Probleme mit O2: nach Vertragsende Einzugsermächtigung entzogen

  • Du bist kein Freiwild für die Industrie!
    Einzugsermächtigung ist Einzugsermächtigung, da ändern auch etwaige berechtigte Forderungen nichts dran.


    Einen "Fehler" hat er sich nicht vorzuwerfen. Würde bei meinem Konto jemand ohne VON MIR ERTEILTE Einzugsermächtigung Geld abbuchen, würde ich es auch ohne mit der Wimper zu zucken zurückholen und ggf. sogar dieses Illegale Verhalten anzeigen, auch wenn es der Papst, O2 oder die Telekom ist. Etwaige berechtigte Forderungen müssen mir Firmen ohne Einzugsermächtigung für mein Konto in Rechnung stellen oder darauf verzichten, jedenfalls das Geld ohne Berechtigung einfach vom Konto "nehmen" geht selbstverständlich nach dt. Recht nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Solche Dinge sollte man anders klären, als mit dem Entzug einer Einzugsermächtigung, die im Regelfall nicht notwendig ist und im Ausnahmefall mehr Probleme macht, als man sich wünschen kann.


    Ich weiß, aber dieses hin und her hat O2 veranstaltet, was mich dazu bewogen hat den Vertrag zu kündigen. Glaub mir, ich hatte mehrere Telefonate mit denen gehabt.


    Die letzte Rechnung sollte per Post abgeschickt werden und diese sollte ich bezahlen.


    Man erzählte mir, ich habe keine Chance gegen O2. Sie haben macht, aber ein kleinwinziger Kunde, dazu kommt noch Ausländer (ja-ja, es ist denen vollkommen wurst, wer ich bin) darf nichts. Zum Kotzen, sage ich nur. Ich habe bis 29.01. Zeit. Vielleicht gibt es da irgendeine bessere Lösung, als O2 seinen Hinter zu lecken.


    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Ich hätte mir erstmal überlegt ob die Zahlung gerechtfertigt ist und dann zurückgezogen. Aber wenn die Geld abbuchen, das noch bezahlt werden muss ist das doch okay.


    Das ist deine Meinung.
    Ich habe erklärt, dass ich die Zahlung nicht gerechtfertigt fand. Ja, das war ein Euro zu viel, aber es ist ein Euro, die sie nicht verdient hatten. Ja, da gab es noch 21.0084 Euro ohne MwSt. (=25 Euro) fragwürdig. Ja, ich habe jetzt für die Post mehr als 1 euro bezahlst. Freue dich, das ist dir erlaubt. Aber teilweise wegen Sichtweise solcher wie du, darf O2 & CO, ihre weniger gute Kunden wie den letzten Dreck behandeln. Ich hoffe, dir ist das klar!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Was heißt, o2 hat Dir bestätigt, daß die Einzugsermächtigung entzogen wurde bzw. welche Relevanz und Bedeutung hat das?


    Nun ja, wenn das Entziehen der Einzugsermächtigung keine Relevanz oder Bedeutung hätte, wäre es ja im Umkehrschluss auch mit der Erteilung so, möchte ich einmal behaupten. Aber seltsamerweise bekommt man hier ja gar keinen Vertrag, bzw. nur mit Zusatzkosten, wenn man dem Lastschriftverfahren bei Vertragsschluss nicht zustimmt. Also scheint dieses Prozedere ja doch irgendeine Relevanz zu haben, auch der Entzug der Einzugsermächtigung. Den schließlich bezeugt ja der Entzug ausdrücklich auch für Dritte, dass der (ehemalige) Vertragspartner nicht mehr auf das Konto zugreifen darf.


    Diese Problematik ruft allerdings hier gerne die typische "selber Schuld" Reaktion hervor, da darf man sich nicht wundern. Ich finde es gut, wenn Kunden Händlern, Netzbetreibern oder wem auch immer nicht alles durchgehen lassen, und sei es auch nur ein Euro. Dieses prähistorische Großgrundbesitzerverhalten ist nun wirklich kein schöner Zug. Hier wird zusätzlich noch mit der Angst des kleineren Kunden gespielt, auch hier im Forum. Denn es wird immer wieder betont, ob zurecht oder nicht, das eine "Auflehnung" gegen einen größeren Vertragspartner mit ernsthaften Konsequenzen belegt ist, Stichwort Schufa und Co.


