1&1 Rechtsfrage

  • Warum sollte 1&1 auf gute 62% bzw. sogar gute 52% ihrer Forderung einknicken, wenn die Forderung berechtigt wäre?


    Mit den AGB kann sich der RA von 1&1 seinen fetten Hintern abwischen, da nun mal nach § 312f BGB nicht Abweichendes zu Lasten des Verbrauchers bedingt werden kann.


    Hier sind bis zum Zugang des Widerrufs rein Vorbereitungshandlungen von 1&1 erbraucht worden, die mit einer Ausführung der Dienstleistung und damit einem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufrechts gar nichts zu tun haben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also 1und1 wird wohl nicht in die letzte Runde gehen (Mahnbescheid-Klage) und dies egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.


    Was geschehen wird, das du bei 1und1 auf eine Art Sperrliste des United Konzerns kommst, das heißt keine kostenpflichtigen Dienstleistungen
    von web.de,gmx.de und auch maxdome kannst du dann nicht nutzen.


    Schufaeintrag ist nur berechtigt bei unwiedersprochenen bzw. rechtmässigen Forderungen.


    War bei mir ähnlich, allerdings ging es da um web.de.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Wollte euch mal auf dem laufenden halten.


    Letzter Stand war,dass ich bei der Verbraucherzentrale war.
    15 Euro fürs Gespräch mit dem Anwalt,und ein Brief an 1&1 Anwalt.


    Danach bekam "mein" Anwalt ca. 5-6 Briefe,die dann an mich weitergeleitet wurden.
    Ich sollte einen neuen Termin bei der Verbraucherzentrale nehmen,was mich jedes mal 15 Euro gekostet hätte,so kann man auch Geld verdienen. :D
    Die Aufforderung von dem Gegner habe ich euch ja schon geschrieben,er ist mit den Forderungen seltsamerweise zurück gegangen.


    Jedenfalls,habe ich keinen weiteren Termin bei der Verbraucherzentrale wahr genommen,das war mir einfach alles zu blöd.Nach den 5-6 Briefen,ist jetzt seit guten 2 Monaten Ruhe.Keine lästige Post mehr. :D:)

  • und es geht wieder los :gpaul:


    jetzt liegt die forderung bei 105,71 euro.
    und einen brief zur beratung bei der verbrauchzerntrale habe ich auch bekommen,jedes mal zahlt man dafür 13 euro...werde ich natürlich absagen,sonst kann ich gleich irgendwann die forderung von dem rechtsanwalt bezahlen.


    ich werde dem noch schreiben,dass er mich endlich verklagen soll,diese lästigen briefe nerven langsam :gpaul: :D

  • Der automatische Verzicht auf das Widerrufsrecht bei 1&1 ist doch wenn ich mich recht erinnere rechtlich in der Grauzone ... gab es da nicht schon Gerichtsurteile, die 1&1 das um die Ohren gehauen haben ? Schonmal danach gegoogelt ?


    Sollte sich doch was finden lassen, das Du denen an den Kopf werfen kannst :D

  • Ich bin mir auch ziemlich sicher, das in der c't das schon abgehandelt wurde. Vielleicht nicht dieses, eher vorigen Jahr. Mal eine nette Mail an die Redaktion könnte da Klarheit schaffen.


    Na bitte wußte ich doch, Google ist mein Freund: >>klick<< War zwar eine Onlinebestellung, aber sonst identisch. Interessant auch der Mitschnitt von c't-TV


    bye Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Na bitte wußte ich doch, Google ist mein Freund: >>klick<< War zwar eine Onlinebestellung, aber sonst identisch. Interessant auch der Mitschnitt von c't-TV


    Darin ist alles gesagt!
    Wenn im Text auch etwas missverständlich ausgedrückt, im Video sagt der gute Glatzenmensch alles klar und deutlich - Vorausgesetzt er hat recht... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • So ähnlich hatte ich das auch in Erinnerung.


    Das sollte doch aber ein über die Verbraucherzentrale tätiger Anwalt wissen ... :rolleyes:


    Ich vermute ganz stark, das der 400 Euro Hotliner spätestens dann aufhört, Textbausteine zu verschicken, wenn er seinen Chef nach der Bedeutung einer angedrohten negativen Feststellungsklage durch den Anwalt des Kunden fragen muß :D

  • Ach ja :


    Auf Ratenzahlung niemals darauf eingehen.
    Denn dadurch wird die Forderung anerkannt.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Ich würde den Quark einfach zu den Akten legen... :rolleyes:
    [small]so wie die GEZ Briefe... [/small]
    Evtl. mußt du noch dem Mahnbescheid widersprechen, aber das dürfte es dann auch gewesen sein. ;)
    Einzig blöde ist daß du jetzt ja Schwierigkeiten haben wirst nen anderen Anschluß zu bekommen, da dein Port ja "vorreserviert" ist, oder?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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