Zitatund in deinem fall zählst du, oder wer auch immer, mit mehr als 30 Artikel zu den gewerblichen verkäufern...
Eben nicht. Ich bin und bleibe Privat-Verkäufer. Aber genau da liegt ja das Problem.
Wenn ich meine gebrauchten Artikel verkaufe, dann ist das noch lange nicht gewerblich.
Aus Deinem Text:
Zitateine Vielzahl von Transaktionen als Verkäufer innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (nach LG Berlin ca. 40 innerhalb von 5 Monaten)
in 5 Monaten 40 Artikel zu verkaufen, wenn man einen Umzug vor sich hat oder man Klamotten loswerden will, weil man abegnommen/zugenommen hat als Beispiel, klassifiziert einen das noch lange nicht als gewerblichen Verkäufer, vorallem weil diese Menge leicht zu schaffen ist in diesem Zeitraum.
Daher meinte ich, dass es immer nur für einen Fall gelten kann und nicht grundlegend. Daher ist es gefährlich zu sagen:
5 Teile im Monat ist okay, 10 nicht, weil das eben von Fall zu Fall anders entschieden wird. Zudem kommt auch noch der gegnerische Anwalt und Auftraggeber, die auch noch entscheiden, ob sie das weiter verfolgen wollen obwohl es "bloß" 5 Teile waren oder nicht. Bei einem anderen entscheiden sie bei 10 Teilen, dass es nicht weiter verfolgt wird, aus welchen Gründen auch immer.
Vorallem kommt es ja nicht nur darauf an ob Du nur A&F verkaufst, sondern genrell Klamotten (Beispiel oben). 1 Teil A&F, 5 Teile unterschiedliche Marken. Selbst das kann dem Anwalt schon einen Grund liefern, Dich als gewerblichen Verkäufer zu sehen.