    Ich kann es also nur begrüßen, wenn sich Kunden mehr gegen solche Praktiken wehren würden. Auch ich habe schon einmal eine Lastschrift zurück gegeben. Es waren auch nur 25 Euro, allerdings kein Netzbetreiber, sondern ein Händler, der gerade jetzt durch weitere dubiose Aktionen auf sich aufmerksam macht. Diese Rückgabe hatte bis heute keine Konsequenzen für mich und das völlig zu unrecht geforderte Geld habe ich natürlich nicht bezahlt.

  • Mal so am Rande: man kann Einzugsermächtigungen auch problemlos mündlich erteilen. Die Bank kontrolliert da gar nichts. Wenn jemand unrechtmäßig etwas abbucht, kann man die Buchung ja auch problemlos kostenlos zurückbuchen lassen.
    Ich verstehe daher auch nicht, warum man bei der Kündigung die Einzugsermächtigung "widerrufen" sollte, da eine Lastschrift ja absolut risikolos ist.


    Aber gut, nun ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen. Wenn du keine Lust auf Deeskalation hat und auf dein Recht pochst, dann bezahl halt nur den berechtigten Betrag. Wenn O2 meint, die Kosten für die geplatzte Lastschrift einfordern zu dürfen, sollen sie dich eben verklagen. Achte nur darauf, dass du denen schriftlich mitteilst, dass du den Posten bestreitest, damit sie nichts an die Schufa weiterleiten.


    Und versuche vor allem sachlich zu bleiben. Sprüche wie O2 könne sich ja alles erlauben und du seist nur ein kleiner Ausländer, sind eher kontraproduktiv. Im Übrigen gibt es in Deutschland keine Sammelklagen. Mir erschließt sich auch nicht, mit welchem Anspruch du O2 verklagen solltest. DIE wollen doch Geld von dir und nicht umgekehrt; und das Abbuchen ohne Einzugsermächtigung ist auch keine Straftat.

  • Das Abbuchen ohne bzw. mit wirksam entzogener Einzugsermächtigung bleibt allerdings rechtswidrig. Zudem würde die Firma gegen die AGB's ihrer Hausbank verstoßen. Darin ist geregelt das Lastschriften nur mit gültiger Einzugsermächtigung erfolgen dürfen. Wird nicht bei jeder Abbuchung überprüft, aber das ändert ja nichts. Wenn eine Firma dazu noch unberechtigte Forderungen einziehen würde, kann das durchaus zur Anzeige gebracht werden. Stellt allerdings keinen Diebstahl sondern Betrug dar. So zumindest die Aussagen diverser Rechtsanwälte unter frag-einen-Anwalt.de

  • Zitat

    Original geschrieben von chicobonito
    Das Abbuchen ohne bzw. mit wirksam entzogener Einzugsermächtigung bleibt allerdings rechtswidrig. Zudem würde die Firma gegen die AGB's ihrer Hausbank verstoßen. Darin ist geregelt das Lastschriften nur mit gültiger Einzugsermächtigung erfolgen dürfen. Wird nicht bei jeder Abbuchung überprüft, aber das ändert ja nichts. Wenn eine Firma dazu noch unberechtigte Forderungen einziehen würde, kann das durchaus zur Anzeige gebracht werden. Stellt allerdings keinen Diebstahl sondern Betrug dar. So zumindest die Aussagen diverser Rechtsanwälte unter frag-einen-Anwalt.de


    Die AGBs der Hausbank von O2 können dem Kunden egal sein. Diese haben im Verhältnis Kunde <-> O2 keinerlei rechtliche Relevanz.
    Zur Anzeige gebracht werden kann grundsätzlich alles. Der springende Punkt ist aber, dass hier kein Betrug vorliegt, da wir in Deutschland erstens kein Firmenstrafrecht haben und O2 als solches per Definition keine Straftaten begehen kann, sondern nur der einzelne Mitarbeiter. Diesem müsste dann zweitens Vorsatz nachzuweisen sein, dem Kunden einen Schaden zufügen zu wollen. Dies ist völlig realitätsfern.

