Probleme mit Hausverwaltung - Juristen unter euch gefragt

  • hallo..



    meine Freundin hat ein Problem mit ihrer Hausverwaltung ihrere alten Wohnung, die sie zum 30.06.2002 verläßt:


    - zunächst hieß es, sie solle sich um einen Nachmieter kümmern. Sie schaltete mehrere Anzeigen und es kamen auch einige Interessenten.
    - einer davon unterschrieb auch den Mietvertrag.


    Problem:
    sie hat eine Einbauküche in der Wohnung, die sie von ihrer Vormieterin übernommen hatte (für ca. 250 Euro). Der Nachmieter meinte zu ihr (mündlich), dass er die Küche übernehmen würde.
    Leider hat sie keine Telefonnummer von ihm, weil dann nur noch alles über die Hausverwaltung ging und die meinten zu ihr, dass sie ihr die Telefonnummer von ihm nicht herausgeben können (Problem 1 ), dass er sowieso gerade im Ausland sei und gemeint habe, er wolle die Wohnung leer übernehmen (= 2. Problem ).



    Frage:
    was zählt da mehr bzw. was kann sie machen?
    Kann sie darauf bestehen, dass der Nachmieter ihr gegenüber meinte, er wolle die Wohnung mit der Küche und dass de Hausverwaltung ihr die Nummer herausgeben muss? Ist ja schließlich keine ärztliche Schweigepflicht o.ä.
    Und gilt die mündliche Zusage vom Nachmieter, er wolle die Küche übernehmen?



    (ist auch ein persönliches Problem von mir, weil ratet mal, wer den ganzen Sch.. abbauen darf...)



    Danke schonmal für eure Antworten! :)
    cu, Steffen

  • Re: Probleme mit Hausverwaltung - Juristen unter euch gefragt


    Zitat

    Original geschrieben von re_ality
    was zählt da mehr bzw. was kann sie machen?


    Wenn Sie nichts schriftliches darüber hat, sind die Chancen wohl ziemlich gering. Ausschlaggebend ist halt immer der "Übernahmevertrag".


    Im Endeffekt wird euch wohl nichts anderes übrigbleiben, als die Küche abzubauen.


    Die Hausverwaltung muss keine Telefonnummern herausgeben, allerdings müsste sich das doch mit etwas gutem Zureden doch lösen lassen.

  • Re: Re: Probleme mit Hausverwaltung - Juristen unter euch gefragt


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Die Hausverwaltung muss keine Telefonnummern herausgeben, allerdings müsste sich das doch mit etwas gutem Zureden doch lösen lassen.


    :rolleyes: schön wär's - leider nicht! Wenn ich hier schreiben würde, was sie inzwischen mit der Hausverwaltung erlebt hat, würde ich die maximale Postinggröße überschreiten. Total bürokratisch, usw.

  • Sicher musst du Deiner Pflicht zur ordnungsgemäßen (also kompletten) Räumung nachkommen.


    Nur ein Übernahmevertrag bei fliesender Neuvermietung kann die Raumungsverpflichtung aufheben.


    Allerdings gibt es keine Formvorschriften für den Ü-Vertrag, d. h. er kann auch mündlich abgeschlossen werden. Wenn du dir mit dem neuen Mieter schon über Kaufpreis und die genauen Konditionen im klaren warst ist der Vertrag gültig. Ein einfaches "die Küche übernehme ich" reicht da imho nicht aus.


    Geht die Wohung denn direkt an den neuen Mieter über? Wenn er momentan im Ausland ist, kann es ja auch gut sein, das die Whg. einen Monat leersteht.


    In diesem Fall hättest du natürlich kein Recht, die Küche in der Whg. zu lassen.


    Gr.
    Kai

  • tja, dann werd ich wohl doch "ran" müssen, weil die Wohnung wieder an die Hausverwaltung zurück geht und dann erst an den Nachmieter.


    Wegen denen durfte meine Freundin 2 Monatsmieten umsonst zahlen, weil die sich dauernd quergestellt hatten, unfreundlich waren, so dass potenzielle Nachmieter abgeschreckt wurden, usw. ~großer Seufzer~


    Naja, kann man wohl leider nichts machen - nur daraus lernen.


    Aber danke schonmal wg. den Antworten!

  • Zitat

    Original geschrieben von re_ality

    Wegen denen durfte meine Freundin 2 Monatsmieten umsonst zahlen, weil die sich dauernd quergestellt hatten, unfreundlich waren, so dass potenzielle Nachmieter abgeschreckt wurden, usw. ~großer Seufzer~


    Naja, vertraglich vereinbar ist nunmal die 3-Monatsfrist. Von "querstellen" würde ich da nicht unbedingt sprechen.


    Ohne dir zu nahe treten zu wollen: Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, das (zumindestens bei mir) die Abwicklung am Ende des Mietverhältnisses immer eine Folge der Mietakte ist.


    Kommt also eine Kündigung mit der bitte auf vorzeitige Beendigung rein, dann lese ich erstmal in Ruhe die Mietakte. Wenn sich dabei herausstellt, das der Mieter mich öfters geärgert hat oder grundlegend ein Querolant ist, kann es passieren, das ich mich strikt an die Mietvertraglichen Regelungen halte.


    Gr.
    Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Ohne dir zu nahe treten zu wollen


    tust du nicht, im Gegenteil: du hilfst mir ja. :)


    Also die "Mietakte" ist tadellos. Sie hat immer pünktlich gezahlt, usw.
    Es ist halt ein Hochhaus, alles anonym, usw. Und eine Hausverwaltung besetzt mit Leuten denen ihr Job anscheinend keinen Spaß macht.


    Auf jeden Fall bin ich froh, wenn das ganze rum ist. Danke nochmal!

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