Nokia N 73 Zeitwert / Gutschrift

  • Hallo ,


    habe hierfür schon die suche bemüht aber leider nichts gefunden!


    folgender Fall:



    ich habe meiner Tochter vor fast genau 2 Jahren bei MM ein Nokia Handy N 73
    gekauft u. dafür 450 € bezahlt!


    In der ganzen Zeit war das Handy 4 X defekt u. wurde immer repariert.
    Beim letzten mal schrieb Nokia das dieses nicht mehr zu reparieren sei u ich mich
    mit dem Kaufbeleg zwecks einer Gutschrift an MM wenden soll!


    Jetzt hat mir dort eine Mitarbeiterin den Zeitwert ausgerechnet (abzüglich der
    Reparaturen 19 Monate genutzt) und mir 250 € Gutschrift angeboten!


    Im Vorfeld hatte ich mich bei einem anderen MM Mitarbeiter erkundigt und dieser machte mir unverbindlich folgende Rechnung auf!


    Nokia schreibt die Handys auf 5 Jahre ab u somit ergibt das folgende Rechnung.


    5 Jahre = 60 Monate
    Handy davon 19 Monate in Nutzung


    450 : 60 Mon. = 7,50 € x 19 Mon. =142,50


    450 € - 142.50 € = Restwert 307,50 €


    Nach dieser Rechnung hätten mir


    307,50 € Gutschrift zugestanden!!


    Außerdem will mir MM eine Gutschrift erstellen und mir keinesfalls den Betrag


    auszahlen!!


    Wer kann mir hier helfen bzw. mir den richtigen Thread zeigen!

  • Hallo,
    das Gerät hat noch Garantie? du sagtest ja, vor fast 2 Jahren. Somit sollte ja noch Garantie auf dem Gerät sein.


    Von daher ist der MM ( wenn du es da gekauft hast ) doch verpflichtet es entweder zu bessern, oder es zu ersetzen. Damit meine ich nicht den Zeitwert, sondern dir ein neues Gerät zu beschaffen.


    So ist jedenfalls meine Kenntnis, möchte dir nichts versprechen. Vielleicht nochmal in einem Rechtsforum nachlesen.




    Lg doena

  • Nokia schreibt die Handys auf 5 Jahre ab, aber bestimmt nicht Media Markt.


    Zwecks Gutschrift: Was steht in den AGBs von Media Markt? Habe bei Saturn mit ein bisschen Nachdruck immer Bares wieder bekommen, zuerst versuchen die natürlich nur eine Gutschrift zu geben.


    Aber nebenbei bemerkt: 250 € Gutschrift für ein N73 ist verdammt gut. Vor allem, da du das Teil sowieso nicht mehr benutzen kannst (Nokia kann's ja nicht mehr reparieren ;) )

  • Das stimmt, wenn mir jemand 250€ für mein N73 geben würde dann würde ich sofort verkaufen. Von dem Geld würde ich mir dann mit geringer zuzahlung ein 5800XM kaufen :D

  • auch wenn es dir nicht gefällt, aber 250€ für ein n73, dass ja auch bald 3 jahre alt ist, ist verdammt gut.


    lass dir 250€ auszahlen, so würde ich es jedenfalls machen.


    MfG

  • Aber besteht hier nicht auch noch ein Anspruch auf Gewährleistung?


    Somit bestünde der Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, oder irre ich mich?

  • Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter keinen Umständen Teil der Gewährleistung...

    »Schreib dich nicht ab - Lern lesen und schreiben!«

  • also ich hatte ein problem mit meinem laptop und deswegen wurde es auch 3 mal zur reparatur beim mm abgegeben und da ich kein bock auf das ganze theater hatte bin ich gleich zum anwalt und der meinte das mit dem restwert gibt es nicht mehr! das gesetz wurde geändert und sie müssen dir den vollen preis erstatten, jetzt weiß ich halt nur nicht seit wann es das gesetz gibt, aber falls du rechtschutz hast kannst ja mal einen anwalt aufsuchen

    wer freundlich is schaffts bis zum händchen halten, wer frech is legt die mädels flach :p

  • Seh ich auch so:



    Liegt ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vor....


    ......hat der Kunde folgende Rechte:


    Stufe 1: Reparatur oder Austausch
    Stufe 2: Minderung oder Rücktritt vom Kauf (= früher "Wandlung" genannt),
    und Schadensersatz


    Diese Rechte stehen in einem gestaffelten Verhältnis zueinander. Nur wenn die Stufe 1 nicht möglich oder aber gescheitert ist, besteht ein Recht auf Ansprüche aus der Stufe 2.
    Auch innerhalb der Stufen besteht eine Reihenfolge. Das Gesetz sieht in der Stufe 1 zwar vor, dass zunächst der Käufer ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch hat. Dieses Wahlrecht des Käufers wird aber begrenzt, wenn die getroffenen Wahl unverhältnismäßig ist.


    Das heißt, Sie können die Wahl eines Kunden auf z. B. Umtausch zurückweisen mit dem Argument, dass dies unverhältnismäßig ist. Dabei schlagen vor allen Dingen Kosten ins Gewicht. Die günstigere Reparatur hat grundsätzlich Vorrang vor dem Umtausch. Dem Käufer können zwei Reparaturversuche zugemutet werden.


    Ist die Stufe 1 nicht möglich oder gescheitert, erfolgt die Abwicklung des Rücktritts oder der Minderung wie bisher.


    Prinzipiell gilt:
    Reparatur oder Austausch vor Preisminderung oder Rücktritt.




    Quelle Hier

  • Hallöchen zusammen,


    prinzipiell wurde alles wichtige gesagt, eine Gutschrift zum Zeitwert ist durchaus möglich. Die gern zitierte Gesetzesänderung (EGH, bzw. jetzt ins deutsche Recht übernommen) ist auf diesen Fall leider nicht anzuwenden. In diesem konkreten Fall, wollte man eine Quelle Kundin an den Kosten Ihres Gewährleistungsfalls (Austausch des Herds, an dem die Emaile abgeplatzt ist) beteiligen , da sie das Gerät ja mehrere Monate genutzt habe und so einen Nutzungsvorteil hatte. Dies, so entschied der EGH sei nicht zumutbar und die entsprechende Gesetzeslücke wurde kürzlich auf Grund dieses Urteils geschlossen. Hat aber wie gesagt nichts mit dem Vorgang hier zu tun.


    Bitte beachtet, dass Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Grundsätzlich kann sich der Händler nach dem 6. Monaten sogar auf die Beweislastumkehr berufen. Dann muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf bereits fehlerhaft war und das ist i.d.R. etwas schwierig ;)


    Summa summarum solltest Du Deine Vorstellung hinsichtlich der 5 Jahre Abschreibung (Restwert 307,50Eur) nochmal beim Markt anbringen. Viele MA dort kennen leider nicht die entsprechenden Rahmen-Vereinbarungen die es zwischen MSH (MediaSaturnHolding) und den einzelnen Herstellern gibt. Notfalls frag nach dem Serviceleiter. :)


    Viele Grüße
    Steffen

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