ZitatOriginal geschrieben von nervoesi
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Bitte beachtet, dass Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Grundsätzlich kann sich der Händler nach dem 6. Monaten sogar auf die Beweislastumkehr berufen. Dann muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf bereits fehlerhaft war und das ist i.d.R. etwas schwierig
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Viele Grüße
Steffen
Da hast du natürlich recht. Meine o.a. Quelle enthält auch folgenden Satz:
"Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag."
Aber da das Gerät bereits 4x zur Reparatur war und Nokia einräumt, dass der Fehler irreparabel ist, würde ich damit den Nachweis eines Mangels bei Lieferung als erbracht sehen.