Ich sehe das recht einfach:
Vertrag war: Handy gegen Geld.
Das Geld hast Du gezahlt, also schuldet er Dir das Handy.
Wie er das Gerät zu Dir bringt ist doch egal. Es muss nur ankommen und das war noch nicht der Fall.
Grüße SpeedTriple
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Ich sehe das recht einfach:
Vertrag war: Handy gegen Geld.
Das Geld hast Du gezahlt, also schuldet er Dir das Handy.
Wie er das Gerät zu Dir bringt ist doch egal. Es muss nur ankommen und das war noch nicht der Fall.
Grüße SpeedTriple
Hallo
Auszug aus dem Onlinekauf( BGB):
Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende
Rechtslage: Normalerweise geht das Risiko mit Übergabe an den
Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe
stattgefunden, hast Du Pech gehabt - daher ist die Frage, ob sie
überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür
hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist
(Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des
Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze
vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich
verschickt hat ... soviel zum Thema "Recht haben und Recht bekommen".
Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn
aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z. B. als Paket) zu
verschicken: hält er sich nicht an eine solche Aufforderung, muß er
Dir den entstandenen Schaden ersetzen (§ 447 II BGB).
Gruß
Maka
Mach dir keine Sorgen. Ich hab auch schon Wochen auf einen Brenner gewartet. Im Endeffekt kam er, lag wirklich an der Post. Die schlamppt gerne mit sowas rum. Von daher don't worry.
Gruß,
Dominik
Das Risiko geht im Normalfall mit Beginn des Versands bzw. bei Zahlung an den Käufer über.
Einen Beweis, dass er das Paket abgegeben hat, wird er ja wohl haben (Quittung, Zeugenaussage). Wenn nicht, dann kann er sich sicher eine Zeugenaussage besorgen...
Egal ob er das Päckchen nicht abgeschickt hat oder es bei der Post verschlampt wurde, wenn Du nicht explizit einen versicherten Versand verlangt hast, kannst Du es vergessen, es sein denn, Du redest ihm ein schlechtes Gewissen ein und er hat Angst vor Anwaltskosten und zahlt es dann (weil er vielleicht die Gesetze nicht kennt...).
Aber eigentlich müsstest Du den Schaden tragen.
wie schon gesagt ich habe keinen Versand geordert.
Beim Kauf war Versand dabei.
wenn ich gewusst hätte das er so dumm ist und als Päckchen versendet hätte ich die 2 Euro gerne draufgelegt.
aber wie kommt man drauf eine Handy um fast 300 als Päckchen zu versenden.
ZitatOriginal geschrieben von Handymythos
wie schon gesagt ich habe keinen Versand geordert.
Beim Kauf war Versand dabei.
wenn ich gewusst hätte das er so dumm ist und als Päckchen versendet hätte ich die 2 Euro gerne draufgelegt.
aber wie kommt man drauf eine Handy um fast 300 als Päckchen zu versenden.
Ganz einfach: er wählte die für sich günstigste Versandart, da das Riskio ja sowieso an Dich übergeht. Er ist also nicht unbedingt dumm, nur sparsam.
Außerdem kommen viele Postbeamte bei unerfahrenen Kunden, die mit kleinen Paketen an den Schalter kommen, einfach auf die Idee zu sagen: "Das können wir auch als Pächchen schicken, ist billiger". Die Kunden meinen dann oft, es wär alles wie beim Paket nur der Preis wäre aufgrund der Größe geringer und viele Postbeamten klären einen nicht auf. Teilweise muss ich sogar energisch darauf bestehen, dass ich etwas als Paket schicken möchte, es gibt da so einige Spezies am Postschalter die meinen sie seien schlauer als der Kunde...
Du hättest schon den Versand als versicherte Sendung fordern müssen, würd ich sagen.
Ich setzt bei jeder Auktion und bei jedem Kauf immer den Vermerk rein, dass der Versand ausschliesslich als versichertes Paket zu erfolgen hat und dass ich das Risiko einer Beschädigung nicht trage, wenn die Verpackung nicht angemessen ist (da die Post-Versicherung bei unzureichender Verpackung nicht greift und ich nicht auf dem Schaden sitzenbleiben möchte).
Was habt ihr denn im Kaufvertrag ausgemacht. Versand? Übergabe durch den Verkäufer?
Kann die ganze Sache nicht auch so aussehen, daß er dir einen Vertrag reingewürgt hat, aber das Handy nie losgeschickt hat und einfach angegeben hat, er habe es als Päckchen losgeschickt.
So liegt er natürlich auf der sicheren Seite.
Wer wird ihm jetzt nachweisen, daß er das Handy nie losgeschickt hat?
Deshalb könnte er auch gesagt haben, daß er den Versand übernimmt und war nur froh, daß du keinen versicherten Versand gefordert hast.
Schau doch einfach mal, ob er noch irgendwelche Auktionen am laufen hat und da das Handy verscherbelt.
Es könnte natürlich auch sein, daß er nie ein Handy hatte.
..........sicherlich ist das alles nur Spekulation......
nicht böse sein, aber wer schickt schon geld an einen fremden ohne vorher die ware bekommen zu haben??? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von ViEnNaSpOoKy
nicht böse sein, aber wer schickt schon geld an einen fremden ohne vorher die ware bekommen zu haben??? :confused:
Ähhh, vielleicht so ziemlich jeder, der bei Ebay etwas kauft
Da läuft es praktisch ausschließlich über vorkasse!
Video machts möglich!
Also bei uns in den Postfilialen, haben die alle Videoüberwachung, wenn er das Paket wirklich aufgegeben hat, muss er natürlich auch auf einem der Bänder zu sehen sein. Fraglich ist halt nur, wie lange die Tapes aufbewahrt werden. Solltest gleich mal in der Postfiliale deines Vertrauens nachfragen.
C U da Semmal
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