Schnee und Glatteis: Fragen rund um die Räumpflicht

  • Ne da war keine Schneise frei geschaufelt.


    Zitat

    insofern sind die Chance da im Gespräch mit der Bank direkt evtl. sogar besser.


    Und wie das Gespräch führen?Eine geringe Wiedergutmachung würden die doch gar nicht machen.Aus Angst es würde als Schuldzugeständniss gewertet.


    Oder abwarten was die Krankenkasse erreicht?Dir haben uns ihren üblichen Fragebogen gesand, um zu sehen ob sie die Behandlungskosten wieder z.T rein bekommen.
    Die Krankenkasse dürfte doch anwaltlich besser aufgestellt sein als wir und auch einen längeren Atem haben und dürften mitunter auch Erfahrungswerte,für solche Ereignisse besitzen.


    An dieser Stelle erst einmal ein danke schön an euch von mir für eure guten und hilfreichen Gedanken die ihr hier postet.

    Life is too short to be small.

  • So den...habe die Sparkasse den Unfall schriftlich geschildert und war auch in der Filiale.


    Es kam kein Einwand von ihnen,das sie ihre Streupflicht nachgekommen sind oder das die Streupflicht erst später begann an dem Tag.Keine Rechtfertigung.


    Kam ein Brief mit einer Entschuldigung und das sie den Fall ihrer Haftpflichtversicherung vortragen.


    Die werden wahrscheinlich nach Ausreden znd Entschuldigungen suchen,aber von der Sparkasse an sich kam kein Einwand.

    Life is too short to be small.

  • Natürlich kam da von der Sparkasse kein Einwand, da sie sich zu der Sache auch nicht einlassen soll.


    Grund: Die Haftpflichtversicherung reguliert entweder einen entstandenen Schaden - oder sie wehrt eine Forderung (kostenfrei für den Versicherten) ab, sofern sie sie für unberechtigt hält. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, keine Frage - aber dieser Streit findet dann zwischen Versicherung und Anspruchsteller statt und nicht zwischen dem Versicherten und dem Anspruchsteller.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Die werden wahrscheinlich nach Ausreden znd Entschuldigungen suchen


    Genauso wie das Gespräch mit der Sparkasse sowieso keinen Sinn hatte? ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Es kam kein Einwand von ihnen,das sie ihre Streupflicht nachgekommen sind oder das die Streupflicht erst später begann an dem Tag.Keine Rechtfertigung.


    Kam ein Brief mit einer Entschuldigung und das sie den Fall ihrer Haftpflichtversicherung vortragen.


    Die werden wahrscheinlich nach Ausreden znd Entschuldigungen suchen,aber von der Sparkasse an sich kam kein Einwand.


    Und was hättest Du erwartet? Dass die sofort "alles zugeben" und Dir bzw. Deiner Frau eine Entschädigung garantieren? Sie haben sich immerhin schon mal entschuldigt, denn selbst das wäre ja nicht zwingend notwendig gewesen, es hätte auch ein 2-Zeiler gereicht in dem man den Eingang Deines Schreibens bestätigt und auf die Einschaltung der Versicherung verweist.


    Mal davon ab: Was soll der Angestellte XY auch zum Sachverhalt beitragen können? Hat bestimmt ja nicht jeder Mitarbeiter den vollen Überblick wie das mit der Streupflicht hausintern geregelt ist.


    Und wie Sebastian schreibt: Dass sich die Sparkasse inhaltlich nicht zur Sache äußert ist vollkommen normal (und auch richtig) ebenso ist eine Rechtfertigung nicht angebracht noch bringt sie dich irgendwie weiter.


    Ansprechpartner für Dich ist dann nun mal die Versicherung welche irgendwann nach Prüfung des Sachverhalts auf Dich zukommen wird. Und auch wenn eurer Verärgerung über den Unfall sicherlich verständlich ist:


    So wie sich die Sachlage darstellt, muss die Versicherung gar nicht groß nach "Ausreden" suchen, da der Unfall außerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums der Räumpflicht passiert ist.


    Sei also nicht entäuscht wenn ihr nur einen kurzen 3-Zeiler von der Versicherung bekommt, in dem ein Schadensersatzanspruch kurz und knapp abgebügelt wird da man nach Prüfung des Sachverhalts zu der Erkenntnis gekommen sei, dass zum Zeitpunkt des Unfalls keine Räumpflicht des Versicherten bestanden habe indem man auf die Uhrzeit und die geltende "Räumverordnung" verweist.


    Das die anderen "Argumente" es sei auch am Vorabend oder nach 9 Uhr nicht geräumt gewesen


    a) nur schwer gerichtsfest zu beweisen sind und
    b) ingesamt juristisch auch auf einem sehr schmalen Brett stehen


    ist Dir hier ja bereits ausführlich dargelegt worden. Wenn die Versicherung also erwartungsgemäß ablehnt müsst ihr euch halt überlegen ob sich der Stress und Aufwand lohnt hier dann weitere (juristische) Schritte einzuleiten bei denen ein positiver Ausgang auch eher ungewiss sind, oder ob ihr nicht lieber einen Haken an die Sache macht und ihr euch auf die Genesung und Reha Deiner Frau konzentriert.

  • Erstmal deiner Frau gute Besserung.


