14 tägiges Rückgaberecht-Was passiert mit den Handys danach?

  • Hallo,


    mich interessiert es was eigentlich mit den Handys etc.. passiert die innerhalb des 14 tägigen Rückgaberechts an den Online Shop zurückgeschickt werden.


    Werden diese "aufbereitet" und wiederverkauft oder zurück an den Hersteller geschickt? Bzw. dürfen diese als NEU wiederverkauft werden ?


    Gruß, Airbiker

  • Die werden wiederverkauft.
    Der Onlineshop kann die nicht an den Hersteller oder Großhändler zurückgeben (Gewerbliche Kunden haben kein Rückgaberecht das haben nur Privatkunden also du als Endkunde).
    Es sei denn sie sind defekt aber dann werden die auch nur ausgetauscht und das Austauschgreät muß wieder verkauft werden.

  • Hallo,


    in der reinen Theorie ist es gar nicht erforderlich, diese Frage zu stellen, denn das Gerät muss in einem Zustand zurückgegeben werden, in dem es auch ohne Wertminderung weiterverkauft werden kann. Das ist rechtlich auch im Fernabsatzgesetz geregelt.


    Es ist es beim Rückgaberecht im Versandhandel also so, dass der Besteller das Gerät "nicht wie sein Eigentum in Gebrauch" nehmen darf. Man hat alles zu unterlassen, was den Wert des Gerätes mindert. Das bedeutet in der Theorie: Lediglich einschalten und es auf die wesentlichen Funktionen überprüfen (Einschalten zu Prüfzwecken). Manche Händler geben auch genau vor, was man im Rahmen der Prüfung durchführen darf, beim Vodafone-Shop etwa ein Telefonat von maximal einer Minute Dauer und jeweils eine SMS und MMS.


    Das Fernabsatzgesetz sieht hierfür auch den Passus der Wertminderung vor. Dies bedeutet: Mindert der Besteller den Wert der Ware vor der Rückgabe, ist dieser zu Schadenersatz gegenüber dem Händler verpflichtet.


    Natürlich kann man hier wieder Ansatzpunkte für Diskussionen finden, aber das ist die rechtliche Grundlage.


    Gruß
    Pooky

  • Aus wirtschaftlicher Sicht kann ich es natürlich verstehen alles wieder zu verkaufen was nicht defekt ist, allerdings ist das Gerät nicht mehr "neu" sondern gebraucht (in meinem Sinne) auch wenn keine Gebrauchspuren vorhanden sind.


    Gibt es einen Tipp wie man wirklich ein original verpacktes neues, unbenutztes Gerät bekommen kann ?


    Das sicherste scheint mir momentan direkt in einem Geschäft zu kaufen als online ?

  • Hallo,


    rein rechtlich gesehen, ist auch ein im Rahmen des Rückgaberechts zurückgeschicktes Gerät "neu". Somit hast Du keine Handhabe, außer es selbst wieder zurückzuschicken. Dass das Handy in Deinem Sinne "gebraucht" sein könnte, hat keine rechtliche Grundlage, es sei denn, Gerät ist als solches erkennbar. Aber dann hat der Händler gegenüber dem vorherigen Besteller das Recht auf Schadenersatz ím Rahmen des Wertminderungsrechts im Fernabsatzgesetz.


    Auch im Laden kann Dir so etwas passieren, etwa wenn ein Händler freiwillig (Rückgaberecht gibt es bekanntlich in Ladengeschäften nicht) eine solche Möglichkeit einräumt. Dann kann er auch hier zurückgegebene Geräte wieder als "neu" verkaufen.


    Das heißt, dass es hier eine absolute Sicherheit nicht gibt.


    Gruß
    Pooky


  • Problem ist es aber dann, wenn man alte SMS vom "Test" des ersten Besitzer findet, aber man das Handy eigentlich als Neu gekauft hat. Man hat immer ein ungutes Gefühl besch*** worden zu sein.

    Gruß
    ~Sonček~

  • Naja, der Hersteller hat das Gerät nach Fertigstellung ja auch schon benutzt (Funktionsprüfung). Das Problem ist wohl eher ein mentales. Wirklich neu wäre dann ja nur ein Gerät, das man selber hergestellt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Seit 2002 abgeschafft. Nunmehr in §§ 312 ff. BGB. :cool:


    Stimmt, das Stichwort lautet "Schuldrechtsmodernisierung". Danke für den Hinweis! :cool:

  • Normalerweise wird so etwas als "B-Ware" zu einem geringeren Preis verkauft. Aber natürlich machen das nicht alle Händler, sondern versuchen die Geräte als neu zu verkaufen. Ist irgendwie auch verständlich, immerhin hat der Händler bei einer Rückgabe schon durch die Versandkosten einen Verlust gemacht, obwohl s keinerlei Verschulden vorliegt.
    Ich habe selbst mal ein neues Gerät erstanden, in dem sich noch private Daten des Vorbesitzers fanden (E-Mail-Adresse einschl. gespeichertem Passwort für den Abruf).
    Der Händler hat mir daraufhin einen Teil des Kaufpreises erstattet, als ich angedroht habe, meinerseits vom Rückgaberecht Gebrauch zu machen.

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