Oma gestorben - wie muss Ihre Wohnung hinterlassen werden?

  • Hallo,


    meine Oma ist im Dezember gestorben, die letzten Wochen waren wir damit beschäftigt die Wohnung zu entrümpeln und alles einigermaßen sauber zu hinterlassen.


    Heute kam ein Brief vom Vermieter (http://www.gwg-wuppertal.de/) mit dem Hinweis, dass die Wohnung komplett renoviert werden muss - also tapezieren, streichen (auch die Heizkörper), etc.
    Im Mietvertrag (irgendwann aus den 50er Jahren) steht "besenrein hinterlassen".


    Wo genau könnten meine Eltern denn Informationen erhalten ob die Forderung des Vermieters rechtens ist?


    Wäre für Hinweise, Links oder sonstige Auskünfte dankbar.


    Grüße,
    KyleT

  • -- das war so mal falsch --
    (edit!)


    Natürlich von mir auch mein herzliches Beileid.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Ich glaube kaum, dass ihr die Wohnung eurer Oma Streichen müsst. Was wäre wenn sie keine Nachfahren hätte...Ihr habt mit dem Mietvertrag ja nichts zu tun. :rolleyes:


    Sehe ich auch so. Besenrein heisst Sauber machen und das war es.


    Ach ja, Herzliches Beileid!

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Ich glaube kaum, dass ihr die Wohnung eurer Oma Streichen müsst. Was wäre wenn sie keine Nachfahren hätte...Ihr habt mit dem Mietvertrag ja nichts zu tun. :rolleyes:


    Erben haften natürlich für vertragliche Verpflichtungen des Erblassers.


    Wurde der Mietvertrag denn seit den 50er Jahren nicht durch einen Änderungsvertrag modifiziert?


    Andernfalls reicht besenrein hinterlassen. Schäden wären natürlich ebenfalls zu beseitigen. Schönheitsreparaturenklausel, sofern überhaupt vorhanden, dürfte ebenfalls wegen eines starren Fristenplans unwirksam sein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Erst mal herzliches Beileid!


    Aber die Posts meiner Vorredner stimmen so nicht ganz.


    Natürlich haben deine Eltern etwas mit dem Mietvertrag zu tun, da sie als Erben in die Rechtsstellung deiner Oma eingetreten sind, §1922 BGB und §564 BGB. Demnach sind sie Mieter geworden, haben nach §580 BGB aber ein Kündigungsrecht.
    Aber das scheint ja hier nicht das Problem zu sein.


    Womit meine Vorredner allerdings Recht haben...
    Es hat in den letzten Jahren einige BGH Urteile gegeben, wonach viele (nicht alle) Renovierungsklauseln ungültig sind. Und wenn wirklich nur besenrein vereinbart wurde, dann muss in diesem Fall der Mieter die Wohnung ordentlich durchkehren, grobe Verschmutzungen beseitigen und Spinnweben entfernen. Die Fenster müssen dagegen nicht geputzt werden, auch wenn sie längere Zeit nicht gepflegt wurden.


    Wenn ihr euch unsicher seid, dann vereinbart eine Erstberatung beim Anwalt, die kostet nicht so viel Geld. Oder du schaust dich in einem Jura Forum um.


    Edit: zu langsam ;-)

  • Okay, ist ja krass. Ich dachte so ein Vertrag "kann übernommen" werden oder endet eben wenn der Mieter stirbt.

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  • Kann er ja auch: Einfach die Ausschlagung des Erbes fristgemäß erklären...

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  • Aber dann natürlich des ganzen Erbes :> Teilweise ausschlagen geht (leider oder zum Glück :P) nicht

    Hier stand eine Signatur.

  • Es gilt in der Regel, daß was in der aktuellsten Version des Mietvetrags steht.
    Und wenn das Besenrein ist, dann muß auch keine Renovierung vorgenommen werden!

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Moin!


    Am besten mal beim örtlichen Mieterverein nachfragen. Die Beratung ist meist mit einer ein- oder zweijährigen Mitgliedschaft verbunden, die aber nicht wirklich viel kostet. Außerdem unterstützt man damit einen guten Zweck!


    Gruß und viel Erfolg,
    Diet

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