Abercrombie & Fitch bei ebay verkaufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR
    Aber es ist doch lediglich ein Artikel???


    Das reicht doch, um an deine Daten zu kommen.


    Sie müssen ja nicht alle von dir angebotenen Waren in den Händen halten, es reicht, wenn A&F nachweisen kann, dass du diese angeboten hast. Und das können sie, auch ohne die restlichen zu kaufen.


    Ein solcher Testkauf ist übrigens eine ganz übliche Methode, um an die Daten des Rechteverletzers zu kommen.


    Nochmals: A&F beruft sich auch bei privaten Verkäufen auf eine Verletzung ihrere Markenrechte. D.h., den Ärger mir Abmahnung usw. kann man sehr wohl auch als privater Verkäufer einzelner Gebrauchtware von A&F, die original ist bekommen.


    Ob tatsächlich auch beim privaten Verkauf eine Rechtverletzung vorliegt, ist dann schon die zweite Ebene. D.h. man braucht i.d.R. einen fundierten RA um sich erfolgreich zur Wehr setzen zu können.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Irgendwie leuchtet mir nicht ganz ein, auf welcher Grundlage die einem verbieten können, originale u. dann gebrauchte A&F Klamotten welche z.B. im richtigen A&F Store gekauft wurden, weiter zu verkaufen.

  • mir auch nicht, deswegen frag ich ja.. im internet findeste nur dass die die gewerblichen händler verbieten wollen...

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Wahrscheinlich.


    Mein Kumpel musste bei der Aktion damals knapp 700,- Euro zahlen, da seine Schwester ihn unterstützt hatte. Hauptgrund für die geringe Gebühr war wohl, dass es sich um eine Massenabmahnung gehandelt hat und somit sich der Streitwert reduziert hat. Die Anwälte werden sich das wohl gemerkt haben und werden anders vorgehen.


    Wobei ich es eine Frechheit finde, dass man Gebrauchtwaren nicht verkaufen darf.. :mad:


    Brasax, wieviel Artikel hat dein Kumpel verkauft/ angeboten?

  • Zitat

    Original geschrieben von PRIZMA
    Irgendwie leuchtet mir nicht ganz ein, auf welcher Grundlage die einem verbieten können, originale u. dann gebrauchte A&F Klamotten welche z.B. im richtigen A&F Store gekauft wurden, weiter zu verkaufen.


    Ich denke, die meisten sind schon bedient, wenn sie einen solchen Schrieb erhalten.


    Wer also nicht die Muße hat, sich anschließend dagegen zu verteidigen, sollte es halt einfach bleiben lassen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    mir auch nicht, deswegen frag ich ja.. im internet findeste nur dass die die gewerblichen händler verbieten wollen...


    Es wurden/werden definitiv auch private Anbieter einzelner Stück abgemahnt, siehe z.B:


    http://www.internetrecht-rosto…ombie-fitch-abmahnung.htm

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR
    Brasax, wieviel Artikel hat dein Kumpel verkauft/ angeboten?


    Ich glaube insgesamt 10 Shirts und Jumper..


    Er ist zu der Zeit umgezogen und hat einfach alles, was er nicht mehr braucht rausgehauen, damit er es nicht mit umziehen muss. Aus den Angeboten war ganz klar ersichtlich, dass er alte Sachen verkauft, da sind halt einen Haufen T-Shirts, Hosen etc. angefallen. Alles war in derselben Größe, also eher unwahrscheinlich, dass man da von gewerblichem Handel ausgehen könnte..

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Ich glaube insgesamt 10 Shirts und Jumper..


    Er ist zu der Zeit umgezogen und hat einfach alles, was er nicht mehr braucht rausgehauen, damit er es nicht mit umziehen muss. Aus den Angeboten war ganz klar ersichtlich, dass er alte Sachen verkauft, da sind halt einen Haufen T-Shirts, Hosen etc. angefallen. Alles war in derselben Größe, also eher unwahrscheinlich, dass man da von gewerblichem Handel ausgehen könnte..


    ich zitier mal meinen link oben:
    "Grds. ist eine Abmahung nur möglich, wenn Sie geschäftsmäßig, also als Unternehmer, gehandelt haben. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob Sie selber angeben, dass Sie von privat verkaufen, sondern in welchem Umfang sie tatsächlich tätig werden. Hierfür müsste der Sachverhalt genauer bekannt sein, insbesondere wieviele Verkäufe Sie in welcher Zeit getätigt haben bzw. tätigen."

  • Zitat

    Ich denke, die meisten sind schon bedient, wenn sie einen solchen Schrieb erhalten. Wer also nicht die Muße hat, sich anschließend dagegen zu verteidigen, sollte es halt einfach bleiben lassen.


    Vielleicht ist es ja gar nicht so rechtens, was die Herrn Anwälte von A&F da meinen.


    Aber Du hast schon recht, die meisten werden gar nicht die Zeit, das Geld und die Lust haben sich auf solch eine Konfrontation einzulassen.

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