ZitatOriginal geschrieben von ingo74
les ich da gerade raus, dass man, wenn man markennamen wie diesel, adidas, yamaha, dell, a&f etc in der artikelbeschreibung - dh man nennt den gegenstand bei seinem namen - verwendet, gegen das markenschutzgesetz verstößt..? das bedeutet ich schreibe nur noch - verkaufe auto, computer fernseher, t-shirt, pullover etc..?
was ist denn das für ein scheiß... :flop:
IMHO darfst du schon den (Marken)namen verwenden. Wenn du ein Original-Adidas-T-Shirt verkaufst, kannst du schrieben "Adidias-T-Shirt". Plagiate darfst du so oder so nicht verkaufen, das schlägt sich das höchtens noch in der Höhe der Abmahnungssumme nieder ob du "Adidas" erwähnt hast. Verkaufst ein NoName-T-Shirt darfst du nicht schrieben "sieht aus wie Adidas" "ala Adidas" oder sonstirgendwie.
Solange ganze Stämme von Rechtsanwälten leben, wird sich daran leider nichts ändern. Dummerweise hat unsere Politik wenig Interesse solche Umstände zu unterbinden und die Gesetze anzupassen. Liegt vielleicht auch daran das unter Politikern eine gute RA-Quote zu finden ist ;D
MfG Kai