ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Jochen
Was heißt, o2 hat Dir bestätigt, daß die Einzugsermächtigung entzogen wurde bzw. welche Relevanz und Bedeutung hat das?
Ich kann Dir gerne bestätigen, wenn bzw. daß Du mir eben ein Bein gestellt hast. Das bedeutet aber nicht, daß das Deinerseits auch rechtens war.
Ich habe noch nie irgendwem die Einzugsermächtigung entzogen.
Ich gehe erstmal davon aus, daß alles sauber abläuft.
Mit solchen Aktionen baut man eine potentielle Hürde oder Problematik auf, die im Regelfall gar nicht ins Spiel kommt, wenn sie aber auftritt, einen Rattenschwanz nach sich ziehen kann.
Das siehst Du ja jetzt. Der beste Weg ist, falls doch einmal hinterher noch eine ungerechtfertigte Abbuchung auftreten sollte, dies mit demjenigen zu klären und dann auf einen Vorschlag desjenigen zu warten, wie er seinen möglichen Fehler wieder gutmachen kann.
Das sind alles Billingprozesse, die man am besten nicht durch unabgesprochene Aktionen "stören" sollte. Sonst halst man sich mehr Ärger alleine durch die ganze Kommunikation mit dem Vertragspartner auf, durch die Zeit, die sie kostet, schlimmstenfalls Inkasso etc.pp..
Prinzip hin oder her, was dabei herauskommt, siehst Du ja jetzt.
Du hast jetzt schon mehr Ärger, als es Dich gekostet hätte, es mit o2 abzustimmen und als die kleine Summe an sich wert ist.
Solche Dinge sollte man anders klären, als mit dem Entzug einer Einzugsermächtigung, die im Regelfall nicht notwendig ist und im Ausnahmefall mehr Probleme macht, als man sich wünschen kann.
Du bist kein Freiwild für die Industrie!
Einzugsermächtigung ist Einzugsermächtigung, da ändern auch etwaige berechtigte Forderungen nichts dran.
Einen "Fehler" hat er sich nicht vorzuwerfen. Würde bei meinem Konto jemand ohne VON MIR ERTEILTE Einzugsermächtigung Geld abbuchen, würde ich es auch ohne mit der Wimper zu zucken zurückholen und ggf. sogar dieses Illegale Verhalten anzeigen, auch wenn es der Papst, O2 oder die Telekom ist. Etwaige berechtigte Forderungen müssen mir Firmen ohne Einzugsermächtigung für mein Konto in Rechnung stellen oder darauf verzichten, jedenfalls das Geld ohne Berechtigung einfach vom Konto "nehmen" geht selbstverständlich nach dt. Recht nicht.