ZitatOriginal geschrieben von meon96
Denn Gutschein wirste wphl erst bekommen, wenn der Vertragsabschluss vollzogen ist und auch dein 14-tägiges Widerspruchsrecht.
Wie kann man sich denn sicher sein, dass man den Gutschein bekommt?
Den Inhaberwechsel müssten die einem doch erstmal nachweisen?
Nicht dass man den Vertrag abschließt und nachher ohne die 300 EUR dasteht...