  • Ich habe ja leider nicht immer soviel Zeit, aber wenigstens werden hier im Forum noch die wirklich grundsätzlichen Fragen angetastet. :D
    Es war natürlich rechtmäßig, wenn im Vertrag eine Grundgebühr von 7,50 Euro/Monat sehen und dann immer 7,51 Euro werden, dass Geld zurückbuchen zu lassen und den unbestrittenen Betrag von 7,50 wieder zurückzuzahlen und gegen die vom System automatisch folgenden Mahnungen und Anschlusssperrungen gleich gerichtlich vorzugehen. Leider habe ich wie gesagt nicht soviel Zeit gehabt wie andere hier im Forum, die dass erfolgreich taten.
    Dass Problem mit dem automatisierten Systemen ist mir schon vor Jahren aufgefallen, wo ich doch noch eine Onlinrechnung nach Kündigung bekomme, ich ja aber der Nutzung des Portals und anderen Systemen der Firma ja gar nicht mehr zugestimmt habe. Man hätte eigentlich eine Papierrechnung schicken müssen.


    Eine falsche Buchung kann man immer zurückbuchen lassen ,wenn sie nicht korrekt sind, denn es dürfen jaselbst bei gegebener Lastschrifteneinzugsermächtigung nur immer korrekte Rechnungsbeträge abgebucht werden (und nicht erst mal eine Million und dann machen Sie mal erst einen Widerspruch...). Das ist sonst natürlich für den Anbieter kein Problem: bei Rückbuchung wird gleich fast automatisch der Anschluss gesperrt und weiter Grundgebühr gefordert, aber an Ende des Vertrages ist das eben schlecht für die Betreiber. Ich kann mich noch an die falsche Zahlungsanforderung meines DSL-Anbieters erinnern: Wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen zahlen, stellen wir Ihren Anschluss ab - aber der war ja schon durch die Kündigung einen Monat zuvor abgestellt und das hat mich deshalb gar nicht berührt.


    Einen expliziten Entzug der Einzugsermächtigung zum Tag des Kündigungsende rate ich auch an und habe es stets immer gemacht. Zwar berechnet Victorvox auch nach zwei Jahren durch neu gefundene negative Anschlussgebührbefreiung immernoch Geld vom Konto (was sie ja dann auch als Maschinenfehler zugegeben hatten), aber eben rechtswidrig. Ich habe keine Probleme wenn noch Lastschrifteinzug benutzt wird, denn wenn die Rechnung falsch ist kann ich immer zurückbuchen und nur den korrekten Betrag zahlen. Der Vorteil an der Kündigung ist doch auch dass man eben den AGB und damit z.B. der Höhe der Rücklastschriftgebühr nicht mehr zugestimmt hat, weil man ja nicht mehr Kunde ist. Dann müsste man eben alles nach Bereicherungrecht abrechnen.
    Es ist bei abzusehendem Portierungswunsch zwar nicht anzuraten, dem Netzbetreiber noch Gelegenheit zum Problememachen zu geben
    , aber im Prinzip bin ich voll der Meinung, dass das Recht des Verbrauchers im Vordergrund stehen sollte. Hat man sich von einem Vertrag getrennt sind alle weiteren anfallenden Kosten auf Wunsch eben auch auf seperater Papierrechnung mit Überweisungsvordruck anzufertigen. Der Verbraucher muss nicht die Einsparungen der Unternehmen zahlen (Onlinerechnung, automatischer Lastschrifteinzug), von denen er kein Kunde mehr ist.


    Im vorliegenden Fall war die Rechnung strittig (weshalb man ja auch in jeder Kündigung die Einzugsermächtigung widerruft zum Kundigungstermin), die Rückbuchung auch notwendig und auch rechtens. Natürlich wird man später nie mehr einen Vertrag bei o2 bekommen, aber das ist eine andere Frage....


    Man sollte natürlich noch der Rechnung per Einwurfschreiben widersprechen und auch dem Passus (wird vom Ihrem Bankkonto nr. ... abgebucht) um zu zeigen ,was nicht mehr rechtmäßig war.
    Natürlich ist es bei o2 normalerweise so, dass erst vorberechnet wird im Monat nach der Kündigung und dann in der letzten Rechnung einen Monat später wieder mit Negativbeträgen gutgeschrieben wird, aber auf solche Vorleistungsklauseln für offenbar nie zu entrichtenden Dienstleistungen, braucht der Kunde sich nicht einzulassen, erst recht wenn keine Bindung mehr an den AGB des Netzbetreibers und dessen Auslegungen dieser besteht.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ich wusste, daß solche Reaktionen kommen werden. Beim Thema Geld etc. ist der Mensch empfindlich und will manchmal Tatsachen einfach nicht sehen.


    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Nun ja, wenn das Entziehen der Einzugsermächtigung keine Relevanz oder Bedeutung hätte, wäre es ja im Umkehrschluss auch mit der Erteilung so, möchte ich einmal behaupten.


    Lies bitte nochmal mein Posting genau!


    Ich sprach von der Bestätigung der Entziehung.
    Drücken wir es anders aus: ich kann meinem Nachbarn auch bestätigen, daß er mir seinen Müll in den Vorgarten geworfen hat. Das bedeuet nicht, daß ich es ihm damit nachsehe und von Konsequenzen absehe.


    Vielleicht sollte der TE erklären, was o2 genau bestätigt hat (Wortlaut!).


    Ich habe selbst bereits im Billing-Support gearbeitet und kenne die Thematik daher. "Wir" hatten dem Kunden versehentlich eine Summe vom Konto abgezogen, worauf hin er (er ist hier allgemein gesprochen) - sofort die Einzugsermächtigung entzogen und den Betrag zurückgebucht hat. Dem folgten erbosten Mails und Anrufe der Kunden mit allem Pipapo.
    Nächster Ablauf wäre gewesen, dem Kunden die Summe wieder zurück zu buchen. Aber da "wir" das Geld schon wieder hatten, bekam er nun die Summe zuviel gut geschrieben, weswegen er dann bei uns im Soll stand.
    Das sah der Kunde dann natürlich erst recht nicht ein.
    Da die Einzugsermächtigung weg war und sich der Kunde weigerte, ging es ins Inkasso, irgendwann.


    Daher sage ich ja: das sind automatische Billingprozesse, die, wenn es dumm läuft, ganz schönen Ärger für alle Parteien bedeuten können.


    Hätte man mal die Ruhe bewahrt und wäre besonnen geblieben, hätte man alles ganz easy klären können.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Die AGBs der Hausbank von O2 können dem Kunden egal sein. Diese haben im Verhältnis Kunde <-> O2 keinerlei rechtliche Relevanz.
    Zur Anzeige gebracht werden kann grundsätzlich alles. Der springende Punkt ist aber, dass hier kein Betrug vorliegt, da wir in Deutschland erstens kein Firmenstrafrecht haben und O2 als solches per Definition keine Straftaten begehen kann, sondern nur der einzelne Mitarbeiter. Diesem müsste dann zweitens Vorsatz nachzuweisen sein, dem Kunden einen Schaden zufügen zu wollen. Dies ist völlig realitätsfern.

    Ich hab ganz bewusst mit keiner Silbe o2 erwähnt, und das nicht konkret auf diesen Fall bezogen da bereits über das Problem Einzugsermächtigung im allgemeinen diskutiert wurde. Ebenso hab ich nicht behauptet das die AGB's der Hausbank für den Kunden relevant sind, oder? Das war eine reine Feststellung. ;) Sicher müsste man im Betrugsfall von Vorsatz ausgehen können, aber das wäre bei unberechtigten Forderungen, die ohne Ermächtigung eingezogen werden doch durchaus anzunehmen. Und so realitätsfern ist das nicht. Willst doch nicht ernsthaft behaupten das noch keine Firma ihre Kunden vorsätzlich betrogen hat. ;) Aber jetzt bezieh das bitte nicht wieder auf o2.

  • Re: Probleme mit O2


    Zitat

    Original geschrieben von ametim


    Ist das rechtens? Was kann man dagegen unternehmen?


    - Du kannst den NB verklagen.....
    - Du kannst Dich darüber aufregen....
    Sicher gibt es noch mehr "tolle" Vorschläge und ganz fair scheint das nicht gelaufen zu sein, aber es geht doch nur um ein paar Euro, wie du geschrieben hast....
    Zahle die und gut ist....das Leben ist zu kurz, um sich länger darüber zu ärgern.....


    Zitat

    Über die ganze Geschichte kann man auch hier lesen.


    Nein, kann man nicht.....

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