ZitatOriginal geschrieben von ingo74
ich zitier mal meinen link oben:
"Grds. ist eine Abmahung nur möglich, wenn Sie geschäftsmäßig, also als Unternehmer, gehandelt haben. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob Sie selber angeben, dass Sie von privat verkaufen, sondern in welchem Umfang sie tatsächlich tätig werden. Hierfür müsste der Sachverhalt genauer bekannt sein, insbesondere wieviele Verkäufe Sie in welcher Zeit getätigt haben bzw. tätigen."
Wenn es denn so einfach wäre. Seine Schwester hat wochenlang mit den Anwälten verhandelt. Sie kommt selbst aus der Richtung, aber da kann man scheinbar recht wenig machen, außer man lässt sich auf ein Verfahren ein..