ZitatOriginal geschrieben von Siemens-S45-
soweit ich weiss, kann dir erstmal nichts passieren...
erst nach der 2 oder 3. mahnung würde ich bezahlen, da es sonst Anwaltskosten, Schufaeinträge etc. gibt....
Achtung, das ist ein sehr gefährlicher Rat! Die Gesetzeslage hat sich geändert, was das beschleunigte Beitreiben von ausstehenden Forderungen anbelangt. Dies wurde auch hier im Forum schon gepostet, einfach mal die Suche anwerfen. Oder eben googeln.
Insbesondere kann Die Forderung hier auch nicht bestritten werden, der Gebührentatbestand wurde klar vereinbart. Also mein Rat: Nach Rechnungsstellung zahlen!
Gruß
muli