Vertrag ist Vertrag
Hallo,
Verträge sind - falls nicht sittenwidrig - in der BRD gültig, auch wenn sie sehr alt sind. Also besenrein. Aber vielleicht den Vermieter fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er renoviert haben möchte. Es kann ja sein, daß noch ein neuerer Vertrag oder Zusatzvereinbarung abgeschlossen ist.
Grüße
Jürgen