ZitatOriginal geschrieben von TheTEXTOR
Aber es ist doch lediglich ein Artikel???
Das reicht doch, um an deine Daten zu kommen.
Sie müssen ja nicht alle von dir angebotenen Waren in den Händen halten, es reicht, wenn A&F nachweisen kann, dass du diese angeboten hast. Und das können sie, auch ohne die restlichen zu kaufen.
Ein solcher Testkauf ist übrigens eine ganz übliche Methode, um an die Daten des Rechteverletzers zu kommen.
Nochmals: A&F beruft sich auch bei privaten Verkäufen auf eine Verletzung ihrere Markenrechte. D.h., den Ärger mir Abmahnung usw. kann man sehr wohl auch als privater Verkäufer einzelner Gebrauchtware von A&F, die original ist bekommen.
Ob tatsächlich auch beim privaten Verkauf eine Rechtverletzung vorliegt, ist dann schon die zweite Ebene. D.h. man braucht i.d.R. einen fundierten RA um sich erfolgreich zur Wehr setzen zu können.