die Vertragslaufzeit sollte erwähnt werden...ansonsten gutes Angebot!
Nokia 6300 + o2 Surf Stick 2 + 150 EUR Auszahlung inkl. o2 InternetFlat - fonmarkt.de
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heißt das, die Verträge müssen bis morgen früh schriftlich vorliegen?
oder geht s auch erst per mail und dann, falls die post länger dauert am Donnerstag im original? -
Zitat
Original geschrieben von fonmarkt.de
Bitte Thread schliessen!
Noch kannst du die Info in deinen ersten Beitrag reineditieren und damit unnötige Rückfragen a la "noch gültig" vermeiden! -
24 Monate wie immer
Gruß
ZitatOriginal geschrieben von CStar
die Vertragslaufzeit sollte erwähnt werden...ansonsten gutes Angebot! -
Nein natürlich nicht!Das würde ja sehr sehr knapp werden ;).
Bestellungen im Shop bis morgen früh würden noch gehen!Die Unterlagen schickst du ja die Tage dann rein!Gruß
ZitatOriginal geschrieben von mmg
heißt das, die Verträge müssen bis morgen früh schriftlich vorliegen?
oder geht s auch erst per mail und dann, falls die post länger dauert am Donnerstag im original? -
kennt sich einer bei dem Tarif mit tarifwechsel aus?
auf der o2 seite hab ich in den pdf´s den tarif nicht gefundendies war keine frage an den threadersteller, bitte fühlen Sie sich nicht angesprochen
"Dieses ist eine Leistung, die o2 anbietet und nicht von uns beworben wird, bla bla bla" ich weiß -
Man kann die Packs ändern auf zum Beispiel Pack M. Aber dann fällt die Grundgebühr für das Active Data an, so daß man auf knapp 20Euro GG landet. Ist also Käse zu wechseln.
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Zitat
Original geschrieben von AleX4u
kennt sich einer bei dem Tarif mit tarifwechsel aus?Fixkosten regulär (25 EUR/Monat * 24 Monate) sind 600 EUR.
Ermäßigt 480 EUR.Und für ganz dreiste Zeitgenossen nur 180 bzw. 144 EUR, wenn ich das hier ...
Zitat8.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für
O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt;
c) die Erfüllung des Vertrages, insbesondere seine Zahlungen, in unberechtigter Weise ernsthaft und end-
gültig einstellt;
d) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht
unerheblichen Teils hiervon in Verzug gerät oder er über einem längeren Zeitraum mit einem Betrag, der das
zweifache monatliche Grundentgelt erreicht, in Verzug gerät;
e) eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder gegen ihn ein An-
trag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
f) gegen die Pflichten aus Ziffern 5.1b), c), g), h) oder i) verstoßen.
8.7 O2 wird in den Fällen der Ziffern 8.6 c) und 8.6 d) vor Ausspruch der fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund den Kunden mahnen und dabei auf die Folgen bei Nichtabhilfe hinweisen, es sei denn, dies ist O2
aufgrund besonderer Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar.
8.8 Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte
ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise zu (insbe-
sondere monatliche Grundgebühren, Basispreise, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis
zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist,
dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich gerin-
ger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.... (aus den o2-AGB, Stand November 2008) richtig verstehe.
Gerhard
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Aktion geht weiter!!!!;) :top:
Gruß
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wenn ich das richtig sehe, gibt's das Angebot noch...
Frage: Kann man sich eine Zweit-SIM besorgen, so dass man gleichzeitig mit UMTS Stick und UMTS Handy (als Modem) online gehen kann?
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