Vodafone UMTS by Call > Wucher?

  • Das Stichwort "Wucher" wurde von mir auch ausgiebig genutzt.


    Habe zweimal von Vodafone je ca 400,-€ zurückgebucht.


    Hartnäckig bleiben, Nachrichten schreiben, bei Telefonaten vorbereitet sein, argumentieren können, verstehen was einem der Gegenpart erzählt und parlieren usw.


    Hat viele Nerven und Zeit gekostet aber am Schluß war ich aufgrund Rechnunghöhe Silberkunde und habe die Kosten von VF komplett erstattet bekommen ;)


    Meine Argumente waren:
    - Wucher (siehe BGB)
    - Werbung von Vodafone wie toll UMTS ist (wird wohl aktuell nicht beworben - trotzdem versuchen)
    - grundsätzlich guter Kunde mit guter Zahlungsmoral und guten, regelmäßigen und jahrelangem Umsatz (ca 8 Jahre mit monatlich 20-30€)


    Immer wenn die mir wieder erzählten das man sich doch kundig machen muß bevor man was ausprobiert habe ich immer gefragt wie viel Datenvolumen z.B. die Vodafone Startseite benötigt - konnte mir nie jemand verständlich beantworten. Die wissen also selbst nicht wie wenig man wirklich für den horrenden Preis bekommt - dementsprechend ist meiner Meinung nach Wucher auch ein Argument wenn man mit nem Anwalt versuchen würde das Geld zurück zu holen (ich bin kein Anwalt - ein Fachmann könnte diesen Gedanken vielleicht schnell verwerfen).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr


  • hmm warum denn? wen er den dienst ihn anspruch nimmt und sich net informiert was kann dann vf dafür?

    wer freundlich is schaffts bis zum händchen halten, wer frech is legt die mädels flach :p

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ... dementsprechend ist meiner Meinung nach Wucher auch ein Argument wenn man mit nem Anwalt versuchen würde das Geld zurück zu holen (ich bin kein Anwalt - ein Fachmann könnte diesen Gedanken vielleicht schnell verwerfen).


    Muss ich leider hiermit tun. 'Wucher' i.S.d. BGB ist bei diesem Sachverhalt nicht gegeben.


    Nur zur Info: 'Wucher' liegt bei einem Kreditgeschäft vor, dass unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande gekommen ist. Wenn der Darlehensgeber also bspw. 30% Zinsen verinbart, da der Darlehensnehmer das Geld dringend benötigt.


    Also: an die Kulanz appelieren oder zahlen.


    Gruß,
    Bexman

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Muss ich leider hiermit tun. 'Wucher' i.S.d. BGB ist bei diesem Sachverhalt nicht gegeben.


    Nur zur Info: 'Wucher' liegt bei einem Kreditgeschäft vor, dass unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande gekommen ist.


    Ich bin kein Jurist, aber ich lese das anders.


    Zum einen ist auch ein Mobilfunkvertrag ein Dauerschuldverhältnis. Davon ab bezieht sich der §138 BGB nicht auf Kreditgeschäfte/Dauerschuldverhältnisse, sondern auf alle Sittenwidrigen Vereinbarungen.


    Auszug:
    "...... die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Ich bin kein Jurist, aber ich lese das anders.


    Zum einen ist auch ein Mobilfunkvertrag ein Dauerschuldverhältnis. Davon ab bezieht sich der §138 BGB nicht auf Kreditgeschäfte/Dauerschuldverhältnisse, sondern auf alle Sittenwidrigen Vereinbarungen.


    Auszug:
    "...... die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"


    Da hat Rudi recht. Wucher liegt nicht nur bei Ausnutzung einer Zwangslage vor, sondern auch bei einem krassen Missverhältnis. Das hat auch nix mit Dauerschuldverhältnis o.ä. zu tun! Aber man muss VF erstmal nachweisen, dass sie das vorsätzlich machen. Und das wird schwer, bis unmöglich!

  • Wucher ist ein blödes Argument.


    Mit der Kündigungskeule drohen hilft fast immer.


    UND: SChriftlich an VF wenden, NIE soetwas telefonisch machen

  • Hallo,


    ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Wende dich - am besten schriftlich - an Vodafone und trage den Fall vor.
    Ich bin mal in eine ähnliche Kostenfalle getappt ( war zwar nicht ganz so viel ) und ich bekam alles erstattet.
    Bezüglich Kosten für Daten habe ich Vodafone sehr kulant erlebt. Was du allerdings nicht tun solltest (hast du zwar nicht geschrieben, aber ich sags trotzdem) ist, das Geld zurückzubuchen. Das führt nur zu einem hin und her, was keinem weiterhilft.

  • Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Da hat Rudi recht. Wucher liegt nicht nur bei Ausnutzung einer Zwangslage vor, sondern auch bei einem krassen Missverhältnis. Das hat auch nix mit Dauerschuldverhältnis o.ä. zu tun! Aber man muss VF erstmal nachweisen, dass sie das vorsätzlich machen. Und das wird schwer, bis unmöglich!


    Nur um das hier korrekt zu Ende zu bringen: ;)
    Das genannte krasse Missverhältnis stellt lediglich die objektive Voraussetzung der Anwendbarkeit dar. Zusätzlich muss auch ein subjektives Element vorliegen.


    Gemäß § 138 Abs. 2 BGB muss der Vertrag unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche geschlossen werden.


    Wucher ist wirklich nicht anwendbar...


    Gruß,
    Bexman

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Ausbeutung ..., der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen ...[/i] geschlossen werden.


    Meiner Meinung trifft das genau zu.
    Gib doch kurz ein Wort zur Herkunft deiner Kenntniss oder deiner Profession damit ich nicht mehr lange zweifeln muß sondern aufgrund deiner Ausbildung glaube ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zum Roaming, die Roamingpreise sind innerhalb der EU günstiger als die Datenpreise in Deutschland. :confused: :flop:


    Für mich ist das persönlich Wucher/Abzocke, vom Gesetz her wahrscheinlich nicht.


    Hier mal ein fiktives Beispiel, wenn eine Tankstelle an der Autobahn für einen Liter Benzin 10€ verlangt, ist das dann Wucher? Gut Problem wird sein, dass ich tanken muss, wenn mein Sprit alle ist und hier eine Notlage ausgenutzt würde, da ich es nicht bis zur nächsten Tanke schaffen würde. Bei einem Mobilfunkvertrag kann man sich vorher informieren, was die Preise für die jeweiligen Leistungen sind.

    Dr. strg. c. Guttenberg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!