Ne da war keine Schneise frei geschaufelt.
Zitatinsofern sind die Chance da im Gespräch mit der Bank direkt evtl. sogar besser.
Und wie das Gespräch führen?Eine geringe Wiedergutmachung würden die doch gar nicht machen.Aus Angst es würde als Schuldzugeständniss gewertet.
Oder abwarten was die Krankenkasse erreicht?Dir haben uns ihren üblichen Fragebogen gesand, um zu sehen ob sie die Behandlungskosten wieder z.T rein bekommen.
Die Krankenkasse dürfte doch anwaltlich besser aufgestellt sein als wir und auch einen längeren Atem haben und dürften mitunter auch Erfahrungswerte,für solche Ereignisse besitzen.
An dieser Stelle erst einmal ein danke schön an euch von mir für eure guten und hilfreichen Gedanken die ihr hier postet.