwas zu befürchten!

  • Wenn E-Plus einziehen will und nicht kann, wird ein Billing-Prozess angestossen und Du wirst eine Mahnung erhalten oder zuerst einmal eine Zahlungsaufforderung und sehr wahrscheinlich eine Aufforderung, die Ermächtigung erneut zu erteilen. Wenn Du dies innerhalb einer bestimmten Frist nicht tust, laufen Mahngebühren auf. Zahlst Du diese nicht, kommt die nächste Mahnung und weitere Gebühren obendrauf. Wenn sich das zum Streit mit dem Anbieter aufschaukelt, kann es in der Zwischenzeit zu Inkasso kommen.
    Ich sage ja: kann!
    Aber ich kenne solche Fälle aus der beruflichen Praxis.
    Und das alles für nichts und wieder nichts.


    Ausserdem hat der TE doch schon geschrieben, dass dies für ihn nicht in Frage kommt. Daher sollten wir es dabei nun bewenden lassen und beim Thema bleiben.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Nun ich bin sehr gespannt wie die Geschichte des TE weiter geht :)

    wie sage ich immer so schön : nett ist die Schwester von hässlich ;-) Tarif : o2 Mobile L Plus (2024). Handy : S9, S8+,S7, S6, S5, S4, S3, S2, S1, OnePlus 1, 2, 3, 3T, 5, 5T, X, 6, 6T, 8T, 10T, 12

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Daher sollten wir es dabei nun bewenden lassen und beim Thema bleiben.

    Sorry, kann ich aber nicht. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Wenn E-Plus einziehen will und nicht kann,...

    Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei, aber sie dürfen ja nicht einziehen wenn sie keine Ermächtigung haben und solange die Rechnung in einer bestimmten Frist bezahlt wird dürfen auch keine rechtliche Mittel eingeleitet werden.


    Ich will ja eigentlich nur eins klarstellen: Der alleinige Widerruf der Einzugsermächtigung KANN keine rechtlichen Folgen haben!

  • Ja, wir reden offenbar aneinander vorbei.


    Ende OT.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Kurze Statusmeldung: keine Veränderung. Musste mich vor einigen Tagen von einem Hotliner auslachen lassen (kein Scherz), da es meinen Tarif so überhaupt nicht gäbe. Zum Glück habe ich mir das Händlerangebot damals schriftlich geben lassen, dieses liegt bei E-Plus nun schon mehrfach im System vor. Hilft anscheinend trotzdem nichts. Mir wurde am Dienstag ein Rückruf versprochen, der leider bis heute nicht erfolgt ist.


    Die Mail an den Vorstand hat auch noch keine Reaktion bewirkt, aber noch ist ja auch nicht viel Zeit vergangen. Müsste die Sache als nächstes an einen Anwalt übergeben, wozu ich allerdings (vielleicht verständlich) auch nicht viel Lust habe...


    Nochmal: ich wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand von E-Plus melden könnte.


    Viele Grüße,
    dvd


  • Welchen "besonderen" Tarif hast du denn, wenn man fragen darf?

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