14 Tage Rücktritt vom Inet-Handyvertrag + Eure Hilfe

  • Hallo zusammen,


    habe am 07.01.09 einen Handyvertrag im Inet abgeschlossen. Nachdem das Handy ankam probierte ich einige Sachen aus dazu zählen 3 Schnappschüsse und 3 Mp3s die ich drauf gezogen habe. Bei einem Telefonat merkte ich dann, dass die Hörmuschel defekt ist sie Rauspelte etc.


    Also rief ich den Händler (handys-mobile.de) an und vereinbarte mit ihm einen 1 zu 1 tausch wenn das Gerät keine Gebrauchsspuren hat. Dazu zählen die Folien noch nicht abgezogen etc. Einige Tage später rief sie mich zurück und sagte ich hätte das Handy zu viel benutzt bezüglich der 3 Bilder und der 2 Mp3 Dateien und das es deswegen nicht möglich sei mir direkt ein neues Gerät zu geben aber das Gerät kostenfrei für mich einschicken zu lassen.


    Da ich aber keine Lust habe 3-4 Wochen auf die Reparatur zu warten sagte ich ihr das ich dann den Vertrag storniere da ich ja ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht habe. Erst dann kam sie mir mit dem Vorschlag mal mit Ihrem Vorgesetzten zu reden ob es nicht doch möglich sei mir direkt ein neues zu schicken.
    Ich sagte Ihre nämlich das es für mich schneller geht den Vertrag zu stornieren und nen neuen abzuschließen darauf hin meinte sie nur das ich dann ne Zeit vom Anbieter gesperrt werde.




    Jetzt zu meinen Fragen:


    1. Habe ich nicht das Recht auf einen direkttausch in den ersten 14 Tagen?


    2. Wie hoch wird der Entschädigungspreis sein fürs benutzen des Handy? Wobei ich nicht weiß was man zahlen soll wenn man es nur ausprobiert hat?




    Danke für eure Hilfe im Voraus.




    mfg g.stylez

  • Grundsätzlich steht es im Gesetzbuch anders herum, aber dies ist auch zu Gunsten des Käufers so zuverstehen: Der Verkäufer hat das Recht 1-2 mal die versprochene Leistung (Mangelfreies Gerät) zu liefern. Man geht hier davon aus, dass der Verkäufer (Händler) immer ein Interesse an der vollständigen Vertragserfüllung hat. Anders herum hat der Käufer auch dies zu dulden bzw. einzufordern. Es sei denn, der Verkäufer signalisiert den Willen nicht der Vertragserfüllung Folge zu leisten.
    Bei Dir heisst dies, Du kannst den Vertrag widerrufen oder Nacherfüllung eines Mangelfreien Gerätes fordern.
    Zum anderen hast Du ein ganz normales "Ausprobierrecht" der Lieferung, da Du diese ja nicht im Geschäft vor Ort ausprobieren kannst. Ist ja Fernabsatz! Dazu gehört natürlich der volle Funktionsumfang des Gerätes. Aus meiner Sicht gehören die von Dir angeführten Benutzungen zweifelsohne zu dem Test des Gerätes. Wie sonst könnte man in Erfahrung bringen, ob das Gerät voll funktionsfähig ist? Du hast ja auch einen Fehler entdeckt! Also lass Dich diezbzgl. nicht einschüchtern, Du hast nicht zu viel gemacht, was einen Abzug oder eine Wertminderung herbeiführen könnte. Dann würde ja schon mit Anfassen der Verpackung demnächst der Händler sagen, 50% Wertminderung, oder wie?


    Bedenke bitte, dass Du zwei Verträge abgeschlossen hast. Einen Mobilfunkvertrag und einen Kaufvertrag über das Gerät!

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