    Ich sehe hier keine Verletzung der Räum- Streupflicht.
    Warum? 1. Es ist vor der in der Gemeindeordnung angegebenen Zeit passiert. 2. Wenn Schnee gelegen hat, hätte Sie damit rechnen können bzw. müssen das es klatt ist.
    Die Sparkasse selber wird auch nicht Räumen. Einen angestellten Hausmeister haben die Banken meistens nicht, sondern geben diese "Dienste" an selbständige Unternehmen ab.
    Dieses wird sich auf die Ortssatzung berufen. Dann wirst du Zeugen brauchen, die den Sturz deiner Frau gesehen haben, bezeugen können, daß es nur an dieser Stelle "Winter" war und sie auch für das Wetter geeignete Schuhe getragen hatte. Wenn die Streitereien weiter gehen, könnte sicherlich ein Anwalt auf die Frage kommen, ob deine Frau nicht zu diesem Zeitpunkt aus einer Bar gekommen ist und noch etwas Geld benötigt hat. Hatte Sie zu diesen Zeitpunkt 0,0% und wer kann das bezeugen?
    Hast du eigentlich schon versucht rauszubekommen, zu wem der "Tatort" gehört? Liegt dieser in der Hand der Sparkasse (Seitenzugang-Hof (Privatgrundstück)) oder steht dieser unmittelbar auf einem Grundstück, welcher der Stadt/Gemeinde gehört?
    Es kann auch sein, daß ihr euch durchklagt, Recht bekommt und der zuständige "Schneeräumer" dann keine Haftpflichtversicherung für solche Fälle hat. Dann habt ihr die ganze Zeit unnötige Kosten und monatelang nur Streß gehabt.


  • Ich denke auch, die Chancen, dass die Versicherung aus Kulanz ihre Taschen öffnet, sind sehr gering.


    Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Werl muss auch erst dann geräumt werden, wenn der Schneefall beendet ist, schneit es beispielsweise den ganzen Tag, muss der Schnee nicht entfernt werden! Hat mir H.P. gerade noch einmal telefonisch bestätigt. Was eure Chancen auch nicht gerade erhöht, ich meine mich erinnern zu können, dass es gerade am Jahresanfang stundenlang schneite.


    Fand der Unfall vor der Hauptgeschäftsstelle in der Innenstadt statt?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Danke für die Genesungswünsche.


    Nein der Unfall war vor der Filiale in Büderich.
    Zeugen sind vorhanden und die Schuhe hatten massig Profi.
    Das die Räumpflicht am kompletten Wochenende vernachlässigt
    wurde lässt sich durch duzend Zeugen belegen.Nur das Zeitfenster
    von 9:00 am Sonntag sehe ich als Problem.


    Egal was die Haftpflicht schreibt lasse ich das dann von einem
    Anwalt prüfen.

    Life is too short to be small.

  • Hole den Thread mal hoch:


    wir haben vor dem Haus (Sackgasse, Spielstrasse) keinen eigentlichen Bürgersteig im klassischen Sinne. Unser Grundstück geht direkt in die Strasse über. Aufgrund einer Verkehrsberuhigungsinsel gibt es auch keinen durchgehenden "Weg" der Strasse entlang an unserem Haus vorbei.
    Diese Insel ist aber erst etwa ab Mitte des Grundstücks, etwa auf Höhe des Wegs zur Haustür, welcher sich dann schon auf unserem Grundstück befindet.
    Die Stadt macht "natürlich" hier im Wohngebiet rein gar nichts, daher ist auch auf der Strasse (für mich ist das Strasse und kein Gehweg!) nicht geräumt. Ich habe nur auf meinem eigenen Grundstück geräumt.
    Vorhin lief eine ältere Dame vorbei und meckerte (hat mich wohl nicht gesehen) "Die haben hier ja noch nicht einmal gestreut!".
    Dabei fiel mir auf, dass die gesamte Nachbarschaft auch einen ca. 1,5m breiten Streifen vor ihren Häusern auf der Strasse (Strass nach meiner Definition) geräumt haben und wir das einzige Haus sind, bei dem es diesen Streifen nicht gibt.


    Die Frage ist nun: muss ich dort auch räumen oder haben die Nachbarn das entweder unwissentlich oder absichtlich - den Passanten gegenüber freundlich gestimmt - geräumt?
    Ich werde mal ggü. und nebenan fragen, wenn ich sie sehe.
    Aber ich finde es lustig, dass ich nicht nur den direkten Weg von der Strasse zu unserer Haustür, sondern auch noch auf der Strasse, die zweifelsohne doch wohl eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt (die gar nicht räumt!), auch noch räumen soll.


    Ich werde auch mal bei der Stadt anfragen, um es konkret zu wissen.
    Bis dahin fände ich es interessant, mal Eure Meinungen und Erfahrungen zu lesen.


    Falls Ihr Bilder sehen wollt, kann ich gerne mal welche machen und einstellen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Das ist üblicherweise in einer kommunalen Satzung geregelt. Dort ist häufig vorgesehen, dass in Straßen ohne Gehwege ein entsprechender Streifen in der Breite x (üblicherweise 1 m) von den Anliegern zu räumen ist. In kleinen Stichstraßen kann sogar die Räum- und Streupflicht komplett, d.h. für die gesamte Straße bei den Anliegern liegen.


    Wenn bei Euch üblicherweise die Gemeinde also nicht streut bzw. räumt und etwa auch die Straße nicht reinigt, scheint mir ein solcher Fall vorzuliegen.

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