ZitatOriginal geschrieben von zendel25
Kann ich mir nicht vorstellen das das nur für Neuwagen gilt. Das würde die ganze Sache ad absurdum führen.
Was glaubst du, wie sich die Eigentümer alter Autos auf die Barikaden stellen würden wenn ihr liebstes Kind teurer würde und diese dann direkt wieder mit dem Totschlagargument "Enteignung" ankämen? Also greift man auch hier zur Besitzstandswahrung und lässt die Altregelung langsam auslaufen. Und die Neuregelung halt demgemäß langsam, d.h. für alle Autos ab einem bestimmten Zeitpunkt, anlaufen.