ZitatOriginal geschrieben von chicobonito
Sicher müsste man im Betrugsfall von Vorsatz ausgehen können, aber das wäre bei unberechtigten Forderungen, die ohne Ermächtigung eingezogen werden doch durchaus anzunehmen. Und so realitätsfern ist das nicht. Willst doch nicht ernsthaft behaupten das noch keine Firma ihre Kunden vorsätzlich betrogen hat.
Für einen Betrug bräuchte man aber nicht nur Vorsatz bezgl. des Abbuchens, sondern eben u.a. auch bezüglich des Vermögensschaden des Beschädigten. Da dies alles automatisiert passiert, wird da nie und nimmer Vorsatz hinterstecken. Oder glaubst du, dass da ein frustrierter Mitarbeiter am PC sitzt und meint, nun einen ihm völlig unbekannten Kunden um 1€ zu Gunsten seines Arbeitgebers zu schädigen? Das meinte ich mit "realitätsfern".
Und nur weil es bereits Firmen(mitarbeiter) gegeben hat, die Kunden betrogen haben, heißt das noch lange nicht, dass deshalb pauschal von einem Vorsatz ausgegangen werden kann. Wenn du aus Versehen deiner Freundin in den Finger schneidest wird da auch nicht gleich eine vorsätzliche Körperverletzung draus, nur weil es bereits Menschen gegeben hat, die andere absichtlich erstochen haben.