Probleme mit O2: nach Vertragsende Einzugsermächtigung entzogen

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Da muss ich dochmal nachfragen: wenn ich die Einzugsermächtigung o2 gegenüber widerrufe, woher soll die Bank das wissen ? Sollte man die in so einem Fall auch benachrichtigen ?


    Ich hatte die Bestätigung seitens O2, dass die Einzugsermächtigung entzogen ist, mit, aber sie wollten das nicht sehen ...

  • Nehmen wir an, Dein Vertrag endet am 23.01.2009. Dein "Rechnungstag" sei der 20.01.2009.
    Dann bekommst Du zum 20. Deine Rechnung ganz regulär. Die Grundgebühren der restliche Laufzeit werden dann anteilig berechnet.
    So kann durchaus eine Rechnung auch nach dem Vertragsende kommen. Möglicherweise ist das der Grund für die Abbuchung.
    Falls dies den Tatsachen entspricht, hast Du tatsächlich voreilig zurückgebucht.


    Ob die Einzugsermächtigung dann noch greift, ist natürlich ein anderes Thema...



    Viele Grüße
    Qwerlk


  • Der Vertrag endete am 03.12.08, zur gleichen Zeit wurde auch Einzugsermächtigung entzogen, was auch wie gesagt seitens O2 bestätigt wurde. Am 20.12.08 kam die Rechnung, der Betrag wurde vom Konto am 30.12.08 abgebucht.


    Was jetzt?


    P.s.
    Egal wie kleinig ich bin, aber ganz gern würde ich gemeinsam mit anderen, die gleiche Probleme haben, eine Sammelklage organisieren. Nur wo finde ich solche Menschen?

  • Hi
    Wenn der Vertag am 3.12 Auslief sind bis zu diesem Datum doch noch kosten angefallen ( Grundgebühr...?) dann ist es doch eigenlich logisch das dann noch eine Rechnung kommt die dann auch irgentwann Abgebucht wird oder nicht. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von gerry7710
    ... dann ist es doch eigentlich logisch, dass dann noch eine Rechnung kommt


    ja


    Zitat

    Original geschrieben von gerry7710
    ... dann ist es doch eigentlich logisch, dass die dann auch irgendwann abgebucht wird


    nein, oder?


    warum durfte sie am 30.12.08 abgebucht werden, wenn die Einzugsermächtigung zum 03.12.08 entzogen wurde???

  • Ich hatte schon mehrere Vertäge bei unterschiedlichen Netzbetreiern und bei allen wurde mit dem Kündigungsdatum die Einzugsermächtigung entzogen.Die letzte Rechnung wurde aber immer noch ganznormal wie vorher auch abgebucht.Ob das jetzt Rechtens ist kann ich nicht genau Sagen hatte da mal bei der Hotline angerufen und die sagten mir das wenn die Einzugsermächtigung zum Vertragsende entzogen wurde das die dann Trozdem die Abschlussrechnung einziehen dürfen,diese kommt glaub ich auch ein bisschen Säpter als normalerweise die Rechnungen.

  • Käme vielleicht auch auf den Wortlaut in der Kündigung an. Hat man explizit, mit Datumsnennung, zum letzten Vertragstag widerrufen, dürften die ganz sicher nicht abbuchen. Das nen Anbieter trotz Widerruf noch irgendwas einziehen darf ist völliger Schwachsinn. Es entscheidet immernoch der Kunde wer auf sein Konto zugreift und nicht irgendein TK-Anbieter. ;)

  • Ich hätte mir erstmal überlegt ob die Zahlung gerechtfertigt ist und dann zurückgezogen. Aber wenn die Geld abbuchen, das noch bezahlt werden muss ist das doch okay.
    Die Einzugsermächtigung zu entziehen ist lächerlich, da die keine für den Bankeinzug benötigen.
    Bei mir wird z.B. noch immer eine Mietsumme von meiner Exfrau abgebucht, obwohl sie schon garkein Kontoinhaber mehr ist. Ich bin damit aber einversanden und habe nichts daran gerührt. Aber sein dürfte es nicht.
    Im übrigen hat noch nie eine seriöse Firma über das Vertragsende hinaus ( bis auf eine Abschlussrechnung ) Geld abgebucht. Man kann einem Postpaidvertrag nicht am Tage der Kündigung die Einzugsermächtigung entziehen, wie sollen die dann abrechnen ?
    Ich finde es auch okay, dass Du nun noch die Gebühren tragen sollst, denn die hast Du ja auch verursacht.

  • Ich finde das völlig OK von dir. Wenn O2 dir bestätigt hat, dass die Einzugsermächtigung am 3.12. aufhört, haben sie eindeutig Kenntnis davon und DÜRFEN keine Abbuchung von deinem Konto ab diesem Zeitpunkt mehr machen, unabhängig davon ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Wer auf dein Konto Zugriff hat, bestimmst immernoch du und nicht irgendein Großkonzern.


    Offene Rechnungsbeträge müssten sie dann per Rechnung einfordern, wie jeder andere Betrieb in Deutschland auch, die du dann natürlich noch zahlen müsstest.

  • Was heißt, o2 hat Dir bestätigt, daß die Einzugsermächtigung entzogen wurde bzw. welche Relevanz und Bedeutung hat das?
    Ich kann Dir gerne bestätigen, wenn bzw. daß Du mir eben ein Bein gestellt hast. Das bedeutet aber nicht, daß das Deinerseits auch rechtens war.
    Ich habe noch nie irgendwem die Einzugsermächtigung entzogen.
    Ich gehe erstmal davon aus, daß alles sauber abläuft.
    Mit solchen Aktionen baut man eine potentielle Hürde oder Problematik auf, die im Regelfall gar nicht ins Spiel kommt, wenn sie aber auftritt, einen Rattenschwanz nach sich ziehen kann.
    Das siehst Du ja jetzt. Der beste Weg ist, falls doch einmal hinterher noch eine ungerechtfertigte Abbuchung auftreten sollte, dies mit demjenigen zu klären und dann auf einen Vorschlag desjenigen zu warten, wie er seinen möglichen Fehler wieder gutmachen kann.
    Das sind alles Billingprozesse, die man am besten nicht durch unabgesprochene Aktionen "stören" sollte. Sonst halst man sich mehr Ärger alleine durch die ganze Kommunikation mit dem Vertragspartner auf, durch die Zeit, die sie kostet, schlimmstenfalls Inkasso etc.pp..
    Prinzip hin oder her, was dabei herauskommt, siehst Du ja jetzt.
    Du hast jetzt schon mehr Ärger, als es Dich gekostet hätte, es mit o2 abzustimmen und als die kleine Summe an sich wert ist.


    Solche Dinge sollte man anders klären, als mit dem Entzug einer Einzugsermächtigung, die im Regelfall nicht notwendig ist und im Ausnahmefall mehr Probleme macht, als man sich wünschen kann.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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