Schnee und Glatteis: Fragen rund um die Räumpflicht

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Nicht mehr 7.30 Uhr in Bonn?


    So ist es.


    Hier mal als Zitat von der Bonner Internet Seite:


    Grundstücksanlieger müssen den in der Zeit von 07.30-20.00 Uhr und in den Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen.
    Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind bis 07.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.


    Gruß Coltan


    PS: Danke für den Hinweis, schade das das auch alles war.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Ich haeng mich hier mal dran, wir haben ein Haus in einer 30er Zone, zu unserem (und dem Nachbarhaus) fuehrt ein kleiner Weg von der eigentlichen Strasse, 20 m vielleicht. Der gehoert uns und 3 anderen Grundstuecken zu jeweils 25%. Einen Buergersteig gibt es nicht - wie sieht das dann mit Raeumen aus, weiss das jemand?

  • Üblicherweise müssen dann auch alle vier Parteien räumen. Natürlich nicht jeder einen Streifen, sondern abwechselnd.
    Das Ganze ist unabhängig von der Benutzung des Weges. Hier wäre dann ein Plan aufzustellen, damit es im Falle des
    Falles auch jemanden gibt, der dann die Verantwortung trägt.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Der gehoert uns und 3 anderen Grundstuecken zu jeweils 25%.


    Dann dürftet ihr doch auch eine Dienstbarkeit/Mitbenutzungsvereinbarung haben, oder? Dort sollte so etwas drinstehen.

  • @ ChickenHawk ... danke für die Genesungswünsche,werde sie ausrichten unbekannterweise.


    Zitat

    Wer wissentlich bei einer bestehenden Gefahrenlage ohne zwingenden Grund unterwegs ist hat das entsprechende Risiko eigenverantwortlich auf sich genommen.


    Dann braucht man gar nicht mehr streuen,den zwingende Gründe gibt es wohl in den allerseltensten Fällen.Wenn das das Ko Kriterium bei der Sache ist dann mal gute Nacht.


    Wer wissentlich bei einer bestehenden Gefahrenlage ohne zwingenden Grund unterwegs ist hat das entsprechende Risiko eigenverantwortlich auf sich genommen.


    Vor der im Thread erwähnten Banki war in den letzten Wochen nicht ein Körnchen Salz oder Splitt gelandet ,das sollte bei der Beurteilung der Sachlage auch bedacht werden.


    Werden die Sache eh über einen Anwalt angehen.Muß,kann oder sollten man auch eine Anzeige wegen fahrlässige Körpeerverletzungs stellen?Wäre das hilfreich oder sinnvoll?

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Werden die Sache eh über einen Anwalt angehen.Muß,kann oder sollten man auch eine Anzeige wegen fahrlässige Körpeerverletzungs stellen?Wäre das hilfreich oder sinnvoll?


    Erstmal zum zweiten Punkt: Kannst Du machen, wenn Du der Bank noch eine mitgeben möchtest, wirkt sich aber nicht wirklich auf das von Dir angestrebte zivilrechtliche Verfahren aus, da die beiden Themen unabhängig von einander verhandelt werden.


    Zum ersten Punkt: Don't. Ernsthaft, don't. Oder überleg's Dir zumindest nochmal. Nachdem Du bereits geschrieben hast, dass es Deiner Frau wegen der ganzen Misere jetzt schon psychisch sehr schlecht geht, würde ich nicht auch noch diesen zusätzlichen Stress aufladen. Dies umso mehr, da Deine Chancen einfach gegen Null gehen. Du müsstest de facto beweisen, dass Deine Frau genau auf DEM Stückchen Eis ausgerutscht ist, das schon an den Vortagen dort war; hast Du Fotos? Zeugen? Und Deine Gegenseite (Bank!) wird noch dazu einen finanziell deutlich längeren Atem haben als Du. Die Geschichte kann sich ewig ziehen, mit Schriftsatz um Schriftsatz, Gerichtsterminen, Anwaltsterminen, etc. Der einzige, der daran Freude haben wird, ist Dein Anwalt.

  • Ja da hast du vermutlich Recht das die Bank einen lämgeren Atem hat. Ich persönlich sehe die Chancen auch als gering ein.Meine Frau strebt die Klage gegen die Sparkasse an.


    Nun Fotos habe ich nur vom Unglückstag und nicht vom Vortage.Bei einem Strafrechtlichen Prozess müßte doch die Bank beweisen das sie ihrer Pflicht nach gekommen ist denke ich doch mal.
    Fällt mir schwer zu glauben ,das wir bzw. meine Frau Probleme ohne Ende haben und die ungeschoren davon kommen.


    Sollte unsereins die Schneeräum Pflicht nicht ausreichend nachkommen und es stürzt jemand,dann werden wir auch nicht verschont.

    Life is too short to be small.

  • Ich habe den Threadtitel mal etwas an den Inhalt angepasst. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Nun Fotos habe ich nur vom Unglückstag und nicht vom Vortage.Bei einem Strafrechtlichen Prozess müßte doch die Bank beweisen das sie ihrer Pflicht nach gekommen ist denke ich doch mal.


    Nein, jede Partei muss die ihr günstigen Tatsachen beweisen.


    Dieser Grundsatz bedeutet zunächst, dass der Kläger die anspruchsbegründenen Tatsachen
    und der Beklagte anspruchshindernde oder -vernichtende Tatsachen beweisen muss.


    Quelle: http://www.recht-nuetzlich.de/…isen-zivilprozess?start=1


    Somit bist Du genauso beweispflichtig.


    EDIT: Sorry, ich war (wegen dem ursprünglich angesprochenem Schmerzensgeld) gedanklich beim Zivilprozess.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Nein, jede Partei muss die ihr günstigen Tatsachen beweisen.


    Seit wann das? Es wurde nach einem strafrechtlichen Prozess gefragt. Im Strafprozess gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Sparkasse von der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden, dass sie ihrer Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen ist.
    Beim Zivilprozess hättest du Recht.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

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