SonyEricsson Support - ist das normal??

  • Hallo,
    ich habe seit März 08 ein K810, das mir eig. gute Dienste erweist und so. Hatte nun kürzlich Probleme mit dem Lautsprecher/Micro des Handys (andere Person hörte mich nicht, ich hörte mich doppelt und mit Rauschen) und habe es bei meiner lokalen Servicestelle eingebracht.


    Dort weiß man natürlich nicht, wie lange die Sache dauert, will mich aber informieren, wenn das Ding fertig ist. Was mich auf jeden Fall verwundert:


    1. die 15€ Gebühr die man zahlen soll, wenn die Reparatur nicht von der Garantie gedeckt werden sollte, und man das Handy daher nicht reparieren lassen will... das ist meiner Meinung nach eindeutig gegen das Gesetz (siehe BGB, ungerechtfertigte Benachteiligung).


    2. musste ich unterschreiben, dass das handy tiefe ritze und kratzer hat, sowohl am display als auch sonstwo. als ich nachfragte, wo die denn sein sollten (habe das handy seit märz sehr gut behandelt, immer mit displayschutzfolie etc.), hat man mir zwei kleine ritzen gezeigt, ganz oben, wo silber durchschien, das muss daher kommen, dass mein schlüssel in der gleichen hosentasche mal war. aber bei ebay hätte ich angegeben "praktisch keine oder nur sehr wenige kratzer - top zustand", daher kann ich wirklich nicht verstehen wie man auf "viele, tiefe kratzer" kommt. naja unterschreiben musst ichs, sonst wollte die dame es nicht annehmen. IST DAS NORMAL? Und warum diese Angaben? Machen die mir noch Ritzen rein? :(


    danke für eure antworten.. :)

  • Zu 1. das ist aber leider nicht ungewöhnlich und, ich denke, auch legal!


    Zu 2. Auch das ist normal, die wollen nur sicherstellen dass niemand nachher ankommt und behauptet der Schaden währe bei der Reparatur passiert.


    Zudem,
    ich würde die Reklamation immer über den Händler machen und die Gewährleistung in Anspruch nehmen!!!
    Da steht man sich oft besser als mit der Garantie beim Hersteller.

  • Re: SonyEricsson Support - ist das normal??


    Zitat

    Original geschrieben von petepablo
    1. die 15€ Gebühr die man zahlen soll, wenn die Reparatur nicht von der Garantie gedeckt werden sollte, und man das Handy daher nicht reparieren lassen will... das ist meiner Meinung nach eindeutig gegen das Gesetz (siehe BGB, ungerechtfertigte Benachteiligung).


    Kann ich mir nicht vorstellen. Das muss sich ja immerhin auch jemand angucken und der arbeitet ja auch nicht umsonst...

  • Zitat

    Original geschrieben von Andy2000xxl
    Auf jeden Fall zeugt es von einem miesen Service.

    Was genau? Diese Vorgehensweise ist Standard.


    Bei "_dug" nehmen sie sogar 19,95 €, wenn der Techniker einen User-Schaden feststellt und der Kunde es unrepariert zurück haben will. Ansonsten Kostenfreie Entsorgung.


    Und wie the_conscience schon schrieb: man will halt vermeiden, nachher in Regress genommen zu werden, wenn du selbst schon Kratzer in das Gerät gemacht hast. Ist wie bei nem Auto-Unfall; immer schön Protokoll führen, damit hinterher nicht was anderes behauptet wird.


    BTW: @TE warum meinst du handelt es sich um eine "ungerechtfertigte Benachteiligung"? Ist diese denn eingetreten? Nein. Damit soll nur sichergestellt werden, das der Techniker nicht auf den Kosten sitzenbleibt, die er im Normalfall vom Hersteller bekommt.
    Aber wenn festgestellt werden sollte, das der Schaden, den es zu beheben gilt, von dir verursacht wurde (also keine Gewährleistung/Garantieleistung ist), dann zahlst du halt auch dafür.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Naja. Es gibt eine Garantie, die oft nicht sehr weit von den Herstellern ausgelegt wird (ist ja auch klar). Wenn der Hersteller schon sagt "nö, ich reparier das nicht kostenlos", muss er für den versand (hin und zurück) aufkommen, das wurde bereits von gerichten entschieden. meiner meinung nach, muss der hersteller das in der preiskalkulation berücksichtigen, aber kann nicht einfach im nachhinein im schadensfall geld verlangen, wenn er meint, dass es nicht von der garantie gedeckt ist. den techniker, der sich das anguckt, muss er auch in der preiskalkulation für die produkte berücksichtigen.


    denn sonst gibt es ja einen trifftigen grund, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, wäre ja möglich, dass man 15€ zahlen muss (man selbst kann ja nicht feststellen ob garantiefall oder nicht). wenn es aber einen grund gibt, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, ist die garantie keine wirkliche garantie mehr und daher nicht wie vom gesetzgeber vorgeschrieben verbraucherschützend.

  • Zitat

    Original geschrieben von petepablo
    meiner meinung nach [...]

    Die zählt aber nicht ;)

    Zitat

    aber kann nicht einfach im nachhinein im schadensfall geld verlangen, wenn er meint, dass es nicht von der garantie gedeckt ist.

    Deswegen wird sowas auch schon im Vorfeld gemacht. Wenn der Kunde sein Gerät bei uns in die Reparatur geben will, weisen wir den Kunden vorher explizit darauf hin, das, falls eine Garantieablehnung erfolgt (bspw. durch unsachgemäße Behandlung), er die Kosten der Prüfgebühr zu tragen hat. Akzeptiert er das nicht (per Unterschrift), schicken wir das Gerät nicht ein, bzw. nehmen es gar nicht erst an.

    Zitat

    den techniker, der sich das anguckt, muss er auch in der preiskalkulation für die produkte berücksichtigen.

    Achso...also gleich das Gerät 20 € teurer machen, falls der Kunde das mal versehentlich fallen läßt, daraus ein Schaden entsteht, der nicht durch die Garantie/Gewährleistung abgedeckt ist - nur damit dann im nachhinein die Prüfgebühr nicht anfällt, oder wie? :rolleyes: :top:

    Zitat

    denn sonst gibt es ja einen trifftigen grund, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, wäre ja möglich, dass man 15€ zahlen muss (man selbst kann ja nicht feststellen ob garantiefall oder nicht).

    Ich gestehe, das ich den Satz nicht verstanden habe...

    Zitat

    wenn es aber einen grund gibt, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, ist die garantie keine wirkliche garantie mehr und daher nicht wie vom gesetzgeber vorgeschrieben verbraucherschützend.

    Wenn du selbst einen Schaden verursachst, so ist dieser (egal wo!) durch keine Garantie gedeckt. Es sei denn, du hast eine entsprechende Versicherung. Das hat nichts mit "Verbraucherschützend" zu tun. Sondern ist ein notwendiges "Übel", da sonst jeder Schlumpf 3x am Tag sein Handy tauschen lassen könnte - und auch würde...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Quindan,
    dem gibt es nichts hinzuzufügen un ich stimme voll zu!
    Ausführlich und sachlich gut erklärt :top:


    Wer es immer noch nicht verstehen will, der versteht es auch nicht bzw. weiß schlicht nicht, was Garantie und Gewährleistung bedeuten.


    Denen sei wikipedia z.b. ans Herz gelegt :cool:

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