Sammelthread: Angebote rund um das T-Mobile / Google G1

  • Zitat

    Original geschrieben von baden
    Hallo hier mein Kurzbericht:
    Unterlagen am 21.03.09 abgeschickt (per fax) - heute Willkommensbrief incl. Rufnummer erhalten,


    Allerdings, kein Hinweis auf G1 und Sim-Karte ,wie lange dauert es dann noch bis diese beiden Sachen bei mir ankommen ?Gibt es da einen ungefähren Zeitraum ?
    Danke an Erdenbewohner für den Tip und die schnelle Hilfe


    baden


    Dann werden Gerät und Sim wohl morgen eintreffen. Bei mir kamen heute sowohl Gerät/Sim als auch der Willkommensbrief an.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Die Sache mit der Kundennummer ist sehr eigenartig. Denn es ist durchaus möglich, dass Privatkundenverträge und Geschäftskundenverträge unter derselben Kundennummer laufen. Es ist lediglich nicht möglich, dass Privat- und Geschäftskundenverträge auf derselben Kundenkontonummer laufen.


    Ja, hatte mich an deinen (wirklich tollen!) Guide gehalten und deshalb die Kd.-Nr. eingetragen. Hab auch nochmals geprueft und tatsaechlich die Kundennummer und nicht Kundenkontonummer eingetragen. Aber was solls - noch ist ja nix "verloren" :D


    Hoffe nur, dass es in Ordnung war, den neuen Antrag einzuscannen und als PDF per Antwortmail an den Kundenservice zu schicken. Wills aber lieber nicht nochmals faxen, sonst krieg ich vielleicht echt noch zwei Vertraege :D


    Hier einfach auch nochmals ein grosses Dankeschoen an Erdenbewohner fuer die tolle Unterstuetzung!

  • So, hat jetzt auch bei mir geklappt! (Im T-Punkt.) :)


    Vielen Dank an Erdenbewohner für den Tipp und die tolle Hilfsbereitschaft!!!

  • Noch ein weiterer Hinweis:
    Es ist empfehlenswert, den Vertrag nach Ende der Laufzeit nicht zu kündigen.
    Grund: Bei Gewährleistungsfällen ist die Kulanz seitens T-Mobile bei Geräten von gekündigten Verträgen niedriger als bei ungekündigten Verträgen. Besser ist es, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern in eine Prepaid-Karte im Tarif Xtra web'n'walk ( http://www.t-mobile.de/tarife/0,10821,17773-_1081,00.html ) umzustellen - bei Nichtnutzung zahlt man dann auch gar nichts.


    Es gibt 24 Monate Gewährleistung aufs Gerät und 12 Monate auf den Akku.
    Bei Gewährleistungsfällen ist übrigens bei Geräten, die mit diesem Vertrag erworben wurden, kein T-Punkt zuständig, sondern stets die GK-Hotline (2828 bzw. übers Festnetz 0180 3 302828). Bitte beim Anruf immer die Rufnummer der SIM-Karte, die Kundenkontonummer (steht beides auf den Monatsrechnungen) sowie die IMEI des Gerätes (steht im Akku-Fach auf dem weißen Aufkleber, beginnt mit 35) bereit halten. In der Regel wird dann ein Paketdienst damit beauftragt, am nächsten Werktag bei Euch zu Hause vorbei zu kommen. Das Gerät wird somit direkt an Eurer Haustür 1:1 gegen ein Ersatzgerät austauscht. Also ist auch das ein ganz netter, bequemer Service. ;)



    Nach 2 Jahren kann statt Kündigung bzw. Umstellung in Prepaid-Karte auch eine Vertragsverlängerung durchgeführt werden. Dann bekommt Ihr 2011 wieder ein aktuelles Gerät zu einem solchen Schnäppchenpreis. :)


  • Definitiv nicht. Netbooks gehen ausschließlich im Tarif web'n'walk Connect L (Flatrate für 34,95 Euro monatlich) und es gibt innerhalb der 24 Monate Laufzeit keine Möglichkeit, den Tarif zu wechseln.


    Beim web'n'walk Connect mit Dayflat gehen ausschließlich die Geräte von BlackBerry und T-Mobile (aka HTC) durch.

  • Zitat

    Bei Gewährleistungsfällen ist übrigens bei Geräten, die mit diesem Vertrag erworben wurden, kein T-Punkt zuständig, sondern stets die GK-Hotline (2828 bzw. übers Festnetz 0180 3 302828).


    Außer der gestresste, unmotivierte und nur an den Feierabend denkende Hotliner sagt: gehen sie in den T-Punkt.....

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Außer der gestresste, unmotivierte und nur an den Feierabend denkende Hotliner sagt: gehen sie in den T-Punkt.....


    PK: ja, da kann die Hotline auch nicht selbst tauschen lassen.


    GK: kann ich mir nicht vorstellen. Höchstens dann, wenn berechtigte Zweifel bestehen, ob tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt.

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