Ich hänge mich mal ran, vielleicht weiß jemand was. Muss ich Leistungen aus einer eigenen Unfallversicherung nach einem Unfall oder Schmerzensgeld vom Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) auch angeben?
Steuererklärung 2008
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Sorry, jetzt hab ich für die Experten eine wahrscheinlich dumme Frage:
Ich hab mit Taxman die Steuererklärung fpr 2008 gemacht. In dem Jahr habe ich im Juni angefangen zu Arbeiten. Insgesamt also 6 Monate, abgesetzt habe ich nur meine Fahrtkosten zur Arbeit, Riester-Renter und Bausparvertrag. Dabei kam dann eine Erstattung von 1500€ raus.
Jetzt habe ich die Erklärung für 2009 gemacht (in dem Jahr hab ich voll gearbeitet) und neben vorigen Sachen auch mein Ausgaben für mein Fernstudium angegeben.
Nun sagt mir Taxman, dass ich 12€ erstattet kriege.Wie kommt denn so eine krasse Differenz zustande?
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wahrscheinlich hat dein arbeitgeber in 2008 in den 6 monaten die lohnsteuer so abgeführt, als ob du über volle 12 monate dieses gehalt bekommen hättest.
machen viele arbeitgeber aus bequemlichkeit, geht aber auch anders, indem der arbeitgeber ausrechnet was deine tatsächliche jährliche steuerlast durch die 6 monate wäre und nur dies deinem lohn abzieht.
du hast also quasi in den 6 monaten zuviel lohnsteuer abgezogen bekommen und dies wurde nun mit deiner steuererklärung wieder berichtigt.
in 2009 ist dann wieder alles "normal" weil du über 12 monate verdient hast und dir die lohnsteuer daher richtig abgezogen worden ist.
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Ah Ok, habe mir gerade den Steuerbescheid noch mal genauer angeschaut und danach schon so etwas vermutet.
Dann muss ich für 2009 wohl nochmal genauer gucken was ich für Bücher gekauft hab usw. -
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
wahrscheinlich hat dein arbeitgeber in 2008 in den 6 monaten die lohnsteuer so abgeführt, als ob du über volle 12 monate dieses gehalt bekommen hättest.machen viele arbeitgeber aus bequemlichkeit, geht aber auch anders, indem der arbeitgeber ausrechnet was deine tatsächliche jährliche steuerlast durch die 6 monate wäre und nur dies deinem lohn abzieht.
du hast also quasi in den 6 monaten zuviel lohnsteuer abgezogen bekommen und dies wurde nun mit deiner steuererklärung wieder berichtigt.
in 2009 ist dann wieder alles "normal" weil du über 12 monate verdient hast und dir die lohnsteuer daher richtig abgezogen worden ist.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer in diesem Fall nach der Monatstabelle berechnen, wodurch dann leider im endeffekt zuviel bezahlt wird. So eine Umrechnung, wie du sie beschreibst ist überhaupt nicht zulässig, da nicht vom Einkommensteuergesetz vorgesehen.
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Zitat
Original geschrieben von HansFranz123
mal ne dumme Frage.Was passiert wenn ich meine Steuererklärung für 2008 noch nicht abgegeben hab?
Steuerberater hatte verlängert bis Ende 2009 aber ich hab die Unterlagen erst Ende Dezember zum Steuerberater gebracht. Bis jetzt hab ich nix bekommen...
Das Finanzamt kann als Strafe für die Verspätete Abgabe einen Verspätungszuschlag festsetzen (Ermessensentscheidung). Der Verspätungszuschlag steht dann i. d. R. mit im Steuerbescheid.
Der Tipp von Carsten, dem Steuerberater auf die Füße zu treten ist echt toll. Was meinst Du, wie viele Mandanten ihre Unterlagen erst auf den letzten Drücker liefern? Da kann man nur noch strikt nach Eingang abarbeiten. Wir haben ja nicht nur einen Mandanten und laufende Sach sind ja auch noch zu erledigen. Ich arbeite seit Dezember 60 bis 80 Stunden die Woche
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Zitat
Original geschrieben von hamburg-k
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer in diesem Fall nach der Monatstabelle berechnen, wodurch dann leider im endeffekt zuviel bezahlt wird. So eine Umrechnung, wie du sie beschreibst ist überhaupt nicht zulässig, da nicht vom Einkommensteuergesetz vorgesehen.warum wird das bei uns so gemacht? wir machen das nichtmal selbst so sondern das rechenzentrum einer bank macht das als eingekaufte dienstleistung für uns.
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Da ich kein neues Thema erstellen will frage ich mal hier. Meine Frau hat etwa 55KM zur Arbeit. Arbeitet von ca. 7-11:30 und dann von ca. 16-21Uhr. Kann man da die pendlerpauschale 2 mal anrechnen. Sie fährt ja in den mehr als 4std Freizeit bzw. pause nach Hause. Wo soll sie denn sonst hin.
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Zitat
Original geschrieben von quattro
Wo soll sie denn sonst hin.So fies das klingen mag: das ist dem Finanzamt sch....egal
ZitatOriginal geschrieben von quattro
in den mehr als 4std Freizeit ... nach Hause.Ich bin möglicherweise nicht ganz up to date, aber
früher war die Regelung so, dass
wenn die Pause zwischen zwei Arbeitszeiten bei gleichem oder verschiedenen Arbeitsplätzen mehr als 4 Stunden war,
dann durften 2 Wege von und zur Arbeit angesetzt werden.Die Dame möge sich bitte eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, das wurde seinerzeit auch von mir gefordert, danach wurde es anerkannt.
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dem Finanzamt ist das nicht sch... egal, aber der Regierung, die die Gesetze macht
eine Fahrt pro Arbeitstag, egal wie oft man fährt, egal wie lang die Pausen dazwischen sind, das mit den 4 h wurde mit der Entfernungspauschale abgeschafft
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