Abercrombie & Fitch bei ebay verkaufen?

  • Zitat

    und in deinem fall zählst du, oder wer auch immer, mit mehr als 30 Artikel zu den gewerblichen verkäufern...


    Eben nicht. Ich bin und bleibe Privat-Verkäufer. Aber genau da liegt ja das Problem.


    Wenn ich meine gebrauchten Artikel verkaufe, dann ist das noch lange nicht gewerblich.


    Aus Deinem Text:

    Zitat

    eine Vielzahl von Transaktionen als Verkäufer innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (nach LG Berlin ca. 40 innerhalb von 5 Monaten)


    in 5 Monaten 40 Artikel zu verkaufen, wenn man einen Umzug vor sich hat oder man Klamotten loswerden will, weil man abegnommen/zugenommen hat als Beispiel, klassifiziert einen das noch lange nicht als gewerblichen Verkäufer, vorallem weil diese Menge leicht zu schaffen ist in diesem Zeitraum.


    Daher meinte ich, dass es immer nur für einen Fall gelten kann und nicht grundlegend. Daher ist es gefährlich zu sagen:


    5 Teile im Monat ist okay, 10 nicht, weil das eben von Fall zu Fall anders entschieden wird. Zudem kommt auch noch der gegnerische Anwalt und Auftraggeber, die auch noch entscheiden, ob sie das weiter verfolgen wollen obwohl es "bloß" 5 Teile waren oder nicht. Bei einem anderen entscheiden sie bei 10 Teilen, dass es nicht weiter verfolgt wird, aus welchen Gründen auch immer.
    Vorallem kommt es ja nicht nur darauf an ob Du nur A&F verkaufst, sondern genrell Klamotten (Beispiel oben). 1 Teil A&F, 5 Teile unterschiedliche Marken. Selbst das kann dem Anwalt schon einen Grund liefern, Dich als gewerblichen Verkäufer zu sehen.

  • das problem ist, dass das nicht richtig abgegrenzt ist und wohl immer eine einzelfallentscheidung ist..


    was ich jedoch aus allen artikeln, beratungen und urteilen rauslesen kann ist, dass selbst wenige verkäufe reichen, um als gewerblicher eingestuft zu werden - das lässt für mich den schluss zu, wenn du im bereich ein oder zwei, oder vllt 3 artikel pro monat verkaufst und das nicht jeden monat, dann bist du privater - sobald du mehr verkaufst, im bereich von 10+ und egal was, dann wirst du zu den gewerblichen gezählt...


    wo man da die grenze zieht, hab ich noch nich raus, aber wenn ich nur ein oder zwei pullover von einer marke verkaufe und nur ab und zu und nicht jeden monat, dann gehöre ich auf jedenfall zu den privaten und bin mit abmahnung etc nicht zu bekommen..


    so erklärt sich mir das im moment...

  • In meinen Augen noch immer unlogisch.


    Wenn man jetzt, wie in brasax seinem Fall, seine 10 oder 15 und seien es 30 gebrauchte Klamotten welche man "ausmisten" will, in ein oder zwei Monaten verkauft zählt das als gewerblicher Handel?


    Also müßte man ja seine Klamotten innerhalb von z.B. 4 - 6 Monaten verkaufen, zu jeweils 5 Stück oder so, um nicht automatisch als gewerblicher Händler zu gelten.


    Und ich wette, wenn die mitbekommen das man alle paar Monate 5 Klamottenstücke verkauft kriegt man genauso gut eins auf'n Deckel.


    Ich weiß ja nicht aber um es mal milde auszudrücken, das ist doch fernab jeglicher Realität.


    Das es so etwas gibt ist doch echt traurig, wobei ich eigentlich ganz gern mal das ein oder andere A&F Teil kaufe.

  • naja - DAS ist unsere rechtsprechung, a&f nutzen die nur konsequent aus..
    mitlerweile haben sich anwälte darauf spezialisiert, ebay-verkaufer aus allen möglichen grunden abzumahnen und so richtig geld zu kassieren und all das lässt unser rechtssystem zu..


    google mal markenrecht, abmahnungen, privatverkauf und ebay - was man da liest mag man kaum glauben...

  • ingo74: Willst du es nicht verstehen?


    Es ist für Erste ziemlich unerheblich, wieviele Stücke verkauft werden. Auch als Verkäufer nur eines Teils von A&F konnte/kann man in den Genuss einer Abmahnung kommen. Und das reicht an Ärger für den juristisch unbedarften Bürger völlig aus.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
      ingo74: Willst du es nicht verstehen?


    Es ist für Erste ziemlich unerheblich, wieviele Stücke verkauft werden. Auch als Verkäufer nur eines Teils von A&F konnte/kann man in den Genuss einer Abmahnung kommen. Und das reicht an Ärger für den juristisch unbedarften Bürger völlig aus.


    nein - genau DAS will ich nicht verstehen..!
    wo steht das, dass das rechtens ist..? abmahnungen sind nur im geschäftlichen verkehr möglich, dass heisst du musst gewerblich sein und genau HIER ist der knackpunkt - es ist eben nicht unerheblich wieviele stücke du verkaufst und nur weil a&f wohl anscheinend alle abmahnt, bedeutet das nicht, dass die im recht sind...


    ich glaub allein um das auszuprobieren, würd ich meinen pulli fast schon verkaufen..


    wieso hat da der verbraucherschutz noch nicht aufgeschaltet..?

  • Ich habe nicht behauptet, dass sie in diesem Fall rechtens sind! Ich wiederhole nur immer wieder, dass auch ein offensichtlicher Privatverkäufer nicht unbehelligt bleiben muss. Schließlich verdient man mit solchen Abmahnungen eine Menge Holz.


    Ganz im Gegenteil gehe ich da auch von Mißbräuchlichkeit aus.


    Aber: Ist man ersteinmal im Visier, muss man sich rechtfertigen, ohne RA geht dann für den Laien nichts mehr. Andernfalls kommt es regelmäßig zu einer einstweiligen Verfügung, teilweise sogar ohne mündliche Verhandlung. Und dann ist die Kacke richtig am Dampfen.


    A&F bei ebay zu verkaufen kann unabhängig vom Umfang ein erhebliches Kostenrisiko verursachen. Vom Zeitaufwand und Ärger mal ganz abgesehen.


    Wer also nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt bzw. einen RA in seiner Familie hat, sollte von solchen Aktivitäten Abstand nehmen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich habe nicht behauptet, dass sie in diesem Fall rechtens sind! Ich wiederhole nur immer wieder, dass auch ein offensichtlicher Privatverkäufer nicht unbehelligt bleiben muss. Schließlich verdient man mit solchen Abmahnungen eine Menge Holz.


    das ist der knackpunkt bei ebay insgesamt - ein falsches wort, bild etc in der beschreibung und ein "findiger" anwalt und es wird teuer....

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