Heute Rechnung vom Feb. bekommen

  • Ich habe im Februar einen Handyvertrag bei http://www.inter-phone.de gemacht, habe aber heute erst die Handyrechnungen von Februar bis Mai bekommen. Muss ich die jetzt Zahlen, ich hab da noch sowas im Kopf, dass man nicht Zahlen muss, wenn die Rechnung erst später kommt.

  • Ich meine, dass bis zu 1/2 Jahr im Nachhinein kassiert werden darf, wenn nicht sogar noch länger...

  • Nein, du musst zahlen, da hast du etwas falsch verstanden. Es *kann* (unter diversen Umständen) ein Sonderkündigungsrecht geben, wenn die Rechnungen *immer* stark verspätet bzw. unregelmässig kommen. Bezahlen musst du aber, da du die Leistung auch in Anspruch genommen hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nein, du musst zahlen, da hast du etwas falsch verstanden. Es *kann* (unter diversen Umständen) ein Sonderkündigungsrecht geben, wenn die Rechnungen *immer* stark verspätet bzw. unregelmässig kommen. Bezahlen musst du aber, da du die Leistung auch in Anspruch genommen hast.


    moin,


    ich meine aber mal gelesen zu haben, dass der zeitliche Unterschied zwischen Leistungserbringung und Leistungsberechnung nicht zu gross sein darf, die von Mirko ins Spiel gebrachten 6 Monate hab ich in diesem Zusammenhang IMO auch schon mal gehört.


    Jetzt müssen unsere TT Haus und Hof Juristen ran, bitte übernehmen... :D ;)


    cu,
    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Es darf AFAIK sogar ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten dazwischenliegen, solange die eigentlichen Rechnungen grundsätzlich pünktlich sind. Leider weiß ich die Quelle für diese Info nicht mehr. Ein anderes Thema sind Roamingverbindungen, da diese dem Netzbetreiber teilweise erst sehr spät übermittelt werden.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Ich bin der Meinung das ich mich jetzt auch irren kann, aber was das nicht mal so, wenn der Vertrag gekündigt wird oder worden ist, und auch noch Rechnungen offen stehen, daß man diese sogar innerhalb von 30 Jahren einklagen draf? :confused:


    Ich bin mir aber nicht 100 % sicher...


    Gruß Ben

  • Zitat

    Original geschrieben von TheDoc
    Es darf AFAIK sogar ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten dazwischenliegen, solange die eigentlichen Rechnungen grundsätzlich pünktlich sind. Leider weiß ich die Quelle für diese Info nicht mehr. Ein anderes Thema sind Roamingverbindungen, da diese dem Netzbetreiber teilweise erst sehr spät übermittelt werden.


    Ich glaube, das bezieht sich nur auf Roaming-Gespräche.

  • Muss ich TheDoc rechtgeben, Verbindungen dürfen bis 24 Monate nach führen der Gespräche nachberechnet werden. Da es wohl die erste Rechnung ist die du erhalten hast, mußt Du sie wohl bezahlen. Erst wenn das zu späte zusenden der Rechnungen zur Regelmäßigkeit wird ( nur wie oft ist regelmäßig ?? ) gilt ein SoKü Recht....


    EDIT: Ups sorry das "die" hab ich wieder rausgenommen ;)

    phone: iPhone 15 Pro, Samsung Galaxy S24 Ultra
    net: o2, Telekom

  • Zitat

    Muss ich die TheDoc rechtgeben...


    Hey, habe ich was verpasst? Ich hoffe mal, das ist nur ein Tippfehler, denn bisher rechnete ich mich zur männlichen Gruppe der Bevölkerung! :D ;)


    *scnr*

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Ich bin der Meinung das ich mich jetzt auch irren kann, aber was das nicht mal so, wenn der Vertrag gekündigt wird oder worden ist, und auch noch Rechnungen offen stehen, daß man diese sogar innerhalb von 30 Jahren einklagen draf? :confused:


    Ich bin mir aber nicht 100 % sicher...


    Gruß Ben

    Nene 30 Jahre gibt es nicht. Es sind bei Rechnungen immer zwei Jahre. Allerdings zum Ende eines Kalenderjahres. D. h. wenn dir jemand am 31.12.2000 z. B. eine Dienstleistung erbringt, verjährt sein Anspruch am 31.12.2002. Hätte er diese Leistung aber am 01.01.2001 erbracht, verjährt der Anspruch erst am 31.12.2003.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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