Abercrombie & Fitch bei ebay verkaufen?

  • Mir hat der Fedex Fahrer bei $170 + $55 Versand 43€ "abgeknöpft" = ~210€ für 2 shirts, 1 polo und einen (wirklich endgeilen) Kapuzenpulli - die Summe wäre ich auch in Deutschland/bei Ebay quitt geworden


    Durch Bestellung bei a&f spart man kaum etwas, ist halt bequem ohne ewig Auktionen zu beobachten, man erhält aktuelle Ware, der Versand ist schneller als bei manchem Ebayer (Schnitt 3-4 Werktage) und man hat 100% Originale.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich


    Zoll,
    Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
    gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)
    zusätzlich zu entrichten.


    Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.


    Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.


    Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:


    alkoholische Erzeugnisse,
    Parfüms und Eau de Toilette,
    Tabak und Tabakwaren.
    http://www.zoll.de/faq/postver…ndex.html#internethandel1

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    abmahnungen sind nur im geschäftlichen verkehr möglich, dass heisst du musst gewerblich sein und genau HIER ist der knackpunkt


    Wo bitte steht geschrieben dass ich gewerblich sein muss, um ne Abmahnung zu bekommen?
    Ich bekam im Juli letzten Jahres ne Abmahnung (bin Privatverkäufer mit durchschnittlich 1 Artikel pro Monat bei ebay!!!)weil ich nen digitalen SatReciever mit dem man Pr*****e entschlüsseln kann (genauso hab' ich es in der Artikelbeschreibung beschrieben) angeboten hab und zwar zwecks Urheberrechtsverletzung.
    Kam ein schönes Einschreiben von ner Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, soviel dazu!
    Die Auktion wurde auch kurz vorher von ebay entfernt!
    MfG koebi

    Wunsch bleibt Wunsch Fee, also bück' Dich!

  • steht in § 14 Abs. 2 Markengesetz...


    zum thema geschäftlicher verkehr:


    Die Vorinstanz des BGH, das OLG Köln (OLG Köln, Urteil v. 18.03.2005, Az. 6 U 12/01) hatte aber zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, von anderen Rechtsgebieten freilich unbeachtet, im Jahr 2005 schon die kühne These aufgestellt, dass rein private Tätigkeiten zwar vom geschäftlichen Verkehr ausgenommen seien, der Verkauf durch Private bei Hinzutreten bestimmter Umstände durchaus geschäftsmäßig sein könne. Hiervon sei im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen - nicht notwendig gegen Entgelt - angeboten wird.


    Im letzten Satz liegt der Hase im Pfeffer. Denn im Internet werden Dinge immer einer unbestimmten Vielzahl von Personen „angeboten“.


    Legte man diese Definition dem im neuen 97a UrhG verwendeten Begriff des „geschäftlichen Verkehrs“ zugrunde, liefe die Vorschrift wohl völlig leer. Denn die von der Politik angeprangerten bösen Abmahner fischen zu einem überwiegenden Teil natürlich im Netz.


    Daher heißt es nun, die Entscheidung des BGH abzuwarten. Falls dort ein gleich strenger Maßstab an den geschäftlichen Verkehr angelegt würde, kann man den Abmahndeckel getrost vergessen.
    zitat: http://www.lampmann-behn.de/lb…m-geschaftlichen-verkehr/



    oder hier:


    http://www.internetrecht-rosto…r-verkehr-uwg-markeng.htm


    oder kurz definiert hier:


    http://www.biene-bea.de/cweb/c…20Eichamt%20Beiblatt2.pdf

  • Fakt ist ich wurde abgemahnt und musste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen obwohl ich Privatverkäufer bin!
    Gesetze hin oder her, wenn man abgemahnt wird, in meinem Fall wegen Urheberrechtsverletzung, dann zahlt Dir das kein Rechtsschutz (und ich habe sehr wohl einen Rechtsschutz)!
    Den Menschen möchte ich sehen der dann trotzdem vor Gericht zieht und die (eventuell anfallenden)Kosten auf sich nimmt!
    Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Stiefel!
    Ne ne Du, da zahlst Du schön brav, das kann ich Dir sagen...
    MfG koebi

    Wunsch bleibt Wunsch Fee, also bück' Dich!

  • Urheberrecht (koebi) vs. Markenrecht (hier).


    Darin liegt der Unterschied.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von koebi


    Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Stiefel!


    unser (un)rechtsystem hervorragend auf den punkt gebracht :top: :D

  • Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR


    Das mit dem Import ist mir neu? Sprichst du aus Erfahrung oder hast du davon gehört? Wer soll dich denn dann abmahnen? Der Zoll?


    Ich spreche aus Erfahrung (leider).
    Ich habe Ware in den USA bestellt.


    Die Anwälte Winterstein haben zu jener Zeit, wenn ich mich nicht irre, wie in dem in meinen Augen falsch dargestellten Artikel vom Handelsblatt nachzulesen, auch Privatkäufer abgemahnt, die in keinster weise etwas verbrochen haben.


    Laut Informationen der Zollstelle war ich kein einzelfall. Leider befürchte ich, dass nicht wenige die geforderte Summe von ca 2800 EUR (die genaue Zahl habe ich nicht mehr im Kopf) bezahlt haben.


    Heute bereue ich, keine negative Feststellungsklage eingereicht zu haben.

  • 2800€? Nicht schlecht, schon wieder ein Inspektion für den Dienst-Porsche drin...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Manchmal glaube ich ja das SPON hier mitliest und Themen aufgreift:


    Zitat

    Billige US-Dollar und günstige Angebote von US-Händlern - bei Ebay ersteigern viele Deutsche US-Waren. Doch der Zoll stoppt so manche Lieferung. Ist verdächtige Ed-Hardy-Markenbekleidung drin, bringt die Post dem Käufer dann statt der Ware eine Abmahnung.


    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,600953,00.html

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