Zweitwohnsitz <> Erstwohnsitz

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem. Ich wohnte bisher mit meiner Freundin in X. Bin nun aus beruflichen Gründen nach Y gezogen behalte aber die Wohnung mit meiner Feundin. Zumindest für die nächsten 1-2 Jahre, danach wird sich entscheiden ob wir gemeinsam umziehen oder ich zurück nach X gehe oder nochmal was anderes, je nach Situation.


    Nun habe ich mich in Y als Zweitwohnsitz angemeldet, da ich mir hauptsächlich den Stress mit der ganzen Ummelderei, inkl. Auto, GEZ, etc. pp. ersparen möchte. Zumal der u.U. in zwei Jahren wieder fällig wird. Nun will die Stadt natürlich, dass ich mich als Erstwohnsitz anmelde, da es ja hier um Geld geht.


    Ich hab angegeben, dass ich Montags nach Y fahre und Freitags zurück nach X. Ausserdem werde ich alle Ferien (30 Tage) und Feiertage in X verbringen. Trotzdem besteht die Stadt darauf, dass ich den Erstwohnsitz bei Y anmelde. Nun meine Frage: wie kann ich das verhindern? Meine Freundin und ich sind bisher weder verlobt noch verheiratet, aber in X als Lebensgemeinschaft eingetragen (formlos, war für den Mietvertrag nötig, da geförderte Wohnung) und Mitglied bei der Wohnbaugenossenschaft von der unsere Wohnung ist. Hilft das irgendwie?


    Grüße und Danke vorab
    bs

  • Du solltest der Stadt Y erklären, daß Dein Lebensmittelpunkt nach wie vor in X ist und Dich Du nur wegen Erfüllung Deines Arbeitsvertrages an den tatsächlichen Arbeitstagen in Y aufhältst und sonst eben nicht.
    Die müssen Dir das glauben oder das Gegenteil beweisen.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Leg der Stadt Y glaubhaft dar das dein Lebensmittelpunkt in X liegt. Hat ja auch schon .me so geschrieben.
    AFAIK solltest du dazu 4 Nächte in X verbringen. Also von Montag Vormittag bis Donnerstag Abend in Y sein.
    Ich musst damals entsprechende Nachweise erbringen (Vorlesungsplan mit freiem Freitag) um das glaubhaft zu machen.


    Macht alles natürlich nur Sinn wenn keine 2. Wohnsitzsteuer fällig wird. Sollte die fällig werden empfiehlt es sich dann doch den Erstwohnsitz zu verlegen.


    Steuerliche Gründe bitte auch entsprechend berücksichtigen.

  • Ein kurzer Blick ins Gesetzt beseitigt manchen Zweifel:
    http://bundesrecht.juris.de/mrrg/__12.html


    Soweit ich das recherchiert habe ist "Lebenspartnerschaft" nicht gleich außereheliche Lebensgemeinschaft sondern der Ehe vergleichbares System bei Homosexuellen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ein kurzer Blick ins Gesetzt beseitigt manchen Zweifel:
    http://bundesrecht.juris.de/mrrg/__12.html


    Soweit ich das recherchiert habe ist "Lebenspartnerschaft" nicht gleich außereheliche Lebensgemeinschaft sondern der Ehe vergleichbares System bei Homosexuellen.


    Ist aber doch vollkommen egal?!
    Die (neue) Stadt will das Geld für den neuen Einwohner und zickt rum.
    Einmal klar sagen wo die Hauptwohnung IST (Stichwort Schwerpunkt der Lebensbeziehungen) und nicht fragen, wie die es gerne hätten, dann sollte das Ganze kein Problem sein.

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  • hast du ins Gesetzt geschaut?
    Meine Erfahrung bestätigt das es als nicht verheirateter nicht möglich ist sich als Zweitwohnsitz am Ort seiner Arbeit anzumelden.


    Rein Steuerlich konnte ich das ganze trotzdem positiv abwickeln ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Hi,


    erstmal Danke für die Antworten. Stimmt, knocker, in dem Thread hab ich auch mitgemischt... :)


    Mmmh, mir fällt gerade ein, dass ich in Y bereits den Zweitwohnsitz angemeldet habe. Ich habe nur nachträglich ein Schreiben erhalten, dass der Zweitwohnsitz so nicht sein kann. Muß ich denn hier noch reagieren? Also ich hab so ein Formular Anmeldebestätigung im Amt ausgefüllt und mit Stempel/Unterschrift der Gemeinde als Kopie erhalten. Kann mir dann überhaupt noch etwas passieren? Muß dazu sagen, angemeldet hab ich mich in einem Ortsteil, das eigentliche Schreiben kommt jetzt von der Hauptgemeinde.


    Die Stadt meint, ich soll mich zum Statuswechsel nochmal vor Ort einfinden. Was kann mir denn hier passieren wenn ich das nicht tue?


    Es geht ja nicht um das steuerliche, das wird wohl separat geführt. Stand auch in einem Schreiben der Stadt Y drin.


    Und nochmals Danke für alle Antworten und Eure Hilfe!


    bs


  • Also wenn ich damals dieses Schreiben bzw. Bestätigung bekommen hätte, würde ich da mit Sicherheit nicht nochmal vorstellig werden, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Du hast Dich dort angemeldet und damit Deine Pflicht erfüllt, Punkt.
    Da es für eine Erstwohnsitzanmeldung mehr Kohle gibt, sollte klar sein, warum Du Dich dort nochmal melden sollst. Aber das wurde ja im anderen Thread auch schon besprochen. ;